Erstellt am 10.08.2006 um 16:34 Uhr von Kölner
Das kann doch nur mit Aufhebungsvertrag gehen! Resturlaub bescheinigen lassen für den neuen AG (der wird sich freuen). Und dann hoffen!
Erstellt am 10.08.2006 um 21:00 Uhr von Rollie
@Kölner,
das wäre mit §7 (4) BUrlG vereinbar ?
Erstellt am 10.08.2006 um 22:16 Uhr von wölfchen
Was ist denn dem Kollegen wichtiger - der Resturlaub, oder die neue Arbeit?
Wenn ich z.B. einen Top- Job angeboten bekäme (aber einen besseren, als BR gibt es ja schließlich nicht), würde ich mich aber auf die Hinterbeine stellen, um den auch zu bekommen, ohne Rücksicht auf den Resturlaub!
Erstellt am 10.08.2006 um 22:19 Uhr von Lotte
Es sei denn Du könntest vielleicht vorher noch BRV werden? ;-)))
Erstellt am 11.08.2006 um 07:05 Uhr von DocPille
Guten Morgen,
Danke für die Antworten,natürlich ist der neue Arbeitsplatz wichtiger,aber 16Tage Urlaub einfach so verlieren.
Jetzt wird sich dann wohl der neue AG damit abfinden müssen,das der MA ne Menge Urlaub mitbringt.Schaun mer mal,wie unser Kaiser zu pflegen sagt.