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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abstimmung im GBR

GP
Grüne Paprika
Aug 2018 bearbeitet

Wie frei bzw. gebunden sind die Gesamtbetriebsrats-Entsandten bei Abstimmungen/Beschlüssen zu einer Angelegenheit, zu der im örtl. BR bereits ein klares Meinungsbild besteht ? Ist es Pflicht des jew. Entsandten, das Meinungsbild des örtl. BR in den GBR weiterzutragen und in diesem Sinne bei Beschlüssen abzustimmen, auch wenn in der GBR-Diskussion dieser GBR-Entsandte die Meinung ändert? Kann der örtl. BR einen Beschluss anfechten, der offensichtlich nicht unter Berücksichtigung und damit Gewichtung der örtl. Meinung gefasst wurde?

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Community-Antworten (1)

P
Pjöööng

22.08.2018 um 14:41 Uhr

Die GBR Mitglieder sind frei in ihrer Entscheidung.

Sie können allerdings jederzeit vom entsendenden Gremium abberufen werden.

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