Klage wegen Vetragsbruches nach Abteilungsverkauf?
Unsere Abteilung wurde Mitte 2004 aus dem Gesamtunternehmen herausgenommen und verkauft. Es besteht ein Vetrag zwischen altem und neuen Arbeitgeber . Dem neuen AG wurde darin eine jährliche Mindestestauftragssumme bis Ende 2009 versprochen. Die alte Firma will sich jetzt nicht mehr an diesen Vetrag halten und ihn wegen schlechter Auftragslage um 50% kürzen. Jetzt will der neue Arbeitgeber natürlich auch dementsprechend Personal abbauen.
Können wir als Arbeitnehmer oder als Betriebsrat den alten Arbeitgeber auf einhaltung des Vertrages verklagen ,da es wieder mal auf unseren Rücken ausgetragen werden soll.
Community-Antworten (7)
09.11.2006 um 20:31 Uhr
@Andrea Ihr seid doch nicht Vertragspartei, oder? Interessant wäre es bei betriebsbedingten Kündigungen: Dann könnte sich bei Beschreitung des Klageweges durchaus ein Richter dafür interessieren.
25.06.2007 um 21:50 Uhr
Hallo, wir haben einen ähnlichen Fall. In unserem Betrieb soll oder ist eine Abteilung verkauft worden. Der AG hat noch keinen informiert. Welche möglichen Schritte kann ich als Betriebsrat einleiten, um dies zu verzögern oder sogar ganz zunm Kippen zu bringen? Muss für den Fall, dass einige AN nicht mitziehen ein Sozialplan vom AG erstellt werden? Wie sieht dieser aus? Gibt es da irgendwelche Präzindenzfälle oder Paragraphen?
Vielen Dank DONZ
25.06.2007 um 21:56 Uhr
@SONZ SOLL und IST sind zwei unterschiedliche Schuhe. Kein Fall ist ein anderer.
Magst Du genaueres darstellen?
25.06.2007 um 22:13 Uhr
@Kölner: Aus einer internen Quelle habe ich erfahren, dass es so ist. Am Markt wird es ebenfalls in Form eines Gerüchtes wiedergegeben. Offiziell ist es aber noch nicht. Ich vermute, dass so unser Chef die "verkauften" Mitarbeiter loswerden möchte, da der Käufer ein stärkerer und größerer Mitbewerber ist, der eigentlich selber in der Lage sein müsste, in unserem Gebiet Fuß zu fassen. Unser kleine Abteilung benötigt der Käufer hierfür nicht.
Vielen Dank
25.06.2007 um 22:16 Uhr
@SONZ Gerüchte sind das was sie sind. Auch hier könnte eine konkrete Nachfrage auf einer BetrVers. Wunder wirken...
25.06.2007 um 22:19 Uhr
@Kölner. Nein das ist mittlerweile kein Gerücht mehr. Ich möchte nur verstehen, wieso das der AG so geheim hält. Sogar auf direkte Anfrage der Abteilung, hat der AG diese Behauptung verneint. Deshalb kommt mir das alles sehr komisch vor.
25.06.2007 um 22:49 Uhr
@SONZ Na dann würde ich den AG diesen Sachverhalt vor der Belegschaft wiederholen lassen.
Verwandte Themen
BAG zur Bweislast vom Arbeitnehmer geleisteter Überstunden
ÄlterDer Arbeitnehmer hat zur Begründung einer Klage auf Vergütung geleisteter Überstunden – kurz zusammengefasst – erstens darzulegen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang g
Gesetzwidrige BV, Klage einreichen
ÄlterHallo alle, vor einiger Zeit kam unsere GL auf uns zu, mit der Forderung eine BV abzuschliessen. Im laufe des Gesprächs mußte ich feststellen das diese BV gegen deutsches Recht verstossen würde was
Betriebsinternas - Was erwartet diesen Kollegen?
ÄlterHabe da mal eine heikle Frage! Ersteinmal der Sachverhalt! Es gab hier in diesem Betrieb mal einen BRV, dem fristlos gekündigt wurde. Ich glaube es ging um unerlaubtes surfen! Wie gesagt es war vo
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen
Nur mal so zur INFO : Eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäfti
Klage wegen ungleicher Bezahlung - ist das möglich ?
ÄlterHeute sprach mich eine Kollegin an und erzählte, dass eine MAV aus dem Betrieb in dem eine Freundin arbeitet, Klage gegen ungleiche Bezahlung anstreben würde. Dort ist es, wie wohl mittlerweile fast ü