Erstellt am 08.08.2006 um 10:01 Uhr von Werner
Hallo Opwert,
vom 08.08.06-07.08.08= 24 Monate
Erstellt am 08.08.2006 um 10:04 Uhr von Opwert
@Werner,
und das ganze dann drei mal , sprich 72 Monate ?
Erstellt am 08.08.2006 um 10:16 Uhr von Rollie
Nö, max. 3 * verlängern innerhalb der 24 Monate, so das die 24 Monate nicht überschritten werden.
Einstellung: 01.01.07-30.06.07
1. Verlängerung 01.07.07-31.12.07
1. Verlängerung 01.01.07-30.06.07
3. Verlängerung 01.07.08-31.12.08
Der Satz "...bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig" ist eigentlich ziemlich eindeutig formuliert.
Erstellt am 08.08.2006 um 10:42 Uhr von Ramses II
Kalendermäßige = bis zu einem bestimmten Datum (welches man bekanntermaßen im Kalender finden kann).
Im Gegensatz zur Zweckbefristung (bis zu einem bestimmten Ereignis).
Erstellt am 08.08.2006 um 10:57 Uhr von Frank B.
Also im BetrVG steht im § 14 Abs. 2 was anderes drin, oder welchen §en meinst du?
;-)
Erstellt am 08.08.2006 um 11:44 Uhr von DocPille
@Frank B.
Schau mal ins TzBfg
Erstellt am 08.08.2006 um 12:42 Uhr von Frank B.
Aha, die Antwort habe ich aber nicht von dir erwartet, DocPille. ;-)