Hallo zusammen,

wir sind in unserm Betrieb 3 JAVler. Einer Wechselt nun von der deutschen in eine schweizer Niederlassung.
Weiß jemand wie das mit dem nachrücken genau abläuft? Ich habe im Betr.Verf.Gesetz nichts hilfreiches gefunden.
Rückt dann die nummer 4 nach? Oder muss neu gewählt werden?

Vielen Dank für eure antworten!!

Grüße
Bixx