Gültigkeit der BR-Sitzung bei Krankheit der 1-Person-Minderheit
In unserem Betriebsrat ist die männliche Seite mit 1 Person vertreten, was ist wenn dieser krank wird und an der Sitzung nicht teilnehmen kann? Dann sind wir 3 Frauen, ist die Sitzung überhaupt gültig???
Community-Antworten (9)
16.08.2006 um 23:59 Uhr
Ohne Männer geht schonmal garnichts, das ist ein Naturgesetz.
Ne, Scherz beiseite ;-) Wieviel Mitglieder hat euer Betriebsrat denn insgesamt? Nach eurer Rechnung komme ich auf 4, und das kann eigentlich nicht angehen, nach §9 BetrVg müsstet ihr entweder 3 oder 5 sein !? Ansonsten ist es egal, ob Männlein oder Weiblein.
17.08.2006 um 00:01 Uhr
Waldfee, was hälst Du von der Theorie, das es 3 BR's und eine nachrückerin ist ?
17.08.2006 um 00:04 Uhr
wir sind 3 leute im br, 2 frauen, 1 mann, das ersatzmitglied ist wieder eine frau
17.08.2006 um 00:40 Uhr
Ach herrje, jetzt bin ich auch drauf gekommen [klatsch an die Stirn]. Manchmal sieht man eben den Wald nicht und steht doch mittendrin. Naja, Nachrücker ist Nachrücker, ob Mann oder Frau ist unerheblich.
17.08.2006 um 01:56 Uhr
"Naja, Nachrücker ist Nachrücker, ob Mann oder Frau ist unerheblich."
Holla die Waldfee!
Das Minderheitengeschlecht muss natürlich ausreichend berücksichtigt werden!
Nur wenn wie hier das Minderheitengeschlecht erschöpft ist, dann darf es auch unterschritten werden.
17.08.2006 um 09:05 Uhr
siesichnochmalandiestirnklatscht ? :-))
17.08.2006 um 10:25 Uhr
Vielleicht haben die Männer ja noch nicht einmal einen Sitzanspruch...
17.08.2006 um 10:31 Uhr
... aber sie sind anscheinend die schützenswerte Minderheit ...
17.08.2006 um 10:37 Uhr
wenn nicht der Schein trügt.......
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