Erstellt am 23.08.2018 um 19:33 Uhr von Pütt Kieker
Leider wurde nichts zum angeblichen Grund der Kündigung gesagt. Ich verlinke daher einfach mal den aktuellen Artikel aus dem Newsletter zu diesem Thema.
https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Was,-wenn-dem-einzigen-Betriebsratsmitglied-gek%C3%BCndigt-wird~#
Erstellt am 23.08.2018 um 20:13 Uhr von Pet1260
Es geht um einen vertrauensbruch.
Erstellt am 23.08.2018 um 22:13 Uhr von paula
Beteiligte im Zustimmungsersetzungsverfahren sind AG, BR und der betroffene AN. Das ergibt sich meines Erachtens aus § 83 ArbGG. Der betroffene AN muss sich ja auch verteidigen können, da der Beschluss in diesem Verfahren ja Rechtskraft in einem evtl. Kündigungsschutzprozess hat (siehe z.B. https://community.beck.de/2018/08/13/kuendigung-eines-betriebsratsmitglieds-rechtskraft-des-zustimmungsersetzungsverfahrens). Warum fragst Du das eigentlich hier und nicht Deinen Anwalt? Und warum haben verschiedene Richter verschiedene Rechtsauffassungen? So ein Verfahren hat doch erst mal nur einen Richter und der entscheidet....
Erstellt am 24.08.2018 um 05:58 Uhr von Pet1260
Der eine Richter hat in Vertretung für den anderen entschieden, dass er bleibt, einem Tag vorher hat der zuständige Richter genau das Gegenteil geschrieben.
Erstellt am 24.08.2018 um 13:08 Uhr von ganther
Wer bleibt? Und was sagt der Anwalt?
Erstellt am 24.08.2018 um 21:38 Uhr von paula
Klingt seltsam. Deine Schilderung klingt für mich nicht nachvollziehbar...