Erstellt am 14.08.2006 um 11:15 Uhr von Lotte
sprotte,
ja, sie dürfen. Es geht immer um betriebsübliche AZ. Sonst könnten ja auch Nachtwachen nie an BR Sizungen teilnehmen. Schnapp Dir mal eine Kommentierung und lies mal unter §§ 30, 37 (2) BetrVg z.B. Fitting § 37 RN 82-86
Erstellt am 14.08.2006 um 11:16 Uhr von Hirnixxl
Ja, BRM dürfen sogar während ihres Urlaubs teilnehmen.
Das wird im BetrVG § 37 und § 38 geregelt.
Eine Vereinbarung mit dem AG könnte sinnvoll sein.
Däubler, § 30 Rndnr. 8.
Sofern keine betrieblichen (z. B. Schichtarbeit) oder persönlichen Gründe (z. B. Teilzeitbeschäftigung, Gleitzeit) vorliegen, sollten BR-Sitzungen grundsätzlich so gelegt werden, dass sie für die größtmögliche Anzahl der BR-Mitglieder (unter Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigten und Schichtarbeiter) in deren individueller Arbeitszeit stattfinden, so dass ihnen nicht mehr Freizeitaufwand als unvermeidbar abgefordert wird.
Erstellt am 14.08.2006 um 12:10 Uhr von Rollie
Aber vielleicht wäre es ja organisatorisch auch möglich, die Sitzungstage so zu legen, das sie an den Tagen stattfindet, an denen die TZK arbeiten.
Erstellt am 14.08.2006 um 12:59 Uhr von sprotte212
@lotte und hirnixxl - DANKE :)
@ rollie: machen wir natürlich so gut wie es eben halt geht - wir haben ja auch noch ersatzmitglieder. In diesem fall ist es aber so, daß wir auch noch ein gespräch mit einem leiter haben und dort unser ordentliches mitglied auf jedenfall dabei sein sollte und auch will - weil sie einfach "bescheid" - terminverschiebung ist leider nicht möglich.