Erstellt am 04.08.2006 um 00:11 Uhr von Hirnixxl
Ja, ja für beide Fragen.
BR-Tätigkeit hat während der Arbeitszeit zu erfolgen und Pausen sind keine Arbeitszeit.
Erstellt am 04.08.2006 um 07:23 Uhr von betriebsratten
Erstellt am 04.08.2006 um 07:44 Uhr von Didi
Lieber Sulp,
was geht vor,: Betriebsratsarbeit oder berufliche Tätigkeit?
Antwort:
Das Bundesarbeitsgericht regelt diese Frage ganz klar:
Erst kommt die Arbeit für und im Betriebsrat, und dann erst der Job!
Klartext: Die Betriebsratsarbeit kommt vor den Arbeitsvertraglichen pflichten!
Mache doch deinen Vorgesetzten mal auf den § 119 "Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane" aufmerksam , worin steht, das die Behinderung der BR-Arbeit bis zu einem Jahr Gefängnis einbringen kann!
Erstellt am 04.08.2006 um 08:42 Uhr von Rollie
Die Antworten mögen ja rechtlich richtig sein und es kann sicherlich nicht angehen, das der AG verlangt, die BR-Arbeit in die Pausen zu verlegen (wobei ich in meinen Pausen durchaus auch bereit bin, meinen Kollegen mit ihren Anliegen zur Verfügung zu stehen).
Allerdings sollte ein BR trotz rechtlicher Möglichkeiten abwägen, ob er die Mitarbeiter nicht dahingehend anhalten sollte, den Mitarbeiter auf die BR-Sprechstunde, bzw. an einen freigestellten Kollegen zu verweisen.
Ich bin der Ansicht, man kann die Kollegen ruhig auch etwas dahingehend "erziehen" kann, nicht wegen jedem Pf... zu jeder Zeit irgendeinen BR anzusprechen, wenn es alternative Möglichkeiten wie Sprechstunde oder Freistellung gibt. Auch AN können sich etwas an geregelte Abläufe orientieren.
Wenn ich als BR ein Anliegen beim AG habe, laß ich mir ja auch einen Termin geben und platz nicht einfach bei ihm rein, ohne Rücksicht auf seine Abläufe.
Aus Erfahrung sind viele Sorgen und Probleme der Mitarbeiter nicht soooo dringend, als das sie nicht entsprechend warten können. Sicherlich tuts auch mal ein Anruf, he, hab ein Problem, wann können wir uns da mal zusammen setzen. Es rechtfertigt häufig nicht, das ein BR dauernd von seinen Arbeitspflichten abgehalten wird, nur weil ein AN meint, seine Ungeduld nicht im Griff zu haben.
Erstellt am 04.08.2006 um 09:58 Uhr von Gevatter
Also ich sehe die Sache nicht so wie Rollie. Für mich ist die Pausenzeit im Prinzip die wichtigste Zeit im Hinblick auf die betriebliche Öffentlichkeitsarbeit. Wenn ich partout meine Ruhe haben will, gehe ich halt nicht in die Kantine.
MA's zu freigestellten Kollegen zu "überweisen", davon halte ich gar nichts. Dazu gibt's auch ein Urteil vom BAG 30.6.93 7 ABR 64/94. "Ein Arbeitnehmer muß stets die Möglichkeit haben, sich an ein Betriebsratsmitglied seines Vertrauens zu wenden".
Wenn sich jemand an mich wendet, gibt es dafür i.d.R. einen Grund, warum sie/er gerade mich anspricht, so verstehe ich es jedenfalls. Dem AG in dieser Angelegenheit gleich den 119-er um die Ohren zu hauen, halte ich für wenig angemessen, ich denke ein einmaliges, klärendes Gespräch tut es auch.
Sicher gibt es auch Nörgeler oder Personen die mit Nichtigkeiten richtig nerven können. Aber das ist halt UNSER Berufsrisiko.
Erstellt am 08.08.2006 um 15:43 Uhr von betriebsratten
Hallo Gevatter...ich suche das Urteil und finde es nicht. Wenn kein Schreibfehler vorliegt müsste es doch aus dem Jahr 1994 sein und nicht aus 93.
Schreibfehler? oder wo finde ich es im www?
Gruss
BR
Erstellt am 12.04.2018 um 10:06 Uhr von littledarling
Diese Antwort wurde von "littledarling" gelöscht.
Erstellt am 12.04.2018 um 10:17 Uhr von celestro
Ich sehe eine Anweisung, die man mit Verweis auf BR-Tätigkeit abweisen kann (sofern man sich für BR-Arbeit abgemeldet hat).
Erstellt am 12.04.2018 um 10:59 Uhr von moreno
Ich würde dem Vorgesetzten sagen er soll mir diese Anweisung schriftlich geben! Von Betriebsräten wie diesen ,,Rollie" möchte ich mich ausdrücklich distanzieren!