Erstellt am 28.11.2017 um 13:32 Uhr von Pjöööng
Nach diesem Betriebsüberagng sollte es nur noch einen Betrieb geben. Eine Unterscheidung zwischen "übernehmenden Institut" und "übernommenen Institut" ergibt dann keinen Sinn mehr.
Erstellt am 28.11.2017 um 14:38 Uhr von spaghetti
...das ist ja genau der Umstand, den wir bemängeln: hat man die betroffenen MAinnen mit einem neuen AV (zu welchen Bedingungen?) in die GmbH versetzen dürfen ohne den BR anzuhören?
Erstellt am 28.11.2017 um 16:00 Uhr von alterMann
M.E. handelt es sich nicht um Versetzungen, es sind ja neue Arbeitsverträge.
Insofern hat der AG unter Mithilfe der AN den BR elegant und effektiv umgangen.