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Sitzung ohne Vorsitzenden und Stellvertreter möglich

D
danield
Jan 2023 bearbeitet

Hallo liebe BR Kollegen. Wir haben eine absolute Ausnahme Situation. Kurz umrissen: letzte Woche Mittwoch ordentliche Sitzung mit einem 2 ER eine Personelle Maßnahme aufgeschoben zur Klärung mit GF. Heute neue Maske zu dieser Maßnahme mit Datum 16.08.2018. Morgen würden wir darüber abstimmen aber von 7 Mitgliedern sind nur 2 verfügbar (Schriftführer und Mitglied) Rest wird mit ER abgedeckt. Ist dies überhaupt möglich? eigentlich muss ja der Vorsitzende das Protokoll auch unterschreiben bzw. die Sitzung leiten? Bis zum Ablauf der Frist wird sich an der Besetzung auch nichts ändern. Wie kann man den hier verfahren. Bin mir da unschlüssig da soetwas noch nie vorgekommen ist.

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Community-Antworten (12)

B
BRHamburg

21.08.2018 um 14:10 Uhr

Der Vorsitzende muss weder die Sitzung leiten noch ein Protokoll unterschreiben wenn er an der Sitzung nicht teilgenommen hat. Entscheidend ist vielmehr wer zu der Sitzung einlädt und die Tagesordnung verschickt.

P
Pjöööng

21.08.2018 um 15:17 Uhr

Wieder einmal ist das BetrVG anderer Auffassung als "BRHamburg". Siehe § 34 BetrVG: "(...) Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen. (...)"

Die BR-Sitzung wird in der Regel vom BRV oder dessen Stellvertreter geleitet. Wenn, wie hier, beide verhindert sind und auch keine weitere Stellvertretung geregelt ist, so haben die BRM ggf. ein BRM als aktuellen Stellvertreter zu bestimmen. Dieses BRM leitet dann auch die Sitzung. Sofern die Niederschrift fertiggestellt wird, während dieses BRM noch die Stellvertreung inne hat, hat es selbstverständlich auch die Pflicht, diese Niederschrift zu unterzeichnen. Ist die Niederschrift erst fertig wenn der BRV wieder anwesend ist, so unterzeichnet dieser die Niederschrift.

M
Minion

21.08.2018 um 15:37 Uhr

Hi BR Hamburg, das stimmt so leider nicht. Der BR Vorsitzende (in seiner Abwesenheit sein Stellvertreter) muss immer das Protokoll unterschreiben (34 Abs. 1 BetrVG). In eurem Fall könnte der Vorsitzende zwar noch einladen, richtig? In der Sitzung selbst ist er und sein Stellvertreter nicht da. Dann bestimmen die anwesenden BR Mitglieder mit Mehrheitsbeschluss einen Sitzungsleiter.

B
BRHamburg

21.08.2018 um 15:38 Uhr

@ Pjöööng vieleicht solltest Du dir erstmal überlegen welche Meinung du jetzt denn bist. Erst muss der BRV unterschreiben dann muss er es doch nicht. Was denn nu?

P
Pjöööng

21.08.2018 um 15:46 Uhr

Kleiner Hinweis: § 26 (2) BetrVG...

B
BRHamburg

21.08.2018 um 17:45 Uhr

Meine Antwort ->Der Vorsitzende muss weder die Sitzung leiten noch ein Protokoll unterschreiben wenn er an der Sitzung nicht teilgenommen hat.<-

Zitat Minion -> Hi BR Hamburg, das stimmt so leider nicht. Der BR Vorsitzende (in seiner Abwesenheit sein Stellvertreter) muss immer das Protokoll unterschreiben (34 Abs. 1 BetrVG). <- Zitat Ende

Was an meiner Aussage war jetzt Falsch? Wenn der Stellvertreter ( bei Abwesenheit des Vorsitzenden)ein Protokoll unterschreiben DARF bedeutet das im Umkehrschluss das es der BRV nicht immer unterschreiben MUSS.

P
Pjöööng

21.08.2018 um 18:16 Uhr

Zitat (BRHamburg): "Das du jetzt aber auch noch Links postst die deine Unzulänglichkeit unter Beweis stellen..."

Tut mir leid, Dich auch hier wieder korrigieren zu müssen, aber ich habe hier keinen Link gepostet.

Die Niederschrift wird vom BRV bzw. dessen Stellvertreter (und einem weiteren BRM) unterzeichnet, unabhängig davon wer zu der Sitzung geladen hat. Der Gesetzestext ist da eindeutig.

B
BRHamburg

21.08.2018 um 18:36 Uhr

Wo bitte habe ich behauptet das bei der Unterschrift des Protokolls es eine Rolle spielt wer zur Sitzung einlädt?

Erstellt am 21.08.2018 um 12:10 Uhr von BRHamburg Der Vorsitzende muss weder die Sitzung leiten noch ein Protokoll unterschreiben wenn er an der Sitzung nicht teilgenommen hat. <- DAS SIND ZWEI VÖLLIG UNABHÄNGIGE AUSSAGEN -> Entscheidend ist vielmehr wer zu der Sitzung einlädt und die Tagesordnung verschickt.

P
Pjöööng

21.08.2018 um 18:39 Uhr

Dann erklär uns doch bitte mal, was Du mit dem Satz "Entscheidend ist vielmehr wer zu der Sitzung einlädt und die Tagesordnung verschickt. " sagen wolltest. Wofür ist das entscheidend?

B
BRHamburg

21.08.2018 um 19:14 Uhr

Aber gern: Dies war die Ausgangsfrage Hallo liebe BR Kollegen. Wir haben eine absolute Ausnahme Situation. Kurz umrissen: letzte Woche Mittwoch ordentliche Sitzung mit einem 2 ER eine personelle Maßnahme aufgeschoben zur Klärung mit GF. Heute neue Maske zu dieser Maßnahme mit Datum 16.08.2018. Morgen würden wir darüber abstimmen aber von 7 Mitgliedern sind nur 2 verfügbar (Schriftführer und Mitglied) Rest wird mit ER abgedeckt. Ist dies überhaupt möglich? eigentlich muss ja der Vorsitzende das Protokoll auch unterschreiben bzw. die Sitzung leiten? Bis zum Ablauf der Frist wird sich an der Besetzung auch nichts ändern. Wie kann man den hier verfahren. Bin mir da unschlüssig da so etwas noch nie vorgekommen ist. Erstellt am 21.08.2018 um 11:44 Uhr von danield

Ich kürze diesen Beitrag mal auf die für mich wichtigsten Aussagen:

  1. eigentlich muss ja der Vorsitzende das Protokoll auch unterschreiben bzw. die Sitzung leiten?

Meine Antwort: Der Vorsitzende muss weder die Sitzung leiten noch ein Protokoll unterschreiben, wenn er an der Sitzung nicht teilgenommen hat.

  1. Heute neue Maske zu dieser Maßnahme mit Datum 16.08.2018. Morgen würden wir darüber abstimmen aber von 7 Mitgliedern sind nur 2 verfügbar (Schriftführer und Mitglied) Rest wird mit ER abgedeckt.

Meine Antwort: Entscheidend ist vielmehr wer zu der Sitzung einlädt und die Tagesordnung verschickt.

Meine Vermutung: Da Danield (und vermutlich das gesamte Gremium) davon ausgeht das eine Sitzung ohne Vorsitzenden nicht möglich ist, liegt der Verdacht nah das es bisher keine Einladung zu einer Sitzung gibt. Und von den beiden festen BR Mitglieder dürfte keiner eine Einladung schicken dürfen. Entscheidende Frage also

  • Wer verschickt die Einladung zur Sitzung?
  • Steht die Wahl eines Sitzungsleiters auf der Tagesordnung und zwar an erster Stelle?

Ich hoffe damit ist es jetzt verständlich.

P
Pjöööng

22.08.2018 um 12:31 Uhr

Vielleicht wäre es ja schon bei der Formulierung von Beiträgen hilfreich sie so zu formulieren, dass der Leser leicht erklären kann zu welchem Teil die jeweiligen Anmerkungen gehören. Eine Antwort aus zwei Sätzen ohne erkennbare Trennung bei der der zweite Satz auch noch einen Komparativ enthält, da kann keiner ahnen dass diese Sätze zu zwei unterschiedlichen Punkten der Frage gehören sollen.

Zitat (BRHamburg): "DER BRV MUSS KEIN PROTOKOLL EINER SITZUNG UNTERSCHREIBEN AN DER ER NICHT TEILGENOMMEN HAT! "

Wer hat denn diese Niederschrift dann zu unterzeichnen?

Zitat (BRHamburg): "Und von den beiden festen BR Mitglieder dürfte keiner eine Einladung schicken dürfen."

Warum das denn?

P
Pjöööng

24.08.2018 um 01:31 Uhr

BRHamburg, nach wie vor ungeklärt wer Deiner Auffassung nach die Niederschrift zu unterzeichnen hat.

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