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BR Sitzung nur mit Ersatzmitgliedern

S
StR
Aug 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind eine 3er Betriebsrat.Nächste Woche ist einer krank und 2 Br- Mitglieder sind auf einem Seminar. Kann eine Betriebsratssitzung nur unter Ersatzmitgliedern stattfinden?

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Community-Antworten (5)

B
BRHamburg

17.08.2018 um 14:53 Uhr

Können schon. Die Frage ist ob die Sitzung wirklich Sinn macht. Ich würde sehen ob von Seiten des Arbeitgeber Anträge kommen die dringend behandelt werden müssen ( z.B. Einstellungen oder Mehrarbeit).

M
Minion

17.08.2018 um 16:51 Uhr

Hi, eine Sitzung kann nur der BR-Vorsitzende oder - im Falle dessen Verhinderung - sein Stellvertreter einberufen. Falls beide verhindert sind, dann kann der BR ein sogenanntes "Selbstzusammentrittsrecht" initiieren, wenn es um dringende Dinge geht. Das kann jedes BR- Mitglied. Beschlüsse gehen aber dann nur, wenn das Gremium komplett ist (ggfs. durch Ersatzmitglieder). In eurem Fall: 3

Da ihr alle ordentlichen Mitglieder verhindert seid, rücken für euch 3 Ersatzmitglieder für die Dauer der Verhinderung nach. Sie sind dann Mitglied des BR mit allen Rechten und Pflichten. Nicht nur bei den Sitzungen, sondern auch bei anderen Anträgen / Vorgängen. Sie können nur nicht auf Ämter oder Funktionen "nachrücken".

D.h.: der Vorsitzende (ggfs. der Stellvertreter) kann einladen zur ganz normalen Sitzung. Da alle 3 ordentlichen Mitglieder an dem Sitzungstag verhindert sind, rücken für alle 3 die Ersatzmitglieder nach und das Gremium besteht dann nur aus Ersatzmitgliedern.

Ob es Sinn macht, eine Sitzung einzuberufen, ist eine andere Sache (siehe BRHamburg)

S
StR

17.08.2018 um 17:24 Uhr

Danke für die Antworten. Ich will keine Sitzung einberufen, habe jedoch über den Buschfunk erfahren, dass der GF ein Meeting mit dem Betriebsrat machen will. Ich weiss jedoch nicht , ob er sich einfach an die Ersatzmitglieder wenden kann.

M
Minion

17.08.2018 um 17:39 Uhr

Ja, kann er. Sei proaktiv und sprich ihn auf den Buschfunk an. So u.a. dass es Sinn macht, wenn er dieses Meeting dann ansetzt, wenn zumindest du als BR-Vorsitzender wieder da bist.

S
StR

17.08.2018 um 17:44 Uhr

Danke. Ich wollte nur die Rechtslage prüfen. Dann werde ich mal die Ersatzmitglieder briefen.

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