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Betrieblicher Bildungsmaßnahmen

B
bäumchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo.
Darf der PL einer MA ein Frist bis zum Jahresende setzten, mit der Begründung, diese muss bis zum Fristende englisch sprechen können. Die MA ist im Einkauf beschäftigt, dort wird verstärkt englisch gefordert. Testen wird das am Jahresende der Personalleiter u. d. Abteilungsleiter. Die MA ist 51 Jahre alt. Im Betrieb werden Englischkurse angeboten, die von der MA einmal wöchentlich seit 6 Wochen wahrgenommen worden sind. Das Problem ist, es sind keine Kurse für Anfänger dabei. (Die Beanspruchte Zeit wird von der Gleitzeit abgezogen).

Meine Frage: hat der PL das recht eine Frist zu setzen, welche Maßnahme können wir ergreifen. Danke für die Mithilfe.

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Community-Antworten (1)

L
Lotte

07.08.2006 um 23:38 Uhr

Bäumchen,

was wird denn als Konsequenz gedroht, wenn sie es nicht kann?

steht in ihrem AV, dass sie sich Englischkenntnisse bis zu einem gewissen Termin anzueignen hat?

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