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Personalüberhang durch schlechte Belegung im Seniorenheim

K
kamikatze
Jan 2022 bearbeitet

Hallo, Die Auslastung unseres Betriebes(Senioreneinrichtung) ist seit Anfang diesen Jahres nicht gegeben (niedrigster Stand im Aug. 06--70%). Dadurch besteht ein Personalüberhang. Unser Geschäftsführer liess durchblicken dass wir 2 Möglichkeiten haben.

  1. Befristete Verträge auslaufen lassen(hätte zu wenig Wochenendbesetzung zur Folge, was wiederum dazu führt, dass es nur noch 1 freies Wochenende pro Monat für alle gibt.
  2. Die Mitarbeiter unter den Pflegeassistentinnen mit einer Vollzeitstelle werden befristet für 4 Monate auf eine 0,8 Stelle heruntergestuft. Es wären 6 Mitarbeiter betroffen. Der Stand der examinierten Kräfte ist zur Zeit genauso wie er sein soll. Was können wir Betroffenden sagen, wie beraten wir sie als BR am besten? (durch die Blume wurde von der Geschäftsführung ausserdem gesagt, dass es durchaus auch zu betriebsbedingten Kündigungen kommen kann, würde kein Entgegenkommen von den Arbeitnehmern zu erkennen sein)
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Community-Antworten (34)

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Lotte

04.08.2006 um 08:55 Uhr

Habt Ihr einen Wirtschaftsausschuss, der sich mal ein Bild von der finanziellen Lage machen kann?

Habt Ihr eventuell noch andere Vorschläge außer den zwei? Bei der Personalplanung und Umstrukturierung könnt Ihr Euch beratend beteiligen.

Den Betroffenen gegenüber würde ich baldmöglichst eine Betriebsversammlung machen, nachdem Ihr als BR Euch schlüssig seit, welche Variante (wie gesagt, es gibt ja vielleicht noch andere Vorschläge) Ihr unterstützt.

K
Kölner

04.08.2006 um 11:04 Uhr

@kamikatze Noch zwei Möglichkeiten: 3. Alles bleibt wie es ist. 4. Alle verzichten auf 10-15% Ihrer Vergütung (freiwillig und egal was ein etwaiger TV dazu sagt), damit der Chef aufhört zu drohen

Der BR sollte... sofort eine Betriebsversammlung einberufen... sofort den AG bitten, seine Vorschläge allen AN zu offenbaren... sofort den AG auffordern § 11 Abs. 1 ArbZG zu bedenken... sofort dem AG helfend/beratend zu Seite stehen wollen, um eine bessere Belegung des Seniorenheims zu erreichen (Werbung, Öffentlichkeitsarbeit etc...)

@Lotte Das Instrument des WA wäre m.E. hier - bei einem erstmaligen Eingreifen - zu langsam. Auch ist fraglich, ob selbiger überhaupt besteht!

R
Rollie

04.08.2006 um 11:29 Uhr

... bei der vermutbaren Betriebsgröße.

L
Lotte

04.08.2006 um 11:33 Uhr

Kölner, na das mit Lotte stand aber eben da noch nicht, ist aber ja noch angekommen. Nehme auch nicht wirklich an, dass ein WA besteht, aber eher wegen Tendenzbetrieb (oder vorgeblicher...) nicht wegen Betriebsgröße.

Rollie, So'n Wohlfahrtsverband ist meist recht groß.

A
Angi1

04.08.2006 um 11:56 Uhr

Hallo kamikatze,

ich glaube, dass die Auslastung bzw. Nichtauslastung des Seniorenheimes von euch abgeschätzt werden kann und auch nicht angezweifelt wird.

Redet erst einmal mit den 6 MA wegen Verkürzung der AZ für 4 Monate. Vielleicht haben die ja nichts dagegen.

Wenn die ZV nicht verlängert werden, würde sich die Situation der Wochenendarbeit, die dann eintritt, vermutlich nicht nach 4 Monaten erledigen, da Neueinstellungen bei besserer Auslastung des Heimes vermutlich hinausgezögert werden und erst einmal mit Überstunden überbrückt werden.

Gibt es bei euch sowas wie Kurzarbeit? Dann würdet Ihr weniger arbeiten und für die Zeit Kurzarbeitergeld (Tabelle beim Arbeitsamt erhältlich) vom Arbeitsamt bezahlt bekommen (muß beantragt werden). Hierbei würde auch der AG Geld sparen.

MfG Angi1

R
Rollie

04.08.2006 um 13:37 Uhr

Gut, gebe ich Dir recht, nur wer ist der AG ? Der Verband oder die Senioreneinrichtung ?

L
Lotte

04.08.2006 um 14:16 Uhr

Rollie, ich habe gerade gesehen, dass oben gar nichts von Wohlfahrtsverband steht, habe zwei freds durcheinander gebracht. mea culpa, mea maxima culpa ;`-(

K
Kölner

04.08.2006 um 14:21 Uhr

@Rollie, Lottie Der Wohlfahrtsverband an und für sich wird vermutlich nicht als AG in Erscheinung treten, eher eine Mitgliedsorganisation oder eben das Seniorenheim selbst... ;-)

@Angi1 Warum soll ein BR sich hier die Gedanken des AG machen. Mir leuchten Deine Vorschläge nicht ein!

L
Lotte

04.08.2006 um 14:26 Uhr

Kölner, wenn es denn einen Wohlfahrtsverband gibt, kann es durchaus sein, dass dieser als AG fungieren würde. Hier bei uns auf dem Lande ist das durchaus üblich ;-)

A
Angi1

04.08.2006 um 14:37 Uhr

@Kölner liegt vielleicht an zu schwacher Beleuchtung.

Zu deiner Erhellung:

§ 80 Abs. 1 Punkt 8 BetrVG § 92 Abs 1 und 2 und § 92 a BetrVG

Außerdem war mein Vorschlag nicht an dich gerichtet sondern an Kamikatze. Du kannst Dir also deine "Bemerkungen" an mich sparen.

Angi1

K
Kölner

04.08.2006 um 14:40 Uhr

@Lotter So was gibt es (selten). Korrekt. Aber bei genauer Lektüre des UN-Namens wird man immer so Kürzel wie "e.V. oder gGmbH". Und wer ist dann der AG? Könnte es sein, dass dann zum Beispiel der Vorstand des Vereins der AWO "St. Fürchterlich in Hamburg" der AG ist? Jetzt Du...

K
Kölner

04.08.2006 um 14:55 Uhr

@Angi1 Ich darf zu Deinen Äusserungen nichts mehr schreiben?

L
Lotte

04.08.2006 um 15:05 Uhr

Kölner, ich seh schon, das nimmt mit mir nochmal ein "Schlimmes Ende"

F
ferdi

04.08.2006 um 22:29 Uhr

Hallo "kamikatze",

auch wenn ich hier wieder anecke, ich weiß auch nicht ob es Sache des BR ist soetwas anzuregen.

Um Personalabbau zu vermeiden und ihre Kapazität zu nutzen suchen die Altenheime hier Alternativen. Das kann sein, teilstationäre Betreuung, Betreuteswohnen, Versorgung von Wachkomapatienten, Hospitz ect..

ferdi

K
Kölner

04.08.2006 um 22:34 Uhr

@ferdi Ich bin gerade am Überlegen, wo Du damit aneckst...hmmm...ich finde den Vorschlag sogar gut.

F
Fayence

05.08.2006 um 00:16 Uhr

@ Kölner & ferdi

Zeichen und Wunder! Schon der 2. "kollisionsfreie" Thread (den ich kenne)! ;-)

F
ferdi

05.08.2006 um 01:23 Uhr

@ Kölner und Ramses,

mit Euch beiden eck ich ja meistens an. Ich war lange nicht hier. Erst sprach mich ja die Frage nach " Forum für Pflegekräfte" an, da zu antworten lass ich besser bleiben. Würde da wohl gesperrt. In den Pflegeberufen sieht es so aus, wenn ich ein gemeinnützigen Arbeitgeber habe kann ich nicht jedes Problem allein mit §§ des BtrVG lösen. Die Privaten wirtschaften in die eigene Tasche, denen kann ich die §§ um die Ohren hauen. Bei gemeinnützigen muß ich Kompromisse finden.

Mein Vorschlag an kamikatze ist nicht auf meinem Mist gewachsen. Wir haben hier in Dortmund an die 40 Altenheime, 8 städtische, AWO steht dem nich viel nach, zu den BR´s der Berieben habe ich direkten Kontakt und die versuchen das Problem so zu lösen.

Schuld an dem Desaster ist ??? Prognosen und Hochrechnungen lass die AP- Einrichtungen wie Pilze aus dem Boden schießen. Das die jetzt, wegen der Hochrechnung, aus dem Boden gestampften Einrichtung zur Zeit zu einem Überbedarf führen und in 30 Jahren den Ansprüchen nicht mehr gerecht werden, darüber macht sich keiner Gedanken. Wäre Staats Sache.

Was die gemeinnützigen Einrichtungen angeht kann ich nicht nur "MAV" sein, da muß ich mit den AG kooperieren und neue Wege suchen.

Wir sind ambulante und teilstationäre Pflege und kaspern auch am aus. Beides sind getrennte Wirtschaftsbereiche. Im Kommen und für uns auch ein lukratives 3. Standbein ist betreutes Wohnen für demenz/alzheimer Klienten. Die beiden anderen Bereiche weigern sich: "Dann nehmt ihr uns ja das Klientel weg". Die 3 Bereiche gehen laut SGBXI vor Altenheim. Jetzt mach der Belegschaft mal klar, sie bleiben aber in der "Familie" erst wenn sie in Heim kommen sind sie für unseren Betrieb weg.

Betriebsratsaufgaben die nicht mehr an §§ fest zu machen sind.

Jetzt hab ich mein/unser Problem doch hier losgelassen.

Vieleicht versteht Ihr mich jetzt besser und ich sollte nur antworten wenn es die Pflegeberufe betrifft.

ferdi

K
Kölner

05.08.2006 um 01:54 Uhr

@ferdi Sehr verständlich - herrje ich sage dazu schon wieder was Positives. Ich sehe nicht nur Demenz- oder Alzheimererkrankungen als neue Betätigungsmöglichkeiten für Altersheime, sondern auch noch die neuen Lebensformen für alte Menschen, wie z.B. die WG's. Empfehlenswert sind da durchaus die Ausarbeitungen/Ideen des KDA.

Aber in zwei Punkten muss ich Dir dann doch noch widersprechen:

  • Staatliche Hegemonie/Einmischung sollte es nicht mehr geben; schon gar keine Reglemetierung. Das hat über Jahrzente den Wettbewerb und den adäquaten Umgang mit Geld verhindert.
  • es ist tatsächlich in jedem gemeinnützigen Bereich so, dass §§ mit Leben zu füllen sind (das sind ja keine Telekommunikationsbehörden) und damit erscheint mir die Einhaltung selbiger Gesetze mehr als nur sinnig.

Vielleicht verstehst Du mich jetzt auch falsch und ich hätte vielleicht auch nur antworten sollen, wenn ich aus den Pflegeberufen kommen würde - aber mir war danach.

L
Lotte

05.08.2006 um 09:07 Uhr

Kölna,

" Staatliche Hegemonie/Einmischung sollte es nicht mehr geben; schon gar keine Reglemetierung. Das hat über Jahrzente den Wettbewerb und den adäquaten Umgang mit Geld verhindert."

Willst Du wirklich Wettbewerb in sozialen Einrichtungen? d.H. :

  • willst Du, dass Anbieter, die gerade mal den Anspruch des Heimgesetzes genügen und 50% Ausgebildete haben, den Zuschlag bekommen, weil sie die günstigsten Anbieter sind?

  • willst Du, dass es immer mehr Anbieter gibt, die im Tariffreien Raum arbeiten?

  • willst Du, dass Sozpäd von Erzieher und Erzieher von Ungelernten ersetzt werden?

....

Dem Zweiten Punkt mit den §§ stimme ich Dir aber gerne zu

jetzt Du...

K
Kölner

05.08.2006 um 10:33 Uhr

@Lotte Haumich, aber im Seniorenheim sind m.E. kaum Sozialgesockse tätig, als vielmehr examinierte Pflegekräfte und Pflegehelfer.

Was die Tariffreiheit angeht, ja, da könnte ich mit leben. Ich glaube, dass sich das ganz gut - möglicherweise nach einer Zeit des Darbens - regulieren lässt. Stichwort: Angebot und Nachfrage!

Mit dem HeimG und der personellen Mindestbesetzung arbeiten doch sowieso fast alle Träger, ob sie die gesetzlichen Vorgaben dabei schon erzielt haben, ist eine ganz andere Frage. Ich glaube, dass sich einige alte Träger über Jahrzehnte hinweg jeglicher Innovation verweigert haben und jetzt um ihre Pfründe kämpfen wollen.

Wir sind uns - so will ich das jetzt einmal annehmen - doch einig, dass es genug alte Menschen gibt. Gut. Wer eben als Anbieter mitspielen will, muss neue Ideen bringen und vor allem menschlicher werden. Übrigens: Das Alter besitzt auch enorme Gelder!

L
Lotte

05.08.2006 um 10:58 Uhr

Kölner, fühl Dich bitte mal kräftig gehauen ;-)

menschlicher heißt in diesem Fall aber rationaler, konkurenzfähiger, leistungsorientierter oft um jeden Preis, Flexibilisierung um jeden Preis...bis hin zu geteilten Diensten, Wechselschichten, etc....

und natürlich gibt es mehr alte Menschen, aber gibt es auch mehr gut betuchte Behinderte, Drogenabhängige, Kinder....???

Und wundern tätest Du Dich vielleicht, wenn Du wüsstest, wieviel Einrichtungen, gerade bei Wohlfahrtsverbänden, weit oberhalb der Mindestgrenze arbeiten , die aber in ferner Zukunft erreicht werden wird (bei uns waren es bis vor kurzem 100% Ausgebildete). Ganz im Gegensatz zu den neuen, freien Trägern, die in den letzten Jahren um uns herum entstanden sind.

Hast Du vielleicht einen wunden Punkt bei mir getroffen... ;-)

K
Kölner

05.08.2006 um 12:31 Uhr

@Letto Das Drogenabhängige mehr Geld haben, wage ich ja stark zu bezweifeln. Selbst wenn sie es hätten, wäre es nicht mehr da.

Ich bin mir sicher, dass in Zukunft der AN eine grosse Chance hat vernünftiges Geld zu verdienen, der die von Dir (verteufelte?) Flexibilisierung leisten kann. Ich liebe z.B. Wechselschichten...

Übrigens: Die privaten Träger von Altenhilfseinrichtung haben einen unschlagbaren Vorteil...sie denken wirtschaftlicher, können flexibler auf Veränderungen reagieren und haben viel schlankere Verwaltungsstrukturen.

F
ferdi

06.08.2006 um 00:19 Uhr

Hallo Kölner,

Gesundheits- und Sozialwesen ist nun mal Staatssachen. "Die Menschenwürde ist unantastbar". Dank Regelmentierung des Staates muß sie an der Pforte zum Altenheim abgegeben werden.

Wenn der Marburger Bund seine Forderungen durchsetzt, ist unser, auch fürs Gesundheitswesen gültige, neue TVöD hinfällig. Wenn die Länder sich ausklicken wird es der Bund auch tun müssen.

Richtig, Schuldigung muß ich mal deftig sagen, wenn ich Zeit und Preis fürs arschauswischen vorgegeben kriege kann ich nicht wettbewerbsfähig sein.

Was die §§ betrifft habe ich mich zu kurz gefasst. Wir sind 3 Fachbereiche und haben ein Fachbereichsleiter der nichts mit uns am Hut hat. Einstellung, Umsetzung, zweckgebundene Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages. Ich sehe weder in dem Vorvertrag (2 Jahre) noch in der Verlängerung eine detaillierte Zweckbindung. Das heiß Festvertrag. Klar hagelt es da §§.

Ich wollte nur sagen das der BR auch gefordert ist, wenn es um neu Wege geht. Das steht zur Zeit bei uns im Fordergrund. Da ist eine Idee, die muß dem AG schmackhaft gemacht werden. Dann muß ich den AN klar machen, auch wenn es so aussieht "ihr" verliert nichts sonder "wir" gewinnen.

Was im Gesundheitswesen war, ist, läuft kann selbst ein guter BR nicht meistern.

Da müsste es ein eigenes Forum "Gesundheitswesen - BR - Gewerkschaft" was können wir tun geben.

ferdi

K
Kölner

06.08.2006 um 00:56 Uhr

@ferdi Selbst bei längerem Überlegen stimme ich mit Dir nicht überein. Ich hatte heute eine interessante telefonische Diskussion mit einer Kollegin aus dem fernen Bremen (wo liegt das eigentlich?). Sie meinte auch, dass der Staat sich zu kümmern habe. Ich glaube das nicht (mehr)! Wettbewerb entsteht nicht durch die unterschiedliche Abrechnungen für Hygienemassnahmen - stimmt... ...aber hier muss noch gaaaaaanz viel passieren, vor allem weniger Selbstmitleid und weniger Nabelschau und viel weniger Trübsal blasen. Einen Vorteil haben die gemeinnützigen Betriebsstätten ohnehin: Bei allem fehlt die Mehrwertsteuer!

F
ferdi

06.08.2006 um 01:17 Uhr

@ an alle,

da hat kamikatze ein Thema losgetreten das im Bertriebsratsforum eigendlich zu weit geht. Lotte inspiriert mich.

ver.di Fachbereich 3 : Gesundheit, Soziale Dienste. Wohlfahrt, Kirchen.

Bei meinem AG sieht das so aus: Gemeinnütziger Verein, drei Fachbreiche, Familienfürsorge (Beratung und Unterstützung damt die Kinder nicht ins Heim kommen, Schwangerschaftsberatung, Jugendberatung, Imigration ect), Altenpflege, Drogenberatung. Das heißt es gibt Bereiche die sich selbst erwirtschaften, Bereiche die von der öffendlichen Hand gefördert werden und Bereiche die der Verein aus dem Erwirtschafteten trägt.

Altenpflege vor dem Kollaps, Bundes - und Landesförderungen gekürzt oder gestrichen.

Bei privaten Anbietern in der Altenpflege sind die Vergütungen nach SGB XI niedriger.

Muß ich noch ins Detail gehen?

Bertiebsratarbeit die sich nicht nur an §§ klammern kann, die auch Wege suchen muß um dem Desaster zu entkommen.

ferdi

F
ferdi

06.08.2006 um 02:14 Uhr

Wir können hier noch Seiten füllen mit unseren Diskussionen. Bringen tut es im Endefekt nichts. Die KollegInnen im Gesundheits - und Sozialwesen müssen endlich wach werden und ihr Helfersyndrom abbauen, sich orgnisieren und sagen" Bis hier her und nich weiter, wir fordern". Ich muß nicht das von mir abhänige Klientel sehen. Ich habe kein Versorgungsvertrag mit ihnen abgeschlossen. Wo bleibt denn mein Brötchengeber wenn die Belegschaft nein sagt?

Solidärität der Kleinen ist die Macht gegen die Großen.

ferdi

W
wölfchen

08.08.2006 um 10:57 Uhr

Hallo kamikatze, zu Deiner eigentlichen Frage: ich kenne das Problem in ähnlicher Form - GF wollte aus dem Arbeitgeberverband, weil die Finanzierung angeblich nicht mehr zu gewährleisten ist und wir fast vor den roten Zahlen stehen. Später, beim genauen Hinsehen stellte sich raus, dass es in der Region kaum ein zweites, so urgesundes Unternehmen gibt, wie unseres eins ist. Dann hatten wir kürzlich in einem Heim über ein halbes Jahr 7 Betten frei, es wurde schon von drohenden Entlassungen geredet und jetzt stellt sich heraus, dass in gerade diesem Heim der höchste Überschuss von allen Einrichtungen erbracht wurde! Das soll heißen: ein gesundes Mißtrauen gegenüber den vorgelegten Zahlen ist nicht verkehrt und nur dringend anzuraten. Da es jetzt aber erst mal gilt, die Kuh vom Eis zu holen, sprich: es brennt bei Euch, meine Empfehlung: mit den betroffenen MA und dem AG sprechen, eine zeitlich befristete Absenkung der Arbeitszeit befürworten, am besten verbunden mit einer Beschäftigungsgarantie für die Zeit der Befristung (Motto: kommst Du mir entgegen, komm ich Dir entgegen), dann hättet Ihr erst mal Luft, die Zahlen des AG eingehend zu prüfen und dann weiter zu entscheiden. Gruß und viel Erfolg Wölfchen

K
Kölner

08.08.2006 um 11:09 Uhr

@Wölfchen Welcher BR und welcher WA kann schon solche Prüfungen vornehmen?

Achja: Und der "urgesunde Zustand" kann ja nur retrospektiv festgestellt werden. Das heisst dann im Umkehrschluss, dass ein GF/AG aufgrund von veränderten Zuwendungen (im sozialen Gesocks-Bereich) aktuell Veränderungen vornehmen können muss um prospektiv handlungsfähig zu bleiben, oder?

W
wölfchen

08.08.2006 um 11:48 Uhr

@ Kölner 1.eine Einnahmen/ Ausgaben- Gegenüberstellung sollte eigentlich ein BR oder WA lesen können. Zweifelhafte Zahle können ja hinterfragt werden. 2. der Abbau erfolgt auch nur auf Grund retrospektivischer Feststellung des Verlustes, denn eine Kündigung, weil prospektivisch weiter eine schlechte Belegung zu erwarten ist, wäre wohl so etwas ähnliches wie eine "Kündigung vorsichtshalber". Natürlich gibt es auch noch den Umstand, dass tatsächlich dauerhaft eine geringere Belegung zu erwarten ist (neues Heim ganz in der Nähe u.ä.), aber der damit zu erwartende Personalumbau war wohl nicht Gegenstand der Frage?

K
Kölner

08.08.2006 um 11:57 Uhr

@Wölfchen Du gehst also davon aus, das eine einfache Ausgaben/Einnahmen Auflistung ausreichend ist? So in der Art der "Kameralistik" wie bei den Kommunen üblich? Gut ist, dass diese - wir sollten es jedem danken - gerade beendet wird! Hmmm... Als AG würde ich auch AN prospektiv kündigen wollen, wenn z.B. Zuwendungsbescheide, finanzielle Rahmenbedingungen der Kostenträger etc. sich ändern.

Übrigens: Die GuV ist nicht die Bilanz, die Bilanz ist nicht die FiBu, die FiBu ist nicht die Kostenstellenrechnung und diese nie die Finanzplanung. Die Vergangenheit darf selten die Entscheidung der Personalplanung komplett beeinflussen. Eher schon die Erwartungen an die Zukunft aufgrund der aktuellen Ereignisse/Planungen.

W
wölfchen

08.08.2006 um 16:18 Uhr

@ kölner man kann, so man ernsthaft gewillt ist, jedes Problem verkomplizieren. Mitunter gebe ich zu, ist es auch nicht so einfach. Aber: in der hier geschilderten Fragestellung ging es um Personalabbau wegen mangelhafter Belegung und nicht um künftige Zuwendungsbescheide o.ä. Und in Pflegeheimen ist, von einigen zu vernachlässigenden Größen abgesehen, die Finanzierung so geregelt, dass sich aus dem Pflegesatz das Pflegepersonal bezahlt macht. Alles andere ist in den Betriebs,- Haus,- und Investitionskosten enthalten, interessiert also für die Berechnung des Personalschlüssesl nicht. Wenn ich also vergleiche, wieviel Pflegesätze in welcher Pflegestufe eingenommen wurden, dem gegenüberstelle, wieviel das vorhandene Personal kostet, kann ich ziemlich genau ausrechnen, ob ich mir zuviel Personal leiste oder nicht. Meist wird in den Pflegeheimen ein Personaldurchschnitt vorgehalten, so dass bei ein paar Pflegestufenerhöhungen keine Personalerhöhung erfolgt, andererseits bei Leerstand auch nicht gleich wieder Entlassungen nötig sind. Und nachzuprüfen, ob die Einnahmen von der Pflegekasse die Ausgaben für Pflegepersonalkosten unterschreiten traue ich jedem BR und WA zu. Wie schon erwähnt, wäre dazu nur noch die Frage zu überprüfen, ob der Leerstand nur vorübergehend ist, weil grade mal einige Bewohner in einer hohen Pflegestufe verstorben sind, oder ob es ein genereller Trend ist. Aber auch diese Prognose traue ich den Leuten vor Ort zu.

K
Kölner

08.08.2006 um 16:30 Uhr

@Wölfchen (ich rätsele immer noch, ob hier ein verniedlichte Wölfin oder Wolf gemeint ist) Ich bleibe dabei: Ich spreche einem normalen BR ab, dass abschließend beurteilen zu können. Glaube mir auch, dass ich es nicht kompliziert machen wollte. Ich wollte nur vor Selbstüberschätzung warnen und (jawohl!) ich kann ein gaaaaanz klein wenig an dieser Stelle mitreden!

Zumal: Der AG darf immer noch entscheiden wie viel Personal er hält oder nicht, der BR kann "nur" widersprechen. Dann könnte ggf. das ArbG. die Rechtmäßigkeit feststellen oder auch nicht und fertig! Der BR hat da nur eine Sekundantenrolle!

Achja..."Basisdemokraten leben gefährlich!"

W
wölfchen

08.08.2006 um 17:54 Uhr

@ kölner In beiden Absätzen steckt etwas Wahrheit.

  1. Ganz sooo simpel, wie dargestellt ist es nicht: die Pflegesatzhöhe ist z.B. davon abhängig ob die Einrichtung dem Gruppenpflegesatz unterliegt, oder eine Einzelvereinbarung mit der Pflegekasse hat. Bei den Ausgaben muß man auch solche "Kleinigkeiten" wie den Beitrag an die Berufsgenossenschaften oder ZVK u.ä. mit bedenken. Aber in der Pflegesatzvereinbarung ist auch konkret geregelt, wofür die Kohle ausgegeben werden darf (z.B. für 100 MA eine PDL, bei 200 MA ein Sozialarbeiter usw.). Aber ich bleibe dabei - das kann man mit etwas Aufwand recherchieren, auch ohne Bilanzbuchhalter zu sein. Deshalb war ja auch mein Vorschlag, sich etwas Luft zu verschaffen, damit man Zeit für die Recherche hat.
  2. Die Entscheidung über die Arbeitskräfte ist eine unternehmerische, das ist richtig. Im Fall Senioren- oder Pflegeheime aber doch etwas reguliert durch die Heimpersonalverordnung. Und ich kenne einen BR, der einen zu gewinnorientierten Arbeitgeber durch eine Meldung an die Heimaufsicht ausgebremst hat. Aber da braucht man Sachargumente, die man sich erst verschaffen muss und so lange können die MA nicht warten, denen die Pistole auf der Brust sitzt. Übrigens: um Dir das Rätseln abzunehmen - für die MA bin ich ein liebes Wölfchen, für den Arbeitgeber der böse Wolf. Aber, auch wenn er mir schon mal unter vier Augen das Kompliment gemacht hat, dass er mir manchmal am liebsten den Hals rumdrehen würde, haben wir beide doch gegenseitigen Respekt. Er akzeptiert, dass ich die naturgemäß andere Interessenlage der AN zu vertreten habe und würde mich wahrscheinlich mit Nichtachtung strafen, wenn ich ein Schlaffi wäre und ich zolle ihm Respekt, weil er in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten stets schwarze Zahlen aufweisen kann, ohne dabei über Leichen gehen zu müssen.
K
Kölner

08.08.2006 um 18:58 Uhr

@Wölfchen Aber jetzt würde es spannend werden, unsere Einschätzung zur Personalpolitik eines sozialen UN auszutauschen - trotz HeimPersV! Aber schön, dass Du gelobt wurdest unter vier Augen...der erste Schritt zur Karriere. :-)

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