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Mitgliederzahl- BR

L
leben
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag, nach unserer BR- Wahl 06 wahren wir fünf BR- Mitglieder gewesen, aber durch Elternzeit und Weggang eines Mitgliedes sind wir nur noch drei (bei 100 Besch. in Firma).

  1. Sind wir noch Arbeitsfähig?
  2. Wenn aber kein Interesse der anderen Mitarbeiter für die BR- Arbeit da ist, brauchen wir ja keine Neuwahl machen, bitte um Rat, Infos oder Meinungen. Gruß
2.47302

Community-Antworten (2)

K
Klaus

15.08.2006 um 10:26 Uhr

Hi,

wenn auch die Nachrücker schon alle aufgebraucht sind, müsst Ihr eine Neuwahl einleiten, siehe BetrVG §13(2) Punkt 2. Bis dahin führt Ihr die Geschäfte gemäß BetrVG §22 weiter. Ob sonst jemand Bock hat, BR-Arbeit zu machen, ist unbeachtlich.

Viele Grüße Klaus

F
Fayence

15.08.2006 um 10:32 Uhr

leben,

habt Ihr keine Ersatzkandidaten? Fall nein, SIND Neuwahlen einzuleiten: siehe § 13 Abs.2 Nr.2 BetrVG (ein BR-Mitglied in Elternzeit ist übrigens nicht an der Ausübung des BR-Mandats gehindert, kann aber auch nicht dazu gezwungen werden).

  1. Ja, bis zur Neuwahl.

  2. Verstehe jetzt nicht, wie sich das Desinteresse an der BR-Arbeit durch Eure KollegInnen zeigt.

Ein Rat? Nicht gleich den Kopf in den Sand stecken!

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