Darf ich als Ersatzmitglied des BR, wenn ich nachrücke, an einer BR-Sitzung teil nehmen auch wenn ich in der JAV bin?
Ich stehe vor dem Problem, dass ich seit mehreren Jahren überzeugt als JAV´ler in meiner Firma tätig bin. Dieses Jahr habe ich mich das erste mal zur Betriebsratswahl aufstellen lassen und bin anhand einer Listenwahl (finde ich nicht grad demokratisch) Nachrücker geworden. Meine Gewerkschaft meinte, dass es da keine Probleme gibt und ich ein Doppelmandat haben könnte. Im BtrVg §61, 2 (man muß den ganzen Absatz lesen) steht, dass das Mandat eins JAV´lers erlischt, wenn er an einer BR-Sitzung teil nimmt.
Hat jemand das Urteil BAG, DB 80, 454 für mich? Hatte danach Gegoogled, aber leider ohne Ergebnis.
Wie seht ihr die Sache?
Was kann ich tun?

MfG
JAV´ler