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JAV fällt aus - Wer rückt nach?

B
Bixx
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir sind in unserm Betrieb 3 JAVler. Einer Wechselt nun von der deutschen in eine schweizer Niederlassung. Weiß jemand wie das mit dem nachrücken genau abläuft? Ich habe im Betr.Verf.Gesetz nichts hilfreiches gefunden. Rückt dann die nummer 4 nach? Oder muss neu gewählt werden?

Vielen Dank für eure antworten!!

Grüße Bixx

3.49503

Community-Antworten (3)

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Fayence

14.08.2006 um 11:08 Uhr

Bixx, wenn Ihr "nur" eine Nr.4 habt, rückt dieses Ersatzmitglied nach.

Habt Ihr mehr Ersatzmitglieder, müsst Ihr darauf achten, dass das Geschlecht der Minderheit berücksichtigt bleibt.

B
Bixx

14.08.2006 um 11:22 Uhr

Hi Fayence,

Also wir sind 1 weiblicher und 2 männliche JAVs. Ein männlicher geht ab Oktober. Der nächste in der Liste wäre wieder ein Mann. Wir haben keine expliziten Ersatzmitglieder gewählt. Die ersten 3 mit den meisten Stimmen sind JAV geworden. Der mit den 4. meisten Stimmen ist dann ja theoretisch Ersatzmitglied, oder?

(Es haben sich ca. 8 Personen aufstellen lassen).

Wg. der Minderheits geschichte. Wir sind deutlich mehr weibliche Azubis als männliche. (15w/8m)

Also müsste eine Frau nachziehen?!?

F
Fayence

14.08.2006 um 13:01 Uhr

Bixx,

alle nicht gewählten JAV-KandidatInnen mit mind. 1 Stimme sind Ersatzmitglieder.

Das Ersatzmitglied mit den "4. meisten Stimmen" rückt in Eurem Fall nach!

"Also müsste eine Frau nachziehen?!?" Nein; einen Mehrheitenschutz gibt es nicht!

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