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Einstellung ohne Info....was können wir tun ?

P
Peter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Die GL hat ein neuen Mitarbeiter eingestellt ohne uns zu benachrichtigen oder unsere Zustimmung einzuholen. Der Arbeitzplatz wurde neu geschaffen. Wir sind 40 Angestellte, was sollen wir jetzt machen.

Mfg Peter

2.64105

Community-Antworten (5)

E.
ernesto .P

06.08.2006 um 15:37 Uhr

@ von peter,

was sollt ihr machen ? Was wohl!

a. Buch kaufen zum Thema oder das gleichnamige seminar besuchen !

b. euch fragen ob euch die GF überhaupt "war" nimmt !

c. überlegen wie ihr, so was in zukunft unterbindet

M
Mona-Lisa

06.08.2006 um 16:19 Uhr

@ernesto .P "was sollt ihr machen ? Was wohl!" meinst du, dass du Peter damit hilfst?

@peter, wenn dies zum ersten Mal passiert ist, solltet ihr den AG schriftlich auffordern, das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrat einzuhalten! Ihr könntet natürlich auch gleich in die Vollen gehen! § 101 BetrVG

EP
Ernesto P

06.08.2006 um 16:28 Uhr

@ mona-lisa,

auf jedenfall sollte peters BR rat, sofort dafür sorgen das so was nicht noch mal "abgeht", sonst denkt der AG bald das er alles machen kann !

Ich fand die frage allerdings schon etwas merkwürdig, da man als BR, dieses schon auf dem BR! seminar mitbekommt !

P
Peter

06.08.2006 um 20:43 Uhr

Hallo!

Ich weiß das die GL das nicht machen darf, aber wie sollen wir jetzt vorgehen. Können wir einen Anwalt holen, oder sollen wir die GL nur Anschreiben das Sie das nicht dürfen. Wir sind neu, und wollen auch ein Seminar besuchen, aber das Hilft uns jetzt wenig,wenn einige Antworten nicht Konkret sind. Ich denke Ihr seid doch auch mal klein angefangen und braucht Hilfe. Deshalb habe ich mich in dieses Forum eingeklickt.

L
Lotte

06.08.2006 um 20:56 Uhr

Peter, lass Dich nicht einschüchtern. Die Härte, die hier manchmal im Forum herrscht, schult einen ganz gut für den BR Alltag.

Mona Lisa hat Dir Deine Möglichkeiten ja schon aufgezeigt.

Zum Anwalt würde ich gehen, wenn es schon mehrmals passiert ist und Ihr den AG schon schriftlich aufgefordert habt, Eure MBR nach §99 BetrVG zu beachten und Euch bei der nächsten Einstellung im Vorfeld mit einzubeziehen, da Ihr sonst im Rahmen des §101 BetrVG rechtliche Schritte einleiten würdet.

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