Versetzung ohne Anhörung BR
Im Zuge eines Betriebsübergangs wurden -3- MAinnen aus der Immobilienabteilung des übernehmenden Instituts in die Immobilien GmbH des übernommenen Instituts durch Vorlage (und Unterschrift durch die AN) eines neuen "Arbeitsvertrages" durch den AG ohne Anhörung des BR versetzt. Ist eine solche Vorgehensweise zulässig?
Community-Antworten (3)
28.11.2017 um 14:32 Uhr
Nach diesem Betriebsüberagng sollte es nur noch einen Betrieb geben. Eine Unterscheidung zwischen "übernehmenden Institut" und "übernommenen Institut" ergibt dann keinen Sinn mehr.
28.11.2017 um 15:38 Uhr
...das ist ja genau der Umstand, den wir bemängeln: hat man die betroffenen MAinnen mit einem neuen AV (zu welchen Bedingungen?) in die GmbH versetzen dürfen ohne den BR anzuhören?
28.11.2017 um 17:00 Uhr
M.E. handelt es sich nicht um Versetzungen, es sind ja neue Arbeitsverträge. Insofern hat der AG unter Mithilfe der AN den BR elegant und effektiv umgangen.
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