Einstellung eines Arbeitnehmers
Kann der Betriebsrat einer Einstellung eines Arbeitnehmers mit der Begründung widersprechen, der Bewerber sei für seine Aufgabe nicht geeignet? Auswahlgrundsätze sind nicht vereinbart. Geben Sie in Ihrer Antwort die nach Ihrer Meinung maßgebende Rechtsgrundlage an!
Auch mit dem Wissen, dass obige Frage (bzw. Aufgabenstellung in einem Studienheft) bereits zu einem früheren Zeitpunkt diskutiert worden ist, will ich selbige nochmal aufgreifen.
Zumal ich diesbezüglich eine Zusatzfrage habe.
Wie darf ich den Satz "Auswahlgrundsätze sind nicht vereinbart." verstehen? Würde sich die in der Eingangsfrage gestellte Sachlage ändern, wenn Auswahlgrundsätze vereinbart sind/wären?
Community-Antworten (8)
06.08.2006 um 11:50 Uhr
Meint der BR beurteilen zu können, ob ein Bewerber für seine Aufgabe geeignet sei ? Warum sollte ein AG einen Bewerber einstellen wollen, der ungeeignet ist ?
Meines Erachtens ist es nicht Aufgabe des Betriebsrats, einer Einstellung wegen der Eignung zu widersprechen. Er könnte seine Bedenken äußern.
06.08.2006 um 12:02 Uhr
@Rollie Den Fragesteller dürstet es nach einer "maßgebenden Rechtsgrundlage". Etwa so: 99-23-104 ;-)
06.08.2006 um 12:09 Uhr
Hallo Rollie,
erstmal vielen Dank für Deine Antwort. Auch wenn ich mit selbiger nicht sonderlich viel anfangen kann. :-) Ich denke mit Deiner Antwort auf die im Studienheft genannte Frage würde ich keinerlei Punkte bekommen.
Vielleicht kann man die Frage sowohl mit "ja, der BR kann....widersprechen" als auch mit "nein, der BR kann...nicht widersprechen" beantworten - vielleicht wäre dabei nur eine schlüssige Antwort von Bedeutung?!
Persönlich tendiere ich eher zu einem "ja, der BR kann erstmal widersprechen" und berufe mich dabei auf §99 Abs. 4 BetrVG, der folgenden Wortlaut hat: "Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn der betroffenen Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird, ohne dass dies aus betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gerechtfertigt ist".
In der Eingangsfrage heisst es "Auswahlgrundsätze sind nicht vereinbart"...was bedeutet das für die Einstellung respektive für ein pot. Widerspruchsrecht, wenn denn eines bestehen sollte?
Vielen Dank vorweg für die Beantwortung meiner Frage.
06.08.2006 um 12:19 Uhr
Rrrregensburrrgerrr,
Du meinst also dass eine Einstellung als solche den Arbeitnehmer benachteiligen kann? Dass also durch die Einstellung selber der AN schlechter gestellt wird als wenn er nicht eingestellt würde? Das halte ich mit Verlaub gesagt für eine sehr gewagte These.
Auswahlrichtlinien siehe § 95 BetrVG. Denkanstoß: Anforderungen werden ausgeschrieben, Bewerber erfüllt diese nicht, interne Bewerber erfüllen diese aber auch nicht, Erfüllung der Auswahlrichtlinien überprüfen.
06.08.2006 um 12:26 Uhr
@Ramses II
Danke für Deine Antwort. Der Denkanstoß hat mir gefallen respektive weiter gebracht. Hatte wirklich keine Ahnung, was es damit auf sich hat.
Doch wieder zurück zur eigentlichen Frage Kann der BR einer Einstellung eines AN mit genannter Begründung widersprechen?
Kann man diese Frage nicht pauschal mit "ja" oder "nein" beantworten?
06.08.2006 um 12:27 Uhr
@Ramses II Guten Morgen Ramses - auch da? Dieser Morgen scheint ein besonderer zu sein!
06.08.2006 um 13:07 Uhr
Ich will Dich nicht bei Deiner trauten 5samkeit mit den ForumsSchönheiten stören.
06.08.2006 um 19:38 Uhr
Regensburger,
"pauschal" kann man die Frage mit "Nein" beantworten. Allerdings wird es für diese Antwort höchstvermutlich nicht die volle Punktzahl geben.
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