Interpretation des § 98 (3) + (4) Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
Hallo! Zur Interpretation des § 98 gibt es in unserem Gremium verschiedene Auffassungen. Zur Sache: Der Arbeitgeber entsendet einen Mitarbeiter ohne Rücksprache mit dem BR zur SPZ (Sozialpädagogische Zusatzausbildung). Diese Bildungsmaßnahme ist umfangreich und erstreckt sich über einen langen Zeitraum. Andere Kollegen die ebenfalls an dieser Ausbildung interessiert sind, da sie im Anschluß mehr Gehalt bekommen würden wenn sie diese Ausbildung vorweisen, treten an den BR heran und fragen nach Richtlinien zur Entsendung zur SPZ. Nach § 98 (3) hat der BR das Recht Vorschläge für die Teilnahme von AN an dieser Maßnahme an den AG abzugeben. Sollte es zu keiner Einigung kommen laut § 98 (4), so entscheidet die Einigungsstelle. Was heisst dieses genau für den BR ? Kann der BR darauf pochen einen weiteren AN an der SPZ teilnehmen zu lassen? Oder beschränkt sich der § 98 lediglich darauf das der BR Vorschläge machen darf, der AG aber diese unter Umständen nur zur Kenntnis nimmt?
Community-Antworten (3)
13.04.2009 um 13:05 Uhr
@Balance65 ...hat der betroffene AN einen Antrag beim AG gestellt oder dieser ihn verschickt...?
13.04.2009 um 13:17 Uhr
@Balance65, gehe davon aus, geschieht auf Wunsch des AG. Das Mitbestimmungsrecht des § 98 Abs. 3 BetrVG ist zwingend an die Vorschläge des BR gebunden. Der Arbeitgeber bestimmt die Anzahl der Teilnehmer. Die Teilnehmerauswahl unterliegt dem Mitbestimmungsrecht, sofern der Betriebsrat auch tatsächlich Vorschläge hinsichtlich der Teilnehmer unterbreitet. Ohne Vorschläge der Arbeitnehmervertretung obliegt die Teilnehmerauswahl für berufsbildende Maßnahmen allein dem Arbeitgeber. Schlagen Arbeitgeber und Betriebsrat mehr Arbeitnehmer vor als tatsächlich Plätze für eine Maßnahme vorhanden sind und können sich die Betriebspartner im Rahmen einer Beratung nach § 97 BetrVG nicht einigen, entscheidet die Einigungsstelle verbindlich über die Teilnehmer unter Berücksichtigung der in § 96 Abs. 2 BetrVG verankerten Grundsätze.
21.04.2009 um 19:54 Uhr
@ ridgeback Herzlichen Dank für deine Antwort. Unser Gremium hat heute getagt und festgestellt, das wir dem AG zwar immer wieder schriftlich mitgeteilt haben, das der BR eine Regelung anstrebt, sind aber nie wirklich darauf gekommen ihm konkret eine Vorschlagsliste zukommen zu lassen. An diesem Beispiel kann man doch wieder erkennen, das das lesen und registrieren eines Paragraphen das eine, das umsetzen eben das andere ist. Mit einem Beschluss eine Vorschlagsliste zu diesem Thema beim AG einzureichen, hat unser BR heute den Startschuß für unser Problem gesetzt.
Vielen Dank @ ridgeback !!!
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