Berufsbildungsbedarf gem. § 96 BetrVG
Gemäß §96 BetrVG kann der BR vom AG verlangen einen Berufsbildungsbedarf aufzustellen. Trotz Fristverstreichung hat der AG dem BR keine Unterlagen zur Verfügung gestellt. Ausrede war, daß er es bis zu dem Zeitpunkt nicht schaffen würde. Beim nächsten AG-Gespräch hat der BR noch einmal "nachgehakt" und die Frage gestellt, wann er diesen Bedarf denn dem BR zur Verfügung stellen könne. Es kam keine brauchbare Antwort. Was kann der BR nun tun?
Community-Antworten (1)
08.08.2006 um 21:02 Uhr
Jens, setzt ihm einen letzte Frist (schriftlich!), mit der Ankündigung, ansonsten ein Beschlussverfahren einzuleiten.
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