Kündigen bei drohender Insolvenz?
15 Mitarbeiter eines von Insolvenz bedrohten Subunternehmers wollen zu uns wechseln. Nachdem seit 2 Monaten kein Lohn mehr gezahlt wird, wollen die MA fristlos kündigen. Geht das so einfach? Unsere Firma will die Kollegen danach befristet einstellen.
Community-Antworten (2)
11.08.2006 um 11:31 Uhr
Die außerordentliche Kündigung ist gesetzlich in folgenden Vorschriften geregelt: § 626 BGB Jedes Arbeitsverhältnis, auch dasjenige, für das gesetzlich oder vertraglich die ordentliche Kündigung ausgeschlossen worden ist, kann durch die außerordentliche Kündigung jederzeit beendet werden. Dies gilt auch für befristete Arbeitsverhältnisse
Das Recht zur Kündigung steht jeder Arbeitsvertragspartei zu.
11.08.2006 um 11:54 Uhr
Aber es braucht einen wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung. In dem von Bernhard geschilderten Fall erwartet die Rechstprechung dass der AN zuerst den AG abmahnt.
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