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Betriebsvereinbarung über Arbeitszeit ignoriert, was kann der BR tun???

S
Sanjiyan
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin ganz neu in den Betriebsrat gewählt worden und noch total ahnungslos. Natürlich gehen die Probleme gleich los: Bei uns wurden erst Anfang des Jahres Betriebsvereinbarungen über die Arbeitszeit getroffen: Feste Arbeitszeiten für alle, von Mo-Do 8:00 - 17:10; freitags 8:00 - 15:20 Uhr, ausgenommen sind Mitarbeiter mit besonderen Arbeitsverträgen in den Überstunden Inklusive sind. Jetzt hat sich die Geschäftsleitung einfallen lassen, dass unser technischer Kundenservice die Telefone bis 20:00 Uhr besetzten muss. Ein Teil der Kollegen muss nun Mittags erscheinen und bis Abends Telefonberatung machen. Das sind ganz normale Mitarbeiter ohne Sonderstatus. Ist das also zulässig, dass hier die Betriebsvereinbarung ignoriert wird? Was kann ich als Mitglied des Betriebsrat tun, was kann der Betriebsrat allgemein tun?

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Community-Antworten (2)

P
pit47

12.06.2006 um 11:20 Uhr

Hallo Sanjiyan, der BR ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Der BR muß den AG darauf hinweisen und wenn der AG nicht reagiert eine Unterlassungsklage beim Arbeitsgericht einreichen. Beratung auch durch den Rechtschutz der Gewerkschaften.

RI
Ramses II

12.06.2006 um 11:22 Uhr

pit47,

da würde ich mich bei meiner Gewerkschaft aber bedanken wenn die meine Beiträge so ver(sch)wenden würden.

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