Erstellt am 15.08.2006 um 11:02 Uhr von Werner
Hallo Manni,
wenn kein Tarifvertrag zur Anwendung kommt, 4 Wochen nach dem Bundesurlaubsgesetz.
Erstellt am 15.08.2006 um 11:26 Uhr von Rollie
Es sei denn, im Arbeitsvertrag wäre mehr vereinbart.
Erstellt am 15.08.2006 um 11:34 Uhr von Werner
@ Rollie,
ich glaube, dann wäre diese Frage so nicht gestellt worden!
Erstellt am 15.08.2006 um 11:41 Uhr von Rollie
War auch nur der Vollständigkeit halber. Es soll aber durchaus Leute geben, die noch gar nicht auf die Idee gekommen sind, dort nachzuschauen :-)