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Änderungskündigung ohne Beteiligung des BR

B
Biker35
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben von einem Kollegen erfahren, dass er eine Änderungskündigung (von der der BR nichts wusste) erhalten hat. Grund: Der Kollege war früher als Abteilungsleiter Spirituosen beschäftigt, übernahm dann (offenbar mit neuem Vertrag) gleichzeitig auch die Weinabteilung und erhielt dafür einen Zuschlag. Aufgrund dieser Änderungskündigung sollen jetzt die ursprünglichen Bedingungen wiederhergestellt werden, d.h. Verlust von Weinabteilung und Zuschlag.

Wie reagieren wir als BR bzw. Der Kollege jetzt richtig?

2.29601

Community-Antworten (1)

L
Lotte

08.08.2006 um 09:52 Uhr

Laut Fitting BetrVG §§ 99 (RN 101), 102 (RN 8 ff) Unterliegt eine Änderungskündigung den MBR des BR und ist ohne MB des BR unwirksam

Im Fitting steht unter § 102 RN 8-14 eine ganze Menge, auch dazu wie Ihr und der AN sich jetzt verhalten kann. Am besten lest Ihr es Euch mal durch.

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