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Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs gem. § 96 BetrVG

J
Jens
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

wir haben den AG gem. § 96 BetrVG mit Fristsetzung aufgefordert einen Berufbildungsbedarf aufzustellen. Die Frist verstrich und wir erhielten keine Unterlagen. Im nächsten AG-Gespräch schnitten wir dieses Thema nochmals an und der AG vertröstete uns ohne einen neuen Termin zu nennen. Um nicht gleich ein BeschlVerf einzuleiten, hat der BR beschlossen, daß der BR zusammen mit dem AG und einem Sachverständigen einen Berufsbildungsbedarf mit Fristsetzung zu ermitteln. Grundsätzlich zeigte sich der AG koperativ, aber wies daraufhin, daß ein Sachverständiger nicht notwendig sei, da dieser Geld kostet. Wie würdet ihr die Sache weiter angehen? Hat jemand schon Erfahrungen mit der Bedarfsermittlung? Interessant ist im Hintergrund der Stellenplan, den unser AG wohl nicht preisgeben möchte.

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Community-Antworten (4)

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Fayence

13.08.2006 um 15:57 Uhr

Jens, die Kooperationsbereitschaft Eures AGs kann ich nicht erkennen. Dieser lässt Euch mit schönen Worten ganz einfach am ausgestreckten Arm verhungern.

Auch finde ich, dass Ihr in der Reihenfolge Eurer Informationsgewinnung falsch vorgeht! Schaut man sich einmal das BetrVG an, wird eines deutlich: VOR dem Unterabschnitt "Berufsbildung" sind ganz klar die Punkte Unterrichtungs- und Beratungsrechte - Personalplanung - Beschäftigungssicherung benannt. Warum wohl?

Ohne, dass Ihr wisst, welche Stellen künftig geplant sind oder ob andere Arbeitsabläufe/-mittel eingeführt werden sollen, nutzt Euch der schönste Berufsbildungsplan nichts.

"Interessant ist im Hintergrund der Stellenplan, den unser AG wohl nicht preisgeben möchte."

Hier müsst Ihr m.E. ansetzen!!

P
paula

13.08.2006 um 16:02 Uhr

@fayence

du hast völlig recht nur wenn der AG will verhungert der BR bei den anderen mitwirkungsrechten auch. wenn der AG nicht will wird es schwer....

H
Heini

13.08.2006 um 16:42 Uhr

Wenn ihr die Rechte des Betriebsrates einfordern wollt und der AG nicht kooperativ ist, solltet ihr auch konsequent sein. Das heißt, ihr fordert die benötigten Informationen mit der Hilfe des Arbeitsgerichtes ein., dafür solltet ihr auch einen Fachanwalt hinzuziehen. Lässt der BR sich immer wieder hinhalten, so macht er sich letztendlich zum Betriebskasper.

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Fayence

13.08.2006 um 19:03 Uhr

Heini, ist Deine Antwort jetzt als pauschale Aussage gemeint?

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