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BR-VORSITZENDER BESCHLUSSUNFÄHIG - BESTEHT DIE MÖGLICHKEIT IHN ABZUWÄHLEN?

B
bibichon
Jan 2018 bearbeitet

WAS KÖNNEN DIE BETRIEBSRATMITGLIEDER UND DER STELLVERTRETENDE-BRV UNTERNEHMEN GEGEN DEN BR-VORSITZENDE, DER GAR NICHTS FÜR DIE AN UNTERNIMMT, IN PUNCTO SICHERHEIT, SAUBERKEIT, GEHALTSERHÖHUNG, URLAUB, BILDUNGSMASSNAHMEN ETC. BESTEHT DIE MÖGLICHKEIT IHN ABZUWÄHLEN BZW. OHNE IHN ENTSCHEIDUNGEN ZU TREFFEN, IHN DURCH EINEN MITGLIED ZU ERSETZEN. DANKE FÜR EINE PROMPTE ANTWORT.

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Community-Antworten (3)

F
Fuxx

05.06.2008 um 17:55 Uhr

Liegt doch am Gremium, also an euch, wenn ihr euren BRV als Alleinherrscher gewähren lasst. Mein Gremium würde mir gewaltig auf die Finger klopfen. Es gilt immer noch der gute, alte Mehrheitsbeschluss. Und notfalls müßt ihr eben euren kleinen König mal "motivieren".

U
uhu

05.06.2008 um 18:07 Uhr

@bibichon der BRV alleine KANN garnichts unternehmen; er ist Gleicher unter Gleichen; wenn das BR-Gremium meint, sich um bestimmte Dinge zu kümmern oder anzupacken, dann fasst darüber einen Beschluss (in der BR Sitzung); der BRV hat dann im Rahmen der gefassten Beschlüsse den BR zu vertreten; wenn er das nicht kann oder will, dann wählt doch einen anderen BRV

P
pirat

05.06.2008 um 20:08 Uhr

@bibichon,

.....BESTEHT DIE MÖGLICHKEIT IHN ABZUWÄHLEN .... drei Dinge braucht (der Mann)... ihr dazu....

1., TOP Abwahl BRV - Beschlussfassung Neuwahl, 2., Wahl BRV, 3., Abwahl "vollstrecken"

peinlich ist es nur wenn ... a,. keiner die Abwahl will, oder b., kein Neuer zur Verfügung steht!

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