Erstellt am 06.08.2006 um 08:16 Uhr von Lotte
Du könntest Deine Kollegen vom BR darauf hinweisen, dass das Abhalten einer BTRV alle drei Monate keine Kann-, sondern eine Mussbestimmung ist und sie sich im Wiederholungsfall einer Pflichtverletzung nach §23 schuldig machen.
Erstellt am 06.08.2006 um 08:21 Uhr von Gevatter
Eigentlich gibt's 4 Pflichtveranstaltungen im Jahr. Siehe §43 (1) BetrVG. Stoß deine Kollegen mal mit dem Näschen drauf. Wenn die Kameraden nicht zucken wollen, dann sollten sie zur Kenntnis nehmen, daß dies eine grobe Pflichtverletzung nach §23 darstellt und die Auflösung des BR zur Folge haben kann.
Im März gewählt und sich bis jetzt noch nichtmal vorgestellt ? Hmm, wir hatten ja hier schon einige Diskussionen in Sachen Häufigkeit von Betriebsversammlungen. Meine Meinung ist : Ein BR, der nicht genug Themen in einem Kalendervierteljahr für eine Betriebsversammlung zusammenbekommt ist im Grunde völlig überflüssig.
Erstellt am 06.08.2006 um 08:22 Uhr von Gevatter
Lotte ist auch Frühaufsteher, hehe
Erstellt am 06.08.2006 um 08:55 Uhr von Lotte
Gevatter,
und wenn Du' s verfolgt hast, gestern auch Langaufbleiberin. Das ist das Forum:
Es lässt mir einfach keinen Schlaf ;-))
Erstellt am 06.08.2006 um 09:00 Uhr von Lotte
Gevatter,
Deine Meinung zu BetrV find ich übrigens richtig gut. Der Satz:
"Ein BR, der nicht genug Themen in einem Kalendervierteljahr für eine Betriebsversammlung zusammenbekommt ist im Grunde völlig überflüssig"
kommt in meine Zitatensammlung. ;-)
Erstellt am 06.08.2006 um 09:06 Uhr von Gevatter
Erstellt am 06.08.2006 um 09:09 Uhr von Lotte
Gevatter,
das ist jetzt aber ein sehr zweifelhaftes Kompliment, so ähnlich wie wenn ich sagen würde:
Gevatter ist der hübscheste ;-))
Erstellt am 06.08.2006 um 09:29 Uhr von Kölner
@Lot, Gevatter
Gegen Schlafstörungen:
- Wie wäre es mit Beiträge dieses Forums zählen?
- Oder ausserforensische Kontakte pflegen?
Erstellt am 06.08.2006 um 09:38 Uhr von Lotte
Költer,
pass mal auf, dass ich keinen ausserforensischen Kontakt zu Dir suche. Könnte gefährlich werden, da Du ja nicht weißt warum ich hier bin ;-))
Erstellt am 06.08.2006 um 09:44 Uhr von Kölner
@Totte
Frauen und Ihre Tripledeutigkeiten.
;-)
Erstellt am 06.08.2006 um 09:46 Uhr von Rollie
Ah, guten Morgen, wurde wieder ein OT-Fred eröffnet :-))
Erstellt am 06.08.2006 um 09:56 Uhr von Lotte
Hallo Rollie,
Du kommst gerade rechtzeitig, Köter, äh Köper, äh Kölner ärgert mich ;-)) Gibst es ein Gesetz zur Unterbindung von Gemengedeutigkeit?
Erstellt am 06.08.2006 um 09:56 Uhr von Kölner
Lieber Herr Rollie,
An dieser Stelle möchte ich mich herzlichst bei Ihnen für diesen Beitrag bedanken.
Es war uns nicht offensichtlich, dass dieses Forum - zumindest in den letzten Tagen - so massiv mit OT-Beiträgen missbraucht wird.
Menschen wie sie, die sich an einem Sonntagmorgen freiwillig auf die Suche machen, ein solches Treiben in diesem Forum aufzuspüren, sind uns stets willkommen! Sie bezeugen: Es gibt noch Anstand, Moral und ein Interesse an einer gepflegten Konversation.
Vielen Dank für Ihr Treiben - Treiben Sie weiter!
;-))
Erstellt am 06.08.2006 um 09:59 Uhr von Mona-Lisa
Tletot, Leknörl,
(jetzt heisst`s aufpassen, hoffentlich ist das nicht ansteckend!)
Dachte nicht, dass ihr an Legasthenie leidet!
@Rollie,
du könntest was für Lotte`s Zitatensammlung tun!
@Rheinländer,
genau aus diesem Grund sind Frauen oft die besseren Betriebsräte!
Erstellt am 06.08.2006 um 10:03 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Da bin ich jetzt "assoziativ mit überfordert"!
Erstellt am 06.08.2006 um 10:06 Uhr von Gevatter
hehehe, die Brandstifter sind wieder unterwegs. "Außerforensisch" ist in der Tat ein diskussionswürdiger Begriff. Selbst Schuld Kölner.
Erstellt am 06.08.2006 um 10:09 Uhr von Lotte
Lona-Misa,
ich versteh Dich und pflichte Dir vollkommen bei.
Männer können halt nur eine Sache zur Zeit, die sind mit Tripledeutigkeiten mehr als überfordert ;-)
Erstellt am 06.08.2006 um 10:18 Uhr von Kölner
*räusper*
Ist denn die Frage des Fragestellers schon beantwortet?
Erstellt am 06.08.2006 um 10:19 Uhr von Mona-Lisa
@Gevatter,
was heisst hier "Brandstifter?"
Hast du Lunte gerochen?
@Kölner,
wer am Sonntagmorgen mit solchen Fremdwörtern um sich schmeisst, gehört wirklich gestraft!
@Lotte,
diese Tatsache ist so alt wie die Menschheit.....
Erstellt am 06.08.2006 um 10:25 Uhr von Kölner
*räusper, räusper, räusper*
Die Frage des Fragestellers scheint ja schon beantwortet...
@Mona-Lisa
Diese "Tatsache" kann nicht alle Wahrheiten für ungültig erklären.
Erstellt am 06.08.2006 um 10:28 Uhr von Lotte
Kölner,
falls Dir meine und Gevatters Antwort als ausreichend erscheint und Du kein Veto, einen Widerspruch oder eine Ergänzung beantragst.
Erstellt am 06.08.2006 um 10:30 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
ich will ja nicht dich und alle deine Leidensgenossen demoralisieren.....
Zugegeben, ein paar rühmliche Ausnahmen gibt es!
Erstellt am 06.08.2006 um 10:34 Uhr von Gevatter
@ alle Frauen, die sich an diesem thread beteiligt haben : Ihr habt zu 100% Recht !!
@ Kölner : Du weißt mit Sicherheit wesentlich mehr als ich, was BR Arbeit angeht. Dein Bildungsgrad könnte den meinen bei weitem übersteigen. Auch beim IQ wäre ich möglicher Weise unterlegen. Aber darauf kommt es gar nicht an, denn ich bin cleverer als Du. Leg dich nicht mit Frauen an, schon gar nicht in dieser Konzentration. Du kommst doch jedes Mal eh unter die Räder.
Erstellt am 06.08.2006 um 10:35 Uhr von Mona-Lisa
@Marco,
bring in der nächsten Sitzung dieses Thema auf den Tisch, und mach deinen BR-Kollegen klar, dass es so nicht geht!
4 Betriebsversammlungen im Jahr sind Pflicht!
Der BR (BRV?) sollte sich gut überlegen, was das für Folgen haben kann.
Erstellt am 06.08.2006 um 10:39 Uhr von Kölner
@Gevatter
Gott sei Dank hängt die Furcht vor einer F'/den F's nicht vom Bildungsgrad ab.
:-)
...und stelle Dein Licht nicht unter den Scheffel, dass kommt bei eingen F's auch nicht gut an. Oder war das ein phishing for compliance?
@Mona-Lisa
Geht doch!
:-)
...wer das Häkchen nicht ehrt...
Erstellt am 06.08.2006 um 10:45 Uhr von Rollie
Das ist mir um diese Uhrzeit einfach noch zu interlektuell, naja, ihr wisst, was ich meine :-)
Erstellt am 06.08.2006 um 10:47 Uhr von Gevatter
Neee nee Kölner. Das hat nix mit Schleimerei zu tun, sondern mit nacktem Überlebenswillen. Ich weiß schon wovon ich rede, ich werde ja stets von drei Frauen ( außer Mutti ) in die Mangel genommen. Ehefrau + 2 Töchter.
Erstellt am 06.08.2006 um 10:56 Uhr von Mona-Lisa
@Gevatter,
und du bist der Hahn im Korb!
Wieso fällt mir grad "Neues aus Uhlenbusch" ein.........
Erstellt am 06.08.2006 um 11:19 Uhr von Gevatter
Schon kapiert Mona, au weiha. Aber aia hab ich schon. Trotzdem :
Überlebensstrategien eines Mannes :
1.) Kritisiere niemals eine Frau, bevor es nicht deine eigene getan hat.
2.) Jeder Mann der deine Frau kritisiert hat ist auch dein Feind
3.) Wenn Du nicht als erster bemerkt hast, dass deine Frau beim Friseur war,
hast Du ein Problem.
4.) Wenn Du ein Problem mit deiner Frau hast, kauf Blumen.
5.) Wenn es brenzlig wird, geh mit deiner Frau einkaufen ohne dich zu beklagen.
6.) Hat deine Frau Schuhe gekauft, sag etwas nettes. Wenn nicht, siehe Punkt 4.)
Erstellt am 06.08.2006 um 11:27 Uhr von Mona-Lisa
@Gevatter,
ich sehe schon, dein 3 Mädel Haus mit "Mutti" in Reserve hat dich im Griff! ;-)
Und noch was! Du hast daraus gelernt........
Schönen Sonntag noch!
Erstellt am 06.08.2006 um 11:36 Uhr von Kölner
@Gevatter
Wie gut das DAS BetrVG im Inhalt wenigstens neutral bis männlich ist - ich würde sonst verzweifeln.
Erstellt am 06.08.2006 um 12:07 Uhr von Lotte
Mona-Lisa, ferdi, Fayence, 's,wölfchen...!
10 Gründe…
… warum es schön ist, eine Frau zu sein:
Dir fallen nicht mit 30 Jahren stirnaufwärts die Haare vom Kopf.
Du hast nicht nur Gefühle, sondern kannst auch über sie reden.
Du kannst Hosen oder Röcke tragen, wie es Dir beliebt.
Du kannst ein wunderbares 5-Gänge-Menü zaubern, ohne danach die Küche renovieren zu müssen.
Du brauchst nicht zu befürchten, dass Dein Kind nicht von Dir ist.
Du kannst Deinen Frust mit ein paar neuen Klamotten lindern.
In Parkhäusern sind Plätze nur für Dich reserviert.
Du kannst Deine Getränkekisten auch alleine in den 6. Stock hochschleppen.
Du brauchst nicht zu heiraten um versorgt zu sein.
Du kannst schwanger werden, wenn und wann Du willst
Erstellt am 06.08.2006 um 12:24 Uhr von Lotte
Körle, Gevatter, Rollie, Ramses, Marco, Hirnixxl...w-j-l ohne 's, ('s bitte s.o.)
http://maennerseiten.de/h-haus.htm
Erstellt am 06.08.2006 um 16:58 Uhr von Heini
Du beantragst beim BR mit Unterstützung von 1/4 deiner Kollegen eine Betriebsversammlung mit den entsprechenden Tagesordnungspunkten oder bittest die Gewerkschaft um hilfe.
§ 43 BetrVG
Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen
Abs.3
Der Betriebsrat ist berechtigt und auf Wunsch des Arbeitgebers oder von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer verpflichtet, eine Betriebsversammlung einzuberufen und den beantragten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung zu setzen. Vom Zeitpunkt der Versammlungen, die auf Wunsch des Arbeitgebers stattfinden, ist dieser rechtzeitig zu verständigen.
Abs.:4
Auf Antrag einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft muss der Betriebsrat vor Ablauf von zwei Wochen nach Eingang des Antrags eine Betriebsversammlung nach Absatz 1 Satz 1 einberufen, wenn im vorhergegangenen Kalenderhalbjahr keine Betriebsversammlung und keine Abteilungsversammlungen durchgeführt worden sind.
Erstellt am 06.08.2006 um 17:45 Uhr von Lotte
Heini,
da Marco BRM ist, wäre Dein vorgeschlagener Weg der Komplizierteste, den er gehen könnte
Erstellt am 06.08.2006 um 17:51 Uhr von Gevatter
Ich glaube Heini meinte 1/4 von Marco's BR Kollegen.
Erstellt am 06.08.2006 um 18:24 Uhr von Lotte
Gevatter,
bei allem Respekt, aber nun muss ich auch Dir mal widersprechen. ;-)
Dann hätte er doch nicht §43 Abs.3 und 4 zitiert.
Erstellt am 06.08.2006 um 18:41 Uhr von Gevatter
Erstellt am 06.08.2006 um 18:43 Uhr von Lotte
Gevatter,
und, was ist der Gewinn?
Erstellt am 06.08.2006 um 18:50 Uhr von Mona-Lisa
@Gevatter,
jetzt musst du deine Phantasie walten lassen, sonst hast du gnadenlos verloren! ;-)))
Erstellt am 07.08.2006 um 16:14 Uhr von Rattle
hallo,
ist vielleicht ein bißchen OT,
was ist eigendlich wenn der gesamte BR kein interesse an einer Betriebsversammlung hat?
habe ich als normaler gewerblicher arbeitnehmer die möglichkeit einfluß zu nehmen in bezug auf den §23 BetrVG?
mfg
Erstellt am 07.08.2006 um 16:32 Uhr von Gevatter
Du selbst nicht. Aber wenn Du per Unterschriftenaktion ein viertel der Stimmen deiner Kollegen zusammenkriegst, wird die Klage vor dem AG zugelassen. Ansonsten kann noch die Gewerkschaft oder der AG Klage erheben lassen. Der AG wird's in diesem Fall sicher nicht tun, kann ihm ja nur Recht sein, so einen schlaffen BR zu haben.