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Auswahl des Seminarortes durch den Arbeitgeber

M
Maximus
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen, ich bin BR Mitglied und hatte neulich eine BR-Sitzung. In dieser Sitzung ging es darum zwei Kollegen auf ein Seminar zu schicken. Bei dieser Diskussion sagte einer meiner Kollegen, dass der Arbeitgeber das Recht hat den Seminarort auszuwählen und wir da nichts machen könnten. Stimmt das?? Wer kann mir helfen?

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Community-Antworten (7)

H
Hirnixxl

05.08.2006 um 21:06 Uhr

  1. Seminar nach Thema und Ort aussuchen
  2. zum Seminar anmelden
  3. BR fasst den Entsendebeschluss unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange
  4. Mitteilung an den Abeitgeber
  5. Arbeitgeber kann sích dann den Seminarort aussuchen den der BR beschlossen hat und keinen anderen

Fazit: stimmt nicht.

G
Gevatter

05.08.2006 um 21:08 Uhr

hat er nicht. Er kann u.U die Seminarteilnahme zeitlich versetzen, wenn dies durch die betrieblichen Belange gerechtfertigt wäre, allerdings mit der negativen Wirkung, daß der AG in diesem Fall mögliche zusätzliche Wegezeiten zahlen darf, auch wenn diese außerhalb der Regelarbeitszeit liegen.

M
Mona-Lisa

05.08.2006 um 21:35 Uhr

@Maximus, das BR-Gremium bestimmt mit einem Beschluss, dass ein BR-Mitglied zu einer Schulung geht, nicht der AG.

@Gevatter, ......Ist eine Beeinträchtigung betrieblicher Notwendigkeiten nicht zu umgehen, so hat die Schulungsteilnahme des BR-Mitglieder letztlich den Vorrang. § 37 Rn. 239 BetrVG Fitting.

G
Gevatter

06.08.2006 um 10:03 Uhr

So sieht das aus Mona, wenn's gar nicht anders geht.

T
ttoem11

07.08.2006 um 13:45 Uhr

Hi,

nicht ganz so schnell...

Erstattungsfähig sind alle Kosten, deren Aufwendung im Interesse des Betriebs und seiner Belegschaft unter Berücksichtigung der Belange des AG erforderlich sind .....

D.h. wenn ihr ein Seminar auf Hawaii bucht, darf der AG durchaus darauf bestehen, dass ihr eins in Deutschland besucht, sofern inhaltlich vergleichbar ;o)

Grüße

W
Waldfee

08.08.2006 um 00:31 Uhr

Sitzt deine Firma z.B. in Hamburg und WAF bietet das selbe Seminar zeitgleich in Hamburg und in München an, wird sich der BR sicher schwertun mit der Begründung, warum der Kollege nun unbedingt das Seminar in München besuchen muss, oder wie mein Vorposter anmerkt, in Hawaii (falls die Sache deswegen vor dem Arbeitsgericht landen sollte). Ich bekomme schon die Krise, wenn die Seminaranbieter ihre Seminare in Müchen mit dem Hinweis bewerben, dass dort z.B. im Oktober das Oktoberfest stattfindet. Dieser Art Seminartourismus kann ich nichts abgewinnen.

Waldfee

F
Fayence

08.08.2006 um 00:39 Uhr

Waldfee,

nur schön, dass das Münchner Oktoberfest nicht im Oktober sondern im September stattfindet! :-))

P.S. Dieses Jahr ist eine Ausnahme: Ende erst 3. Oktober 06

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