Hallo. Kurz nach den BR-Wahlen haben wir eine harte Nuss zu knacken:

Unser Heim besteht aus 2 Stationen, die bisher mit jeweils 2 Nachtwachen besetzt waren (1 ausgeb. Kraft, 1 Hilfskraft). Nun trat vor einigen Wochen unsere GL an uns heran wegen einer AZ-Änderung. Die beiden Hilfskräfte sollen nun durch einen Springer ersetzt werden, der in einem bestimmten Rhythmus zwischen den Stationen hin und her pendelt, eine Stunde früher anfängt und mit den ausgebildeten Kräften die Rundgänge bestreitet. Das heißt für die Hilfskraft, dass sie statt bisher 2 Rundgängen pro Nacht 4 Rundgänge zu leisten hat, de fakto die doppelte Arbeitsleistung erbringen muss (die anderen Arbeiten, die nach wie vor anfallen mal ausgenommen).
Es wurde uns ganz klar gesagt, dass es bei Ablehnung der AZ-Änderung zur kompletten Streichung der beiden Hilfskräfte kommt, deswegen haben wir einen Probelauf genehmigt, auch um Zeit zu gewinnen. Es kam wie erwartet, die Hilfskräfte kriechen quasi auf den Brustwarzen aus dem ND. Außerdem haben Kolleginnen beanstandet, dass sie beim Stationswechsel mitten in der Nacht mehrmals das Gebäude verlassen müssen und um ihre Sicherheit besorgt sind - zu Recht.
Jetzt meine Frage. Reicht das Argument der wesentlich höheren Arbeitsbelastung im Nachtdienst und das vorhandene Sicherheitsrisiko aus, um ein MBR gemäß §91 BetrVG auszulösen? Die AZ-Änderung ist nicht das Problem, es ist der Arbeitsablauf.
Oder hat vielleicht jemand eine andere Idee wie dem Problem beizukommen wäre?