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Doppelmitgliedschaft JAV & BR

J
JAV´ler
Jan 2018 bearbeitet

Darf ich als Ersatzmitglied des BR, wenn ich nachrücke, an einer BR-Sitzung teil nehmen auch wenn ich in der JAV bin? Ich stehe vor dem Problem, dass ich seit mehreren Jahren überzeugt als JAV´ler in meiner Firma tätig bin. Dieses Jahr habe ich mich das erste mal zur Betriebsratswahl aufstellen lassen und bin anhand einer Listenwahl (finde ich nicht grad demokratisch) Nachrücker geworden. Meine Gewerkschaft meinte, dass es da keine Probleme gibt und ich ein Doppelmandat haben könnte. Im BtrVg §61, 2 (man muß den ganzen Absatz lesen) steht, dass das Mandat eins JAV´lers erlischt, wenn er an einer BR-Sitzung teil nimmt. Hat jemand das Urteil BAG, DB 80, 454 für mich? Hatte danach Gegoogled, aber leider ohne Ergebnis. Wie seht ihr die Sache? Was kann ich tun?

MfG JAV´ler

4.82406

Community-Antworten (6)

F
Fayence

09.08.2006 um 15:45 Uhr

JAV´ler,

da Urteile üblicherweise ein AZ haben, wirst Du unter dem Suchbegriff "BAG, DB 80, 454" auch kein Urteil finden können.

Die Rechtsauffassung ist in diesem Punkt unterschiedlich.

Däubler, 10. Aufl., § 65, RN 6

"Auch ein Mitglied der JAV, das Ersatzmitglied des BR ist, scheidet nur dann aus der JAV aus, wenn es auf Dauer, nicht jedoch nur vorübergehend, nachrückt (strittig; Verweis auf § 61)"

Anderer Auffassung Fitting, § 61, RN 14

K
Kölner

09.08.2006 um 15:45 Uhr

@JAV´ler

  1. Ersatzmitgliedschaft und aktives JAV-Mitglied geht.
  2. Bei einer "nur" zeitweiligen BR-Mitgliedschaft müsstest Du das JAV-Amt vorübergehend niederlegen.
  3. Rückst Du dauerhaft in den BR nach, dann ist "Ende im Gelände" der JAV.

Es gab dazu mal ein BAG-Urteil - ich habe es auch nicht - von 1979.

Achja: Listenwahl ist schon ziemlich demokratisch, wenn man das GG ernst nimmt!

D
DocPille

09.08.2006 um 16:46 Uhr

Hallo,

ich habe hier einen interessanten Beitrag,einfach mal lesen:

http://www.dgb-jugend.de/UNIQ115512712623673/doc191344A.html

K
Kölner

09.08.2006 um 18:48 Uhr

Mir ist der Artikel ein wenig unheimlich, da ich immer noch glaube, dass ein Ersatzmitglied des BR auch bei gelegentlicher Teilnahme an BR-Geschehnissen, JAV bleiben kann - trotz des BAG-Urteils von 1979. Aber vielleicht bin ich zu sehr gedäublert...

M
Melanie

05.09.2006 um 15:08 Uhr

Also du bleibst auf jeden Fall JAVi, auch wenn du als Ersatzmitglied teilnimmst. Nur während der Sitzung lässt du quasi den JAVi "vor der Tür" und nimmst ihn wieder mit, wenn du die Sitzung verlässt. Ist doch ganz easy :o)

W
w-j-l

05.09.2006 um 16:56 Uhr

Richardi /Annuß kommentiert wie Däubler:

Zu §61, RN11 Tritt es (DAS JAV-Mitglied) nur für ein zeitweilig verhindertes BR-Mitglied ein, so ist es seinerseits zeitweilig verhindert, das JAV-Amt auszuüben, so dass für ihn das Ersatzmitglied in die JAV nachrückt. (...) Da es lediglich vorübergehend in den BR nachrückt, bleibt es JAV-Vertreter; es verliert nicht seine Wählbarkeit (zur JAV) sondern ist nur zeitweilig verhindert.

@Kölner ein Schuss Anti-Däubleritis. Richardi ist ein eher konservativer Kommentator.

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