Beschlüssfähigkeit und Minderheit
Ist der Betriebsrat Beschlussfähig, ohne dass eine Minderheit im Betriebsrat vertreten ist? In unserem Betriebsrat haben wir 17 Mitglieder, von denen immer 4 Damen anwesend sein sollten, da sie die Minderheit im Unternehmen vertreten. Meine Frage lautet: Sind wir Beschlüssfähig, wenn die Minderheit aufgrund von Krankheit nicht anwesend sind?
Community-Antworten (6)
18.02.2020 um 13:45 Uhr
Wenn ein BR-Mitglied verhindert ist, muss ein Ersatzmitglied eingeladen werden. Wenn das verhinderte BRM dem Minderheitsgeschlecht angehört, muss das EM ebenfalls diesem angehören. Erst wenn kein Ersatzmitglied aus dem Minderheitsgeschlecht mehr zur Verfügung steht, werden Ersatzmitglieder aus dem Mehrheitsgeschlecht "nachgeladen". Eine nicht ordnungsgemäße Einladung könnte die Beschlüsse ungültig machen. Gruß Enigmathika
18.02.2020 um 13:53 Uhr
"Wenn das verhinderte BRM dem Minderheitsgeschlecht angehört, muss das EM ebenfalls diesem angehören."
Nein!
So lange das Minerheitengeschlecht ausreichend vertreten ist, darf der Vertreter auch dem Mehrheitsgeschlecht angheören.
18.02.2020 um 14:05 Uhr
Ja, Pjöööng, du hast recht. Das habe ich zwar gemeint, aber nicht geschrieben. Ich war anhand der Fragestellung von einer Mindestbesetzung ausgegangen
18.02.2020 um 15:38 Uhr
Zur Ausgangsfrage:
Eigentlich kannst du dir das selber beantworten. Angenommen es gibt 1 Mitglied des Minderheitengeschlechts. Nachrücker Minderheitengeschlecht Fehlanzeige. Wenn jetzt dieses Mitglied 1 Jahr wegen Krankheit nicht da ist, ist man dann nicht beschlussfähig? Kann ja nicht sein.
19.02.2020 um 20:21 Uhr
Beschlussfähig ist ein BR wenn die Einladung ordentlich erfolgt ist und mindestens die Hälfte der BR Mitglieder anwesend ist. Da steht nix von Geschlecht in der Minderheit.
20.02.2020 um 09:41 Uhr
Bloody Beginner, zur ordentlichen Ladung gehört aber, dass die "richtigen" BRM geladen werden!
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