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Gesuche des AG gem. § 99

J
Jens
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

in unserem Unternehmen werden uns als BR nur ein Formular zur Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung gem. § 99 (1) BetrVG vorgelegt. Oftmals stellt der AG z.b. für die Einstellung und Eingruppierung nur ein Gesuch der Zustimmung bzw. Nichtzustimmung zur Verfügung, obwohl es durchaus möglich sein kann, daß wir zwar der Einstellung zustimmen, aber die Eingruppierung ablehnen. Meiner Meinung nach müßte uns der AG für die Einstellung und für die Eingruppierung jeweils ein Gesuch vorlegen oder uns zumindest auf dem Gesuch die Möglichkeit geben, zu den einzelnen beabsichtigten Maßnahmen auf dem Gesuch zuzustimmen bzw. abzulehnen. So sind wir gezwungen jedes Mal eine Stellungnahme abzugeben. Wie seht Ihr das?

3.006010

Community-Antworten (10)

H
Hirnixxl

13.08.2006 um 13:28 Uhr

Auf dem Formular wird doch bestimmt ein bisschen Platz sein wo der BR einen Satz hinschreiben kann. Z. B. "Der BR stimmt der Eingruppierung zu" oder "Der BR widerspricht der Eingruppierung".

M
Mona-Lisa

13.08.2006 um 13:35 Uhr

Jens, das Formular hat doch auch ne Rückseite.....

Solche "Probleme" müssten doch mit einem Gespräch beim AG beseitigt werden können.

K
Kölner

13.08.2006 um 13:40 Uhr

@Jens Los geht es: § 95 BetrVG lesen, umsetzen und eine "Druckverschiebung" ausüben!

RI
Ramses II

13.08.2006 um 14:58 Uhr

Tja,

wenn der Arbeitgeber auf dem Formular keinen Platz dafür vorgesehen hat...

Schaut doch mal im BetrRFG nach...

P
Pfarrer

13.08.2006 um 15:33 Uhr

@Jens

Wenn ich den Begriff Eingruppierung recht verstehe, bedeutet dies letztendlich die Höhe des Gehaltes. Da hat meines Wissens nach ein BR keine Mitbestimmung,..oder wie soll ich Eingruppierung verstehen?

K
Kölner

13.08.2006 um 22:38 Uhr

@Ramses II Du meinst das Formulargesetz, nicht wahr?

RI
Ramses II

14.08.2006 um 00:44 Uhr

Jepp! Das sogenannte "Betriebsratsformulargesetz", korrekt aber "Gesetz über die Zulassung und Gestaltung von Formularen die im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zwischen Arbeitgeber und mitbestimmenden Gremien unter Zuhilfenahme der EU-Ratsrichtline EU-BR 75/32a FG-H 04/003 nicht der Inhaltskontrolle des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung unterliegen in der Fassung vom 21.06.2003".

M
Mona-Lisa

14.08.2006 um 00:54 Uhr

Deutschland und seine Gesetzeswut..........

F
Fayence

14.08.2006 um 00:57 Uhr

Mona-Lisa, zu "unserer" Ehrenrettung...

Dieses Gesetz wurde uns mehr oder weniger von Brüssel auf´s Auge gedrückt!

RI
Ramses II

14.08.2006 um 01:17 Uhr

Fayence,

wobei schon auffällig war dass Deutschland, welches ja sonst eher zögerlich in der Umsetzung von EU-Vorgaben ist, ausgerechnet bei diesem Gesetz die Frist zur Umsetzung nicht bis zum letzten Termin ausgereizt hat.

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