Einstellung ohne Info....was können wir tun ?
Hallo! Die GL hat ein neuen Mitarbeiter eingestellt ohne uns zu benachrichtigen oder unsere Zustimmung einzuholen. Der Arbeitzplatz wurde neu geschaffen. Wir sind 40 Angestellte, was sollen wir jetzt machen.
Mfg Peter
Community-Antworten (5)
06.08.2006 um 15:37 Uhr
@ von peter,
was sollt ihr machen ? Was wohl!
a. Buch kaufen zum Thema oder das gleichnamige seminar besuchen !
b. euch fragen ob euch die GF überhaupt "war" nimmt !
c. überlegen wie ihr, so was in zukunft unterbindet
06.08.2006 um 16:19 Uhr
@ernesto .P "was sollt ihr machen ? Was wohl!" meinst du, dass du Peter damit hilfst?
@peter, wenn dies zum ersten Mal passiert ist, solltet ihr den AG schriftlich auffordern, das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrat einzuhalten! Ihr könntet natürlich auch gleich in die Vollen gehen! § 101 BetrVG
06.08.2006 um 16:28 Uhr
@ mona-lisa,
auf jedenfall sollte peters BR rat, sofort dafür sorgen das so was nicht noch mal "abgeht", sonst denkt der AG bald das er alles machen kann !
Ich fand die frage allerdings schon etwas merkwürdig, da man als BR, dieses schon auf dem BR! seminar mitbekommt !
06.08.2006 um 20:43 Uhr
Hallo!
Ich weiß das die GL das nicht machen darf, aber wie sollen wir jetzt vorgehen. Können wir einen Anwalt holen, oder sollen wir die GL nur Anschreiben das Sie das nicht dürfen. Wir sind neu, und wollen auch ein Seminar besuchen, aber das Hilft uns jetzt wenig,wenn einige Antworten nicht Konkret sind. Ich denke Ihr seid doch auch mal klein angefangen und braucht Hilfe. Deshalb habe ich mich in dieses Forum eingeklickt.
06.08.2006 um 20:56 Uhr
Peter, lass Dich nicht einschüchtern. Die Härte, die hier manchmal im Forum herrscht, schult einen ganz gut für den BR Alltag.
Mona Lisa hat Dir Deine Möglichkeiten ja schon aufgezeigt.
Zum Anwalt würde ich gehen, wenn es schon mehrmals passiert ist und Ihr den AG schon schriftlich aufgefordert habt, Eure MBR nach §99 BetrVG zu beachten und Euch bei der nächsten Einstellung im Vorfeld mit einzubeziehen, da Ihr sonst im Rahmen des §101 BetrVG rechtliche Schritte einleiten würdet.
Verwandte Themen
Einstellungsgesuch abgelehnt
ÄlterHallo, wir haben einer Betriebsratanhörung gem. §99 BetrVG zur Einstellung und Eingruppierung nicht zugestimmt, weil wir der Auffassung sind, dass die Eingruppierung gegen unsere Betriebsvereinbarung
§99 AG informiert nicht - Was können wir denn noch machen, dass das zukünftig endlich klappt?
ÄlterHallo, wir haben Ärger mit der Personalabt., denn diese hält sich nicht an die Vorinformationspflicht, wir werden vor vollendete Tatsachen gestellt, sprich wir werden über die tatsächliche Einstellung
Zustimmung zur Einstellung
ÄlterZustimmung zur Einstellung? Bei uns lag eine Einstellung in der BR-Sitzung vor. Da ein BR-Mitglied fehlte waren 12 von 13 BR Mitglieder an der Abstimmung beteiligt. Ergebnis: 6 ja, 5 nein und 1 Entha
Einstellung von Betriebsrat abgelehnt
ÄlterGuten Tag, ich habe vor vom Rheinland nach Ostdeutschland zu ziehen und habe mich aus der Ferne in mehreren Firmen beworben. Nach einer Initiativbewerbung in einer Firma folgten ein Vorstellungsges
Zustimmungsersetzungsverfahren Einstellung vorgenommen, weil AGeber den BR erst nach der Einstellung informiert hat - Was kann der BR in so einem Falle tun?
ÄlterHallo K&K, der BR hat nach §99(2) Satz 1 BetrVG einer Enstellung nicht zugestimmt. Der AG hat trotz der Nichtzustimmung des BR die Einstellung vorgenommen, weil er den BR erst nach der Einstellung in