BR-Mitglied kommt nicht zu Sitzungen - welche Konsequenzen kann das haben?
Hallo, hat es Konsequenzen, wenn ein BR-Mitglied (bis auf wenige Ausnahmen) nie zu einer Sitzung erscheint und dies weder durch Urlaub, Krankheit oder Seminar begründet wird ? Es erfolgt immer eine Abmeldung und ein Ersatzmitglied wird auch geladen.
Community-Antworten (9)
16.08.2006 um 18:48 Uhr
Dann kann der Arbeitgeber die Beschlüsse des Betriebsrates anfechten, da es fraglich ist ob das BR- Mitglied wirklich verhindert war und das Ersatzmitglied demzufolge garnicht hätte geladen werden dürfen!
siehe Kommentierung zum §29 BetrVG.
In der Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" ist dieses Thema ausführlich behandelt worden, leider weiß ich den Jahrgang und die Ausgabe nicht. Auch bei uns heiß diskutiert!
16.08.2006 um 22:41 Uhr
Ersatzmitglieder sind nur zu laden, wenn das ordentliche Mitglied zeitweilig verhindert ist. Ist der Kollege z.B. im Betrieb und arbeitet, ist dieses keine Begründung ein Ersatzmitglied zu laden. Das heißt, der BR setzt sich falsch zusammen, gefasste Beschlüsse wären unwirksam.
Eine ständige, hartnäckige Nichtteilnahme an Sitzungen ist eine grobe Pflichtverletzung des Betriebsratsmitgliedes. Der Betriebsrat hätte hier die Möglichkeit gem. §23 BetrVG einen Antrag auf Ausschluss des Betriebsratsmitgliedes beim Arbeitsgericht zu stellen.
17.08.2006 um 00:41 Uhr
Jemand der dem Kündigunsschutz als BR ausnutzt??
ferdi
17.08.2006 um 01:00 Uhr
Jacky, mit welcher Begründung meldet sich der Kollege ab?
17.08.2006 um 01:38 Uhr
Aber den/die BRV würde ich dann in das § 23 BetrVG-Verfahren einbeziehen!
17.08.2006 um 11:14 Uhr
Könnte es evtl. sein, dass dieses BRM ein "Kettenhund" des AG ist, der auf diese Art Eure BR- Arbeit stören will? Ich würde mal Einsicht in die Lohnlisten nehmen, vielleicht findet sich die Bestätigung in Form einer hübschen Zulage. Ist übrigens keine Flapserei, hat`s alles schon gegeben!
17.08.2006 um 11:21 Uhr
@wölfchen Also ich würde bei Dir auch niemals Flapserei (was für ein Wort! das kommt von flapsig=schlechte Manieren zeigend) unterstellen wollen...
17.08.2006 um 11:48 Uhr
Ein "Kettenhund" des AG der durch Abwesenheit die Arbeit des BR zu beeinflussen sucht?
Interessante Überlegung...
17.08.2006 um 12:31 Uhr
@ Ramses II hat`s wirklich schon gegeben! Habe bei einer Schulung einen BR getroffen, da fehlen mit schöner Regelmäßigkeit 3 BRM. Eine gerichtliche Auseinandersetzung wegen Unwirksamkeit eines Beschlusses hatten sie schon hinter sich.
Verwandte Themen
Auswirkung eines fehlerhaften Aushanges ?
ÄlterWir sind ein 5-Person Betriebsrat. Auf Antrag ein BRM wurde durch Beschluss die Sitzungszahl von 1x im Monat auf 2x im Monat erhöht. Obwohl 2x BRM dagegen waren ist der Beschluss einstimmig angenommen
Arbeitsunfall in der 11. Arbeitsstunde - rechtliche Konsequenzen?
ÄlterHallo, in unserem Büro kommt in letzter Zeit schon mal die Frage auf, welche rechtlichen Konsequenzen eigentlich ein Arbeitsunfall nach der maximal erlaubten Arbeitszeit von 10 Std. hat? Randbed
Konflikt mit BR Arbeit wie sie bei uns stattfindet - was tun?
ÄlterHallo Ich würde sehr gerne ein Problem schildern was ich innerhalb von meinen BR Team habe. Irgendwann wurde mein Vorsitzender zu den ich früher ein freundschaftliches Verhältnis hatte verändert. Ka
Verbot des Arbeitgebers zu einer Schulung zu gehen
ÄlterHallo zusammen, ich bin gerade etwas unter Strom, da ich mich noch nicht so auskenne, was die Betriebsratsarbeit angeht. Deswegen meine Frage. Ich habe am Dienstag meinen Entschluss geäußert den Betr
BRM handelt mit gravierenden Formfehlern
Älterhallo (leid)-genossen, bin ab Mai neu in 11er-BR über Listenwahl als EBRM eingezogen. Von den bisher 10 Sitzungen habe ich (1. EBRM) an 8 Sitzungen und das 2. EBRM an 9 Sitzungen teilgenommen. Da