Erstellt am 07.08.2006 um 20:14 Uhr von Mona-Lisa
Saarländer,
wie alt ist euer Sozialplan?
Erstellt am 07.08.2006 um 21:16 Uhr von Kölner
@Saarländer
"[... ]unser gültiger Sozialplan (bisher nur gebraucht bei Umsetzung)[...]" - verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht!
Erstellt am 07.08.2006 um 23:41 Uhr von Ramses II
Saarländer,
vermutlich geht es hier um die Sozialauswahl?
Es ist Sinn eines Sozialplanes dass unterschiedliche Punktzahlen herauskommen.
Wo ist das Problem?
Außerdem: 64 Punkte oder 65 Punkte? Das ist doch kein "Unterschied"
Erstellt am 08.08.2006 um 07:28 Uhr von saarländer
Der Sozialplan ist schon ca 12 Jahre alt ,bisher gab es bei uns nur Umsetzungen ( andere Abteilung, anderer Einsatzort) jetzt sieht es aber aus als würde es sogar zu Entlassungen kommen. Natürlich sollen dabei unterschiedliche Punktzahl herauskommen, aber es ist doch nicht Sozial wenn ein Ma der erst kurz im Unternehmen ist besser da steht wie jemand der schon lange dabei ist und so sieht es ja aus der MA mit weniger Punkten müsste weg. Wie ist das Punktesystem bei euch und kann man die Sozialauswahl Kriterien einfach ändern. Wir befürchten das das Unternehmen jetzt die alten teueren Ma so los werden will.
Erstellt am 08.08.2006 um 09:44 Uhr von moritz
@saarländer
darum heißt das doch auch Sozialauswahl. Da ist es doch gut, das ein MA mit 3 Kindern ebenso gut geschützt ist wie ein langjähriger MA. Der hat doch viel mehr Probleme und Verantwortung die Familie zu versorgen, als einer ohne Fam.Anhang. Wir haben in der Sozialauswahl auch so ein ähnliches Punktesystem und fahren damit ganz gut. Bei uns zählt zusätzlich dann noch die Quali., wenn es wirklich nur um ein-zwei Punkte geht ,und einer von beiden gehen muss. Aber vorher fallen erst einmal leider die MA weg, die weit drunter liegen.
Grüße
Moritz
Erstellt am 08.08.2006 um 10:52 Uhr von Ramses II
"Bei uns zählt zusätzlich dann noch die Quali., "
Das wird der Arbeitsrichter gar nicht gerne hören.
Erstellt am 08.08.2006 um 12:02 Uhr von paula
die sache ist schon 12 jahre alt? gilt die überhaupt für die jetzige maßnahme? sozialpla/interessenausgleich schließt man in der regel für ein konkretes projekt und danach verhandelt man neu. außer es handelt sich um eine rahmenvereinbarung oder man vereinbart eine fortgeltung für weitere maßnahmen.
falls AN einen sehr ähnlichen punktwert aufweisen muss der AG trotzdem die einzelnen kriterien nochmals abwägen. eine reine punktwertbetrachtung kann zur unwirksamkeit der kündigung fürhren
Erstellt am 08.08.2006 um 12:38 Uhr von Ramses II
Erstellt am 08.08.2006 um 13:12 Uhr von paula
was willst du uns damit sagen lieber ramses?
Erstellt am 08.08.2006 um 13:44 Uhr von Fayence
Vielleicht, dass der BR hier ganz massgeblich mit im Boot ist... bishin zur Einigungsstelle?
Erstellt am 08.08.2006 um 14:08 Uhr von paula
@ramses
natürlich ist der BR im boot wenn der AG unbedingt ein punkteschema will. ist hier etwas anders behauptet?
vielleicht habe ich ja irgendetwas falsch verstanden, aber ich bin davon ausgegangen dass so etwas hier schon vereinbart wurde? meine frage ja ob die getroffene regelung - immerhin schon 12 jahre alt - noch gilt.
Erstellt am 08.08.2006 um 17:00 Uhr von Ramses II
Mir gng es um "in der regel für ein konkretes projekt und danach verhandelt man neu."
Ich wollte darauf hinaus dass hier möglicherweise allgemeine Auswahlichtlinien vereinbart wurden bei denen nicht von einer begrenzten Lebensdauer ausgegangen werden muss.