Wie frei bzw. gebunden sind die Gesamtbetriebsrats-Entsandten bei Abstimmungen/Beschlüssen zu einer Angelegenheit, zu der im örtl. BR bereits ein klares Meinungsbild besteht ?
Ist es Pflicht des jew. Entsandten, das Meinungsbild des örtl. BR in den GBR weiterzutragen und in diesem Sinne bei Beschlüssen abzustimmen, auch wenn in der GBR-Diskussion dieser GBR-Entsandte die Meinung ändert?
Kann der örtl. BR einen Beschluss anfechten, der offensichtlich nicht unter Berücksichtigung und damit Gewichtung der örtl. Meinung gefasst wurde?