Erstellt am 16.08.2006 um 16:48 Uhr von Frank B.
Dann kann der Arbeitgeber die Beschlüsse des Betriebsrates anfechten, da es fraglich ist ob das BR- Mitglied wirklich verhindert war und das Ersatzmitglied demzufolge garnicht hätte geladen werden dürfen!
siehe Kommentierung zum §29 BetrVG.
In der Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" ist dieses Thema ausführlich behandelt worden, leider weiß ich den Jahrgang und die Ausgabe nicht.
Auch bei uns heiß diskutiert!
Erstellt am 16.08.2006 um 20:41 Uhr von Heini
Ersatzmitglieder sind nur zu laden, wenn das ordentliche Mitglied zeitweilig verhindert ist. Ist der Kollege z.B. im Betrieb und arbeitet, ist dieses keine Begründung ein Ersatzmitglied zu laden.
Das heißt, der BR setzt sich falsch zusammen, gefasste Beschlüsse wären unwirksam.
Eine ständige, hartnäckige Nichtteilnahme an Sitzungen ist eine grobe Pflichtverletzung des Betriebsratsmitgliedes. Der Betriebsrat hätte hier die Möglichkeit gem. §23 BetrVG einen Antrag auf Ausschluss des Betriebsratsmitgliedes beim Arbeitsgericht zu stellen.
Erstellt am 16.08.2006 um 22:41 Uhr von ferdi
Jemand der dem Kündigunsschutz als BR ausnutzt??
ferdi
Erstellt am 16.08.2006 um 23:00 Uhr von Mona-Lisa
Jacky,
mit welcher Begründung meldet sich der Kollege ab?
Erstellt am 16.08.2006 um 23:38 Uhr von Kölner
Aber den/die BRV würde ich dann in das § 23 BetrVG-Verfahren einbeziehen!
Erstellt am 17.08.2006 um 09:14 Uhr von wölfchen
Könnte es evtl. sein, dass dieses BRM ein "Kettenhund" des AG ist, der auf diese Art Eure BR- Arbeit stören will?
Ich würde mal Einsicht in die Lohnlisten nehmen, vielleicht findet sich die Bestätigung in Form einer hübschen Zulage.
Ist übrigens keine Flapserei, hat`s alles schon gegeben!
Erstellt am 17.08.2006 um 09:21 Uhr von Kölner
@wölfchen
Also ich würde bei Dir auch niemals Flapserei (was für ein Wort! das kommt von flapsig=schlechte Manieren zeigend) unterstellen wollen...
Erstellt am 17.08.2006 um 09:48 Uhr von Ramses II
Ein "Kettenhund" des AG der durch Abwesenheit die Arbeit des BR zu beeinflussen sucht?
Interessante Überlegung...
Erstellt am 17.08.2006 um 10:31 Uhr von wölfchen
@ Ramses II
hat`s wirklich schon gegeben! Habe bei einer Schulung einen BR getroffen, da fehlen mit schöner Regelmäßigkeit 3 BRM. Eine gerichtliche Auseinandersetzung wegen Unwirksamkeit eines Beschlusses hatten sie schon hinter sich.