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Antrag auf Zwischenzeugnis - und Vertraulichkeit/Vertrauensschutz

W
Willibald
Jan 2018 bearbeitet

Ein AN möchte vom AG ein Zwischenzeugnis erhalten. Der AG informiert den Abteilungsleiter. Der Abteilungsleiter plaudert dies, ohne den AN anzuhören, frei heraus, so daß innerhalb einer Woche alle MA über diesen Vorgang Bescheid wissen. Meines Erachtens hat dieser Vorgang obersten Vertrauenschutz und damit "als absolut vertraulich" zu behandeln. Welche Möglichkeiten hat der BR sich hier einzumischen?

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Community-Antworten (1)

B
Bambi

06.08.2006 um 16:57 Uhr

Hallo Willibald, schau doch mal im Betriebsverfassungsgestzt §82/84/85 nach (Anhörungs und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers). Ebenso ist zu klären, welche Standards oder BV ihr zum Thema Schweigepflicht, Mitarbeitergesprächen oder auch Stellenbeschreibungen erstellt habt. Bei einem Verstoß würde eventuell das Datenschutzgesetz greifen. Ferner wäre es sinnvoll. Mitarbeitergespräche immer schriftlich festzuhalten und gegenzeichnen zu lassen. In diesem Falle könnte mann auf die Verschwiegenheitspflicht hinweisen und hätte bei einem Verstoß einen Abmahnungsgrund in der Hand. Meine Infos sind nicht wirklich ausführlich, aber vielleicht nützt es ja doch was. Schönen Sonntag noch

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