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GF ignoriert Betriebsvereinbarung - was können wir tun ?

L
lolek
Jan 2018 bearbeitet

wir haben eine BV zur Arbeitszeitregelung. Die GF beabsichtigt jetzt neue MA einzustellen mit einer höheren wöchentlichen Arbeitszeit als in der BV. Was können wir tun?

3.60808

Community-Antworten (8)

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Brazzo

12.08.2006 um 19:33 Uhr

Bei jeder Einstellung bekommt ihr ( hoffe ich ) die Einstellungsunterlagen, mit der bitte um Zustimmung. Wenn Du sagst, dass Dein AG mit der Neueinstellung gegen eine BV verstößt, habt ihr dadurch doch ein super Argument, dem AG die Zustimmung zu verweigern. Siehe bitte dazu § 99 Abs.2 Nr. 1 des BetrVG

Viel Erfolg wünscht Dir

Brazzo

H
Hirnixxl

12.08.2006 um 20:17 Uhr

Ramses II,

ein Versuch wäre es doch wert. Wenn der AG so eine BV unterschreibt wird er wohl nicht die Unwirksamkeit erkennen.

R
Rollie

12.08.2006 um 20:42 Uhr

Ich denke, man muß da ein wenig differenzieren.

Arbeitszeiten könnten dem Tarifvorbehalt unterliegen, die zeitliche Lage, wenn damit die Arbeitszeitregelung gemeint sein sollte in einer BV geregelt sein. Möglicherweise ist die Arbeitszeitregelung auf basis der geringeren Wochenarbeitszeit formuliert, das es jetzt ins Gehege mit den erhöhten Wochenarbeitszeiten der neuen Verträge kommen könnte

L
lolek

13.08.2006 um 13:21 Uhr

sorry, bin das erste Mal dabei. Ihr braucht vielleicht mehr Details. Es geht um eine 37,5 Std. Woche, die auch im TV festgeschrieben ist. In der BV gehts dann nochmal um Gleitzeitrahmen und Stundenkontoführung. Schlauer als der BR ist unsere GF auch nicht, also falls unwirksam, ist dies nicht erkannt worden, sonst bräuchte die GF die BV nicht kündigen, wie bereits angekündigt. Dies kann sie zwar jetzt tun, aber erst zur Mitte nächsten Jahres. Die neuen MA sollen aber im September und Oktober anfangen.

L
Lotte

13.08.2006 um 14:02 Uhr

Lolek, wenn es in der BV um Gleitzeit und Stundenkonto geht, hat das m.E. doch erstmal nichts mit dem Vorhaben des AG zu tun, die neuen MA mit mehr Wochenstunden zu beschäftigen als nach TV vorgesehen.

Der AG ist an den TV gebunden oder seid Ihr evtl. ausgegliedert und habt als "altes" Personal noch Besitzstandswahrung?

L
lolek

13.08.2006 um 14:59 Uhr

Lotte, in den Arbeitsverträgen steht: in Anlehnung an den TV, weil wir zu einer anderen Sparte gehören. Wir wissen aber, dass es auch Verträge ohne Tarifbindung gibt. Wir haben zu all diesen Fragen schon einen Beratungstermin bei der Gewerkschaft angefordert. Wir sind alle neu im BR und haben erst im September die wichtigen Seminare.

L
lolek

13.08.2006 um 15:07 Uhr

Brazzo, über den Verstoß gegen die BV wird ja noch diskutiert, und die Hoffnung, dass das Verfahren bei Einstellungen eingehalten wird haben wir auch. Aus der Vergangenheit wissen wir aber, dass fast immer die Fristen nicht eingehalten wurden und aufgrund der unvorhersehbaren Auftragslage z.B. Mitarbeiter am 1.08. angefangen haben, aber die GF um Zustimmung erst am 29.07. gebeten hat. Die Bewerbungsunterlagen der jetzt einzustellenden Leute haben wir jedenfalls gesehen, was früher auch nur selten der Fall war.

L
Lotte

13.08.2006 um 22:43 Uhr

lolek, ich verstehe nicht, wieso der AG gegen die BV, die doch sicher nicht die Wochenarbeitszeit der MA festschreiben kann, verstößt?

Und es wäre dann doch mal interessant zu wissen, was in den AV der neuen MA steht, ob diese auch an den TV angelehnt sind?

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