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BR-Sitzung und Teilzeit

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sprotte 212
Jan 2018 bearbeitet

Moin von der Waterkant :) wir sind ein 5-er Gremium, zwei von uns sind Teilzeit-MA die nur an bestimmten Tagen arbeiten (z.b. mo,di+fr) dürfen diese Teilzeit-ma (ordentliche BR) auch ausserhalb ihrer vereinbarten Tage an der BR-Sitzung teilnehmen? und wo steht das???? ich find irgendwie nix darüber

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Community-Antworten (4)

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Lotte

14.08.2006 um 13:15 Uhr

sprotte, ja, sie dürfen. Es geht immer um betriebsübliche AZ. Sonst könnten ja auch Nachtwachen nie an BR Sizungen teilnehmen. Schnapp Dir mal eine Kommentierung und lies mal unter §§ 30, 37 (2) BetrVg z.B. Fitting § 37 RN 82-86

H
Hirnixxl

14.08.2006 um 13:16 Uhr

Ja, BRM dürfen sogar während ihres Urlaubs teilnehmen. Das wird im BetrVG § 37 und § 38 geregelt. Eine Vereinbarung mit dem AG könnte sinnvoll sein.

Däubler, § 30 Rndnr. 8. Sofern keine betrieblichen (z. B. Schichtarbeit) oder persönlichen Gründe (z. B. Teilzeitbeschäftigung, Gleitzeit) vorliegen, sollten BR-Sitzungen grundsätzlich so gelegt werden, dass sie für die größtmögliche Anzahl der BR-Mitglieder (unter Berücksichtigung der Teilzeitbeschäftigten und Schichtarbeiter) in deren individueller Arbeitszeit stattfinden, so dass ihnen nicht mehr Freizeitaufwand als unvermeidbar abgefordert wird.

R
Rollie

14.08.2006 um 14:10 Uhr

Aber vielleicht wäre es ja organisatorisch auch möglich, die Sitzungstage so zu legen, das sie an den Tagen stattfindet, an denen die TZK arbeiten.

S
sprotte212

14.08.2006 um 14:59 Uhr

@lotte und hirnixxl - DANKE :)

@ rollie: machen wir natürlich so gut wie es eben halt geht - wir haben ja auch noch ersatzmitglieder. In diesem fall ist es aber so, daß wir auch noch ein gespräch mit einem leiter haben und dort unser ordentliches mitglied auf jedenfall dabei sein sollte und auch will - weil sie einfach "bescheid" - terminverschiebung ist leider nicht möglich.

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