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Kündigungsfrist kann nicht gehalten werden,was NUN?

D
DocPille
Jan 2018 bearbeitet

Eilig,bitte um schnelle Antworten:

MA, 21Jahre, Baugewerbe Thüringen. Mit 15 Jahren angefangen zu lernen, 3 Jahre Ausbildungszeit. Danach 2 Jahre befristet. Seit dem 09.01.06 unbefristet, nur mündlich,kein Vertrag. Dieser MA möchte nun zum 31.08.06 kündigen,was würdet ihr ihm empfehlen wie er vorgehen soll (4Wochen Kündigungsfrist kann nicht mehr gehalten werden). Resturlaub möchte der AG nicht ausbezahlen, ebenso darf der AN ihn im August nicht abgelten. MA hat neuen Arbeitsplatz ab 01.09.06.

Was würdet ihr ihm raten,Aufhebungsvertrag??

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

10.08.2006 um 18:34 Uhr

Das kann doch nur mit Aufhebungsvertrag gehen! Resturlaub bescheinigen lassen für den neuen AG (der wird sich freuen). Und dann hoffen!

R
Rollie

10.08.2006 um 23:00 Uhr

@Kölner,

das wäre mit §7 (4) BUrlG vereinbar ?

W
wölfchen

11.08.2006 um 00:16 Uhr

Was ist denn dem Kollegen wichtiger - der Resturlaub, oder die neue Arbeit? Wenn ich z.B. einen Top- Job angeboten bekäme (aber einen besseren, als BR gibt es ja schließlich nicht), würde ich mich aber auf die Hinterbeine stellen, um den auch zu bekommen, ohne Rücksicht auf den Resturlaub!

L
Lotte

11.08.2006 um 00:19 Uhr

Es sei denn Du könntest vielleicht vorher noch BRV werden? ;-)))

D
DocPille

11.08.2006 um 09:05 Uhr

Guten Morgen,

Danke für die Antworten,natürlich ist der neue Arbeitsplatz wichtiger,aber 16Tage Urlaub einfach so verlieren. Jetzt wird sich dann wohl der neue AG damit abfinden müssen,das der MA ne Menge Urlaub mitbringt.Schaun mer mal,wie unser Kaiser zu pflegen sagt.

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