Erstellt am 12.08.2006 um 17:33 Uhr von Brazzo
Bei jeder Einstellung bekommt ihr ( hoffe ich ) die Einstellungsunterlagen, mit der bitte um Zustimmung. Wenn Du sagst, dass Dein AG mit der Neueinstellung gegen eine BV verstößt, habt ihr dadurch doch ein super Argument, dem AG die Zustimmung zu verweigern.
Siehe bitte dazu § 99 Abs.2 Nr. 1 des BetrVG
Viel Erfolg wünscht Dir
Brazzo
Erstellt am 12.08.2006 um 18:17 Uhr von Hirnixxl
Ramses II,
ein Versuch wäre es doch wert. Wenn der AG so eine BV unterschreibt wird er wohl nicht die Unwirksamkeit erkennen.
Erstellt am 12.08.2006 um 18:42 Uhr von Rollie
Ich denke, man muß da ein wenig differenzieren.
Arbeitszeiten könnten dem Tarifvorbehalt unterliegen, die zeitliche Lage, wenn damit die Arbeitszeitregelung gemeint sein sollte in einer BV geregelt sein. Möglicherweise ist die Arbeitszeitregelung auf basis der geringeren Wochenarbeitszeit formuliert, das es jetzt ins Gehege mit den erhöhten Wochenarbeitszeiten der neuen Verträge kommen könnte
Erstellt am 13.08.2006 um 11:21 Uhr von lolek
sorry, bin das erste Mal dabei. Ihr braucht vielleicht mehr Details. Es geht um eine 37,5 Std. Woche, die auch im TV festgeschrieben ist. In der BV gehts dann nochmal um Gleitzeitrahmen und Stundenkontoführung. Schlauer als der BR ist unsere GF auch nicht, also falls unwirksam, ist dies nicht erkannt worden, sonst bräuchte die GF die BV nicht kündigen, wie bereits angekündigt. Dies kann sie zwar jetzt tun, aber erst zur Mitte nächsten Jahres. Die neuen MA sollen aber im September und Oktober anfangen.
Erstellt am 13.08.2006 um 12:02 Uhr von Lotte
Lolek,
wenn es in der BV um Gleitzeit und Stundenkonto geht, hat das m.E. doch erstmal nichts mit dem Vorhaben des AG zu tun, die neuen MA mit mehr Wochenstunden zu beschäftigen als nach TV vorgesehen.
Der AG ist an den TV gebunden oder seid Ihr evtl. ausgegliedert und habt als "altes" Personal noch Besitzstandswahrung?
Erstellt am 13.08.2006 um 12:59 Uhr von lolek
Lotte,
in den Arbeitsverträgen steht: in Anlehnung an den TV, weil wir zu einer anderen Sparte gehören. Wir wissen aber, dass es auch Verträge ohne Tarifbindung gibt. Wir haben zu all diesen Fragen schon einen Beratungstermin bei der Gewerkschaft angefordert. Wir sind alle neu im BR und haben erst im September die wichtigen Seminare.
Erstellt am 13.08.2006 um 13:07 Uhr von lolek
Brazzo,
über den Verstoß gegen die BV wird ja noch diskutiert, und die Hoffnung, dass das Verfahren bei Einstellungen eingehalten wird haben wir auch. Aus der Vergangenheit wissen wir aber, dass fast immer die Fristen nicht eingehalten wurden und aufgrund der unvorhersehbaren Auftragslage z.B. Mitarbeiter am 1.08. angefangen haben, aber die GF um Zustimmung erst am 29.07. gebeten hat. Die Bewerbungsunterlagen der jetzt einzustellenden Leute haben wir jedenfalls gesehen, was früher auch nur selten der Fall war.
Erstellt am 13.08.2006 um 20:43 Uhr von Lotte
lolek,
ich verstehe nicht, wieso der AG gegen die BV, die doch sicher nicht die Wochenarbeitszeit der MA festschreiben kann, verstößt?
Und es wäre dann doch mal interessant zu wissen, was in den AV der neuen MA steht, ob diese auch an den TV angelehnt sind?