Erstellt am 17.08.2018 um 12:53 Uhr von BRHamburg
Können schon. Die Frage ist ob die Sitzung wirklich Sinn macht. Ich würde sehen ob von Seiten des Arbeitgeber Anträge kommen die dringend behandelt werden müssen ( z.B. Einstellungen oder Mehrarbeit).
Erstellt am 17.08.2018 um 14:51 Uhr von Minion
Hi, eine Sitzung kann nur der BR-Vorsitzende oder - im Falle dessen Verhinderung - sein Stellvertreter einberufen. Falls beide verhindert sind, dann kann der BR ein sogenanntes "Selbstzusammentrittsrecht" initiieren, wenn es um dringende Dinge geht. Das kann jedes BR- Mitglied. Beschlüsse gehen aber dann nur, wenn das Gremium komplett ist (ggfs. durch Ersatzmitglieder). In eurem Fall: 3
Da ihr alle ordentlichen Mitglieder verhindert seid, rücken für euch 3 Ersatzmitglieder für die Dauer der Verhinderung nach. Sie sind dann Mitglied des BR mit allen Rechten und Pflichten. Nicht nur bei den Sitzungen, sondern auch bei anderen Anträgen / Vorgängen. Sie können nur nicht auf Ämter oder Funktionen "nachrücken".
D.h.: der Vorsitzende (ggfs. der Stellvertreter) kann einladen zur ganz normalen Sitzung. Da alle 3 ordentlichen Mitglieder an dem Sitzungstag verhindert sind, rücken für alle 3 die Ersatzmitglieder nach und das Gremium besteht dann nur aus Ersatzmitgliedern.
Ob es Sinn macht, eine Sitzung einzuberufen, ist eine andere Sache (siehe BRHamburg)
Erstellt am 17.08.2018 um 15:24 Uhr von StR
Danke für die Antworten. Ich will keine Sitzung einberufen, habe jedoch über den Buschfunk erfahren, dass der GF ein Meeting mit dem Betriebsrat machen will. Ich weiss jedoch nicht , ob er sich einfach an die Ersatzmitglieder wenden kann.
Erstellt am 17.08.2018 um 15:39 Uhr von Minion
Ja, kann er. Sei proaktiv und sprich ihn auf den Buschfunk an. So u.a. dass es Sinn macht, wenn er dieses Meeting dann ansetzt, wenn zumindest du als BR-Vorsitzender wieder da bist.
Erstellt am 17.08.2018 um 15:44 Uhr von StR
Danke. Ich wollte nur die Rechtslage prüfen. Dann werde ich mal die Ersatzmitglieder briefen.