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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zustimmungsersetzungsverfahren 103 betrvg

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Pet1260
Aug 2018 bearbeitet

Ich bin ein einköpfiger Betriebsrat ohne Nachrücker und soll gekündigt werden, Ist der BR beim zustimmungsersetzungsverfahren Beteiligter oder nicht, der eine Richter sagt ja, der andere beim AG nein. Könnt Ihr mir sagen, wo ich Urteile finde, die besagen, dass der BR Beteiligter bleibt???? DANKE

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Community-Antworten (6)

PK
Pütt Kieker

23.08.2018 um 21:33 Uhr

Leider wurde nichts zum angeblichen Grund der Kündigung gesagt. Ich verlinke daher einfach mal den aktuellen Artikel aus dem Newsletter zu diesem Thema.

https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Was,-wenn-dem-einzigen-Betriebsratsmitglied-gek%C3%BCndigt-wird~#

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Pet1260

23.08.2018 um 22:13 Uhr

Es geht um einen vertrauensbruch.

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paula

24.08.2018 um 00:13 Uhr

Beteiligte im Zustimmungsersetzungsverfahren sind AG, BR und der betroffene AN. Das ergibt sich meines Erachtens aus § 83 ArbGG. Der betroffene AN muss sich ja auch verteidigen können, da der Beschluss in diesem Verfahren ja Rechtskraft in einem evtl. Kündigungsschutzprozess hat (siehe z.B. https://community.beck.de/2018/08/13/kuendigung-eines-betriebsratsmitglieds-rechtskraft-des-zustimmungsersetzungsverfahrens). Warum fragst Du das eigentlich hier und nicht Deinen Anwalt? Und warum haben verschiedene Richter verschiedene Rechtsauffassungen? So ein Verfahren hat doch erst mal nur einen Richter und der entscheidet....

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Pet1260

24.08.2018 um 07:58 Uhr

Der eine Richter hat in Vertretung für den anderen entschieden, dass er bleibt, einem Tag vorher hat der zuständige Richter genau das Gegenteil geschrieben.

G
ganther

24.08.2018 um 15:08 Uhr

Wer bleibt? Und was sagt der Anwalt?

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paula

24.08.2018 um 23:38 Uhr

Klingt seltsam. Deine Schilderung klingt für mich nicht nachvollziehbar...

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