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Teilzeit Vetrag

O
Opwert
Jan 2018 bearbeitet

Nach § 14 Abs. 2

Innerhalb dieser Gesamtdauer ist die höchstens dreimalige kalendermäßig bestimmte Verlängerung zulässig.

wie darf ich die Kalendermäßige Zeit verstehen.?

Vielen Dank

2.50807

Community-Antworten (7)

W
Werner

08.08.2006 um 12:01 Uhr

Hallo Opwert, vom 08.08.06-07.08.08= 24 Monate

O
Opwert

08.08.2006 um 12:04 Uhr

@Werner,

und das ganze dann drei mal , sprich 72 Monate ?

R
Rollie

08.08.2006 um 12:16 Uhr

Nö, max. 3 * verlängern innerhalb der 24 Monate, so das die 24 Monate nicht überschritten werden.

Einstellung: 01.01.07-30.06.07

  1. Verlängerung 01.07.07-31.12.07
  2. Verlängerung 01.01.07-30.06.07
  3. Verlängerung 01.07.08-31.12.08

Der Satz "...bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig" ist eigentlich ziemlich eindeutig formuliert.

RI
Ramses II

08.08.2006 um 12:42 Uhr

Kalendermäßige = bis zu einem bestimmten Datum (welches man bekanntermaßen im Kalender finden kann).

Im Gegensatz zur Zweckbefristung (bis zu einem bestimmten Ereignis).

FB
Frank B.

08.08.2006 um 12:57 Uhr

Also im BetrVG steht im § 14 Abs. 2 was anderes drin, oder welchen §en meinst du?

;-)

D
DocPille

08.08.2006 um 13:44 Uhr

@Frank B.

Schau mal ins TzBfg

FB
Frank B.

08.08.2006 um 14:42 Uhr

Aha, die Antwort habe ich aber nicht von dir erwartet, DocPille. ;-)

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