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Übernahme Schulungskosten

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BRAndy21
Aug 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben in unserem 9er Gremium beschlossen eine Inhouse Grundlagenschulung für das gesamte Gremium durchzuführen. Nun ist es so, dass der AG sich weigert, die Kosten für das Hotel wo dieses Seminar stattfinden sollte, zu übernehmen. Stattdessen soll das Seminar im Unternehmen stattfinden mit Verpflegung durch den AG. Ist dies so rechtens? Was können wir als BR machen?

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Community-Antworten (10)

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celestro

22.08.2018 um 17:43 Uhr

Als erstes solltet Ihr Euch die Frage stellen, warum Ihr unbedingt ins Hotel wollt. Rechtlich würdet Ihr es vermutlich durchbekommen, daß Ihr die Schulung im Hotel macht. Aber wenn die Schulung durch den Anbieter z.B. für den AG preiswerter wird (durch Inhouse-Schulung), warum genau sollte man das ablehnen ?

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Pjöööng

22.08.2018 um 17:56 Uhr

Der Arbeitgeber hat die NOTWENDIGEN Kosten zu tragen. Ist es notwendig dass Ihr in ein Hotel geht?

B
BRAndy21

22.08.2018 um 18:00 Uhr

Das Hotel befindet sich im selben Ort. Daher ist die Notwendigkeit nicht zwingend gegeben.

P
Pickel

22.08.2018 um 18:58 Uhr

Damit hast du dir die Antwort selbst gegeben. Es ist nicht Aufgabe des AG dem BR einen Kufzurlaub zu finanzieren (auch wenn dies manche Seminaranbieter gerne suggerieren).

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krambambuli

22.08.2018 um 19:27 Uhr

Hotel macht schon Sinn. Je nach Größe des BR, rennen sonst ständig BR aus dem Seminar raus, weil sie so wichtig sind, dass sie eben mal etwas am Arbeitsplatz zu regeln haben - usw.

Ist man aus dem Betrieb raus, findet das Seminar viel ruhiger und konzentrierter statt.

P
Pickel

22.08.2018 um 21:05 Uhr

Krambulli, zum einen kann das auch durch klare Regeln einer Geschäftsordnung geregelt werden. Zum anderen wäre dies maximal ein Argument für einen Seminarraum, keinesfalls aber für die Übernachtungen.

B
BRHamburg

23.08.2018 um 08:17 Uhr

@ Pickel Nur weil die Schulung / das Seminar in einem Hotel statt finden soll bedeutet das nicht das die Teilnehmer auch dort übernachten.

C
celestro

23.08.2018 um 11:22 Uhr

"Ist man aus dem Betrieb raus, findet das Seminar viel ruhiger und konzentrierter statt."

Also ich hatte in meinem Leben bislang 3 Inhouse-Schulungen mit jeweils mehreren Teilnehmern. Nur einmal ging eine der beteiligten Personen zwischendurch arbeiten, weil Sie sich für so unabdingbar hielt.

Allerdings wäre diese Person auch vom Hotel zur Firma geeilt. Wenn also das Seminar nicht ruhig und konzentriert stattfindet, dann liegt das in erster Linie an den BRM.

B
BRAndy21

23.08.2018 um 14:44 Uhr

Es geht nicht Übernachtungen, lediglich ein vom Arbeitsort getrennter Raum für die Schulung. Dieses wurde so beschlossen. Nun verweigert der AG die Zustimmung, was können/müssen wir nun machen? Müssen wir die Entscheidung hinnehmen?

P
paula

23.08.2018 um 23:52 Uhr

ihr könnt natürlich nun ins Hotel gehen und euch ggf. im Nachgang über die Kosten streiten. Bei uns im LAG-Bezirk ist ein Verfahren im einstweiligen Rechtschutz (ein normales Beschlussverfahren würde zu lange dauern) zur Erklärung der Kostenübernahme nicht möglich (gibt aber wohl auch andere ArbG/LAG). Ich würde mich mit dem Seminaranbieter mal in Verbindung setzen und die Sachlage besprechen. Als BR würde ich mich aber auch Fragen, ob der Streit lohnt. Ich persönlich sehe die Erforderlichkeit des Hotels auch nicht, wenn es im Betrieb entsprechende Räume gibt.

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