Teilzeit Vetrag
Nach § 14 Abs. 2
Innerhalb dieser Gesamtdauer ist die höchstens dreimalige kalendermäßig bestimmte Verlängerung zulässig.
wie darf ich die Kalendermäßige Zeit verstehen.?
Vielen Dank
Community-Antworten (7)
08.08.2006 um 12:01 Uhr
Hallo Opwert, vom 08.08.06-07.08.08= 24 Monate
08.08.2006 um 12:04 Uhr
@Werner,
und das ganze dann drei mal , sprich 72 Monate ?
08.08.2006 um 12:16 Uhr
Nö, max. 3 * verlängern innerhalb der 24 Monate, so das die 24 Monate nicht überschritten werden.
Einstellung: 01.01.07-30.06.07
- Verlängerung 01.07.07-31.12.07
- Verlängerung 01.01.07-30.06.07
- Verlängerung 01.07.08-31.12.08
Der Satz "...bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig" ist eigentlich ziemlich eindeutig formuliert.
08.08.2006 um 12:42 Uhr
Kalendermäßige = bis zu einem bestimmten Datum (welches man bekanntermaßen im Kalender finden kann).
Im Gegensatz zur Zweckbefristung (bis zu einem bestimmten Ereignis).
08.08.2006 um 12:57 Uhr
Also im BetrVG steht im § 14 Abs. 2 was anderes drin, oder welchen §en meinst du?
;-)
08.08.2006 um 13:44 Uhr
@Frank B.
Schau mal ins TzBfg
08.08.2006 um 14:42 Uhr
Aha, die Antwort habe ich aber nicht von dir erwartet, DocPille. ;-)
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