Springer im Nachtdienst (Altenpflege)
Hallo. Kurz nach den BR-Wahlen haben wir eine harte Nuss zu knacken:
Unser Heim besteht aus 2 Stationen, die bisher mit jeweils 2 Nachtwachen besetzt waren (1 ausgeb. Kraft, 1 Hilfskraft). Nun trat vor einigen Wochen unsere GL an uns heran wegen einer AZ-Änderung. Die beiden Hilfskräfte sollen nun durch einen Springer ersetzt werden, der in einem bestimmten Rhythmus zwischen den Stationen hin und her pendelt, eine Stunde früher anfängt und mit den ausgebildeten Kräften die Rundgänge bestreitet. Das heißt für die Hilfskraft, dass sie statt bisher 2 Rundgängen pro Nacht 4 Rundgänge zu leisten hat, de fakto die doppelte Arbeitsleistung erbringen muss (die anderen Arbeiten, die nach wie vor anfallen mal ausgenommen). Es wurde uns ganz klar gesagt, dass es bei Ablehnung der AZ-Änderung zur kompletten Streichung der beiden Hilfskräfte kommt, deswegen haben wir einen Probelauf genehmigt, auch um Zeit zu gewinnen. Es kam wie erwartet, die Hilfskräfte kriechen quasi auf den Brustwarzen aus dem ND. Außerdem haben Kolleginnen beanstandet, dass sie beim Stationswechsel mitten in der Nacht mehrmals das Gebäude verlassen müssen und um ihre Sicherheit besorgt sind - zu Recht. Jetzt meine Frage. Reicht das Argument der wesentlich höheren Arbeitsbelastung im Nachtdienst und das vorhandene Sicherheitsrisiko aus, um ein MBR gemäß §91 BetrVG auszulösen? Die AZ-Änderung ist nicht das Problem, es ist der Arbeitsablauf. Oder hat vielleicht jemand eine andere Idee wie dem Problem beizukommen wäre?
Community-Antworten (11)
12.08.2006 um 01:46 Uhr
@bigal HeimPersV? Arbeitssicherheit?
Und: Ist bei Euch eine Hilfskraft gekündigt worden?
12.08.2006 um 20:54 Uhr
Mir erschließt sich auch nicht, was die 2. Hilfskraft während des Probelaufs macht.
13.08.2006 um 19:53 Uhr
Wenn ich Dich richtig verstanden habe und mit unserer Betriebspraxis vergleiche, dann ist der 2. Kollege bestimmt in der Tagschicht eingesetzt worden. Trotzdem fehlt noch einiges an Information - z.B. die Anzahl der zu betreuenden Personen, räumliche Verhältnisse, Besonderheiten usw. Aber unabhängig davon würde ich das Ganze versuchen, auf einer Sachebene abzuwickeln. Der pauschale Schrei: zuviel, zuviel und unzumutbar!!! hilft da wenig. Ihr braucht von den Betroffenen eine Zuarbeit, in Form einer Art Arbeitszeitanalyse. Nichts hochtrabendes, sondern jeder schreibt einfach in der Nachtschicht minutiös alles auf, was zu tun ist - ich bin in einem ähnlichen Fall eine ganze Woche mit Uhr und Zettel rumgerannt. Auf dem Zettel kann man sich die anfallenden Arbeiten, die einem einfallen schon mal vormerken und dann nur die Zeiten dazuschreiben und vor allem alles, woran man beim zettelschreiben nicht gleich gedacht hat (aber ohne Schummelei, das kommt sowieso raus). Das Ergebnis, sollte es mies ausfallen, wäre eine gute Argumentation für ein Gespräch mit dem AG. Gut finde ich, dass Ihr erst mal einen Probelauf macht. Und wenn der vorbei ist, braucht Ihr triftige Gründe und die hättet Ihr dann minutengenau. Ob eine Streichung beider Stellen zulässig ist, hängt wie schon erwähnt von der Personenzahl und den konkreten Räumlichkeiten ab. Denn es muss ja auch eine Pausenvertretung für die beiden Fachkräfte möglich sein. Gruß Wölfchen
13.08.2006 um 20:23 Uhr
Hallo, danke erstmal für die bisherigen Antworten.
@Kölner: Nein, Entlassungen sind momentan nicht geplant.
@Rollie: Die 2. Hilfskraft wird in anderen Schichten eingesetzt.
@wölfchen: ja, es ist ganz genauso wie Du es sagst. Die Maßnahme wurde angeblich getroffen, um den Tagdienst zu entlasten.
Dann gebe ich Euch mal weitere Informationen:
Die beiden Stationen sind nicht im gleichen Haus, die Nachtwache muss also alleine eine kleine Strecke (ca. 30m) zu Fuß mit schlechter Beleuchtung zurücklegen.
Station A beherbergt momentan etwa 35 Bewohner, die ständige Pflege brauchen plus etwa 30 Bewohner eines betreuten Wohnens, dass im gleichen Gebäude liegt, die eventuell klingeln könnten, dies aber nicht oft tun. Station B ist momentan mit etwa 65 Bewohnern belegt, die ständige Pflege brauchen.
Eine genaue Dokumentation der Nachtarbeit haben wir etwa 2 Wochen lang geführt, in etwa so, wie Du es vorgeschlagen hast. Das funktioniert allerdings nur, wenn niemand von den Stationsleitungen Dienst hat... Kommentar einer dieser Damen war "Ihr seid ja zum Arbeiten da, nicht zum Schlafen." oder "Diese Dokumentation ist absoluter Mumpitz, der Springer bleibt und fertig."
Zu den Pausenzeiten: Die sind grundsätzlich nicht erfüllt, weil die exam. Kraft die Station nicht verlassen darf. Aber sie hat die Möglichkeit, die Pause ungestört zu nehmen, das ist in den Arbeitsablauf des Springers eingeplant.
Schönes Restwochenende.
bigal.
13.08.2006 um 23:44 Uhr
Also: das Haus allein verlassen, vielleicht noch bei Schnee und Eis halte ich für bedenklich. Was ist, wenn sich die Mitarbeiterin nach 15 m das Bein bricht? Bei uns muss ebenfalls in`s andere Haus (betreutes Wohnen) nach der Klingel gegangen werden. Wir haben 3 Wohnbereiche a 44 pflegebedürftige Heimbewohner, nach Auflage der Heimaufsicht für jeden Bereich eine Nachtwache. D.h. im Bedarfsfall gehen dann 2 Mitarbeiterinnen rüber. Ebenfalls arbeitsrechtlich äußerst bedenklich sind die fehlenden Pausenzeiten. Vertreten werden kann eine Fachkraft nur von einer Fachkraft. Denn rein theoretisch kann ich ja in der Pause das Haus auch verlassen (macht zwar meist keiner und darauf bauen die AG). Was ist, wenn dann in der Zwischenzeit was passiert? So und nun zur Vorgehensweise:
- Diese Veränderung der Arbeitsorganisation ist erst mal astrein mitbestimmungspflichtig. Also könnt Ihr auch von Eurem MBR Gebrauch machen. Wenn der AG spinnt, könnt Ihr ja das komplette Programm mit Beauftragung eines Anwalts, Gerichtsverfahren usw. durchziehen. Würde ich Euch aber eine anwaltliche Beratung empfehlen und wenn es ein guter Fachanwalt für Arbeitsrecht ist, der berät Euch u.U. auch erst mal auf Kulanzbasis.
- Als BR mit Sonderkündigungsschutz könnt Ihr Euch evtl. (würde ich aber als letztes Mittel empfehlen, von wegen dem Vorwurf "Nestbeschmutzer") auch an die zuständige Heimaufsicht wenden und wenn das keine Flaschen sind, steigen sie Eurer Leitung ohne Euch in`s Spiel zu bringen aufs Dach. Aber das darf um Himmels Willen kein "normaler" AN machen, der riskiert die Kündigung. Aber vorher doch auf jeden Fall das Gespräch mit dem AG suchen, einsichtig für die schwierige Lage, aber .... so geht das denn doch nicht, auch mal auf die Schwachstellen hinweisen und notfalls zu bedenken geben, dass eine gerichtliche Entscheidung immer mit Kosten und Aufregung verbunden ist. Wir haben uns nach einigen auch gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der GF so geeinigt, dass wir immer, ehe wir den Beschluß zur Beauftragung eines Anwalts fassen, nochmal kurz vorsprechen und nachfragen, ob es nicht doch eine Möglichkeit zur einvernehmlichen Regelung gibt. Die Chance sollte man dem AG im Interesse der weiteren Zusammenarbeit auch immer geben! Viel Erfolg, Wölfchen
13.08.2006 um 23:53 Uhr
@Wölfchen Ich halte ja die bezahlte Bereitschaftspause immer noch für möglich und völlig legal!
Auch erklärt sich mir Deine "Risikoeinschätzung" nicht in seiner vollen Pracht: Die Wege mit Schnee und Eis könnten ja geräumt werden - ansonsten Tunnel graben.
14.08.2006 um 23:25 Uhr
@ kölner
- Wenn Du mir eine gesetzliche Grundlage nennen könntest, die bezahlte Bereitschaftspausen möglich machen, werden Dir unsere Nachtwachen enorm dankbar sein, denn dadurch, dass sie die Pausen nacharbeiten müssen, erhöht sich ihre Anwesenheitszeit (zur Freude der PDL). Wir haben vor einiger Zeit lange recherchiert und nix gefunden.
- Bei Eis und Schnee muss ich mal wieder auf meinen persönlichen Erfahrungsschatz zurückgreifen: am 7.2.anno 2006 hat sich das wölfchen auf einem geräumten und gestreuten Weg gerade die Stelle ausgesucht, wo der Sand etwas dürftig vertreten war und sich eine Schultergelenksluxation vom feinsten zugezogen, die ihn bis zum Juni AU werden ließ. Wenn ich mir nun folgendes Szenario vorstelle: Nachts 2:30, die Pflegekraft verläßt das Haus im Kittel, evtl. noch mit einer Strickjacke bekleidet, draußen 15° minus und stürzt. Die Nachtwachen, mit Arbeit beschäftigt, hören den Hilferuf der Kollegin bei geschlossenen Fenstern auch nicht sehr gut und dann liegt sie da. Was denkst Du, welchen Grad der Unterkühlung die Kollegin nach 20 min. hat? Also wohl doch Tunnel graben :-))
14.08.2006 um 23:34 Uhr
P.S. Habe mir noch mal die Bewohnerzahlen zu Gemüte geführt und sehe von der Zahl der Bewohner her kaum eine Möglichkeit, einzuhaken, eher eben doch wegen der räumlichen Trennung. Das Problem: so kleine Häuser rechnen sich leider nicht so recht und da sich soziale Einrichtungen in Deutschland genau so rechnen müssen, wie eine Würstchenbude, die Mittel auch immer knapper werden, muss eine GL ganz schön rechnen. Aber dafür bekommen sie ja ihr Geld. Hätten sie in der Schule besser aufgepaßt, könnten sie auch BR werden ;-)
14.08.2006 um 23:35 Uhr
wölfchen,
war wenigstens auch noch die Rotatorenmanschette rupturiert? ;-))
P.S. Sorry...
14.08.2006 um 23:38 Uhr
@ Fayence nee, wirklich nur luxiert ! Sag mal, wann schläfst Du eigentlich - ich habe den Eindruck, der Abend ist Deine produktivste Zeit, oder bist Du auch Nachtwache?:-))
15.08.2006 um 00:43 Uhr
@ wölfchen
Ne,ne... keine Nachtwache! Da schlafe ich! ;-))
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