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Sachverständigen

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Silke-BR
Okt 2020 bearbeitet

Hallo, Es soll mit dem Arbeitgeber eine BV über eine leistungsorientierte Vergütung abgeschlossen werden. Dabei sollen die Mitarbeiter aus dem Betriebsbereich, die über keine Zielvereinbarung (Scorecard) verfügen eine Summe X als Grundbonus erhalten. Die Vertriebsmitarbeiter dagegen haben die Chance je nach Zielerreichung ihrer Scorecard auf eine Summe von bis zum 5 fachen Monatsgehalt, wobei es 3 unterschiedlichen Vertriebsgruppen gibt. Unser 9 erGremium besteht aus 7 Betriebsmitarbeitern und nur 2 Vertriebsmitarbeitern. Da sich die Kollegen aus dem Betrieb nicht wirklich mit der Scorecard auskennen fühlen wir uns eigentlich nicht in der Lage diese BV abschließend zu beurteilen und würden gerne weitere Kollegen aus dem Vertrieb um ihren Expertenrat bitten. Nun zu meiner Frage: Dürfen wir weitere Mitarbeiter, die nicht dem BR angehören um Rat fragen? Sie quasi als Sachverständige hinzuziehen? Und muss der Arbeitgeber dies genehmigen oder gilt das nur für externe, bei denen auch Kosten entstehen würden? Vielen Dank für eure Rückmeldungen

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Community-Antworten (6)

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Kjarrigan

20.10.2020 um 10:06 Uhr

Na klar geht das. § 80 Abs. 3 BetrVg

DAs können Anwälte, Sachverständige von außen, aber auch Betriebliche Auskunftspersonen sein.

K
kratzbürste

20.10.2020 um 10:18 Uhr

Sogenannter interner Sachverstand steht im § 80 Abs. 2 BetrVG. Der externe im Abs. 3.

Ihr müsst nur beschließen, dass ein externer erforderlich ist, einen Kostenvoranschlag einholen und diesen dem Arbeitgeber vorlegen mit der Aufforderung, die Kosten zu übernehmen.

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RudiRadeberger

20.10.2020 um 11:14 Uhr

Der AG wäre schön blöd, wenn er das Hinzuziehen interner Sachverstandsquellen untersagen würde. Günstiger kommt er kaum weg.

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Silke-BR

20.10.2020 um 12:22 Uhr

Vielen Dank für eure raschen Antworten. Müssen wir mit dem AG klären welche Mitarbeiter wir als Auskunftsperson hinzuziehen wollen oder können wir einfach die Mitarbeiter ansprechen? Muss es einen Beschluss dazu geben? Und muss die Experten Befragung in einer BR-Sitzung erfolgen oder kann der Mitarbeiter einfach so befragt werden?

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RudiRadeberger

20.10.2020 um 12:33 Uhr

Ich glaube, das könnt ihr einfach halten. Letztendlich ist das ein Fachgespräch unter Kollegen. Da muss ich den AG nicht informieren und bin auch nicht Orts - oder zeitgebunden.

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Kjarrigan

20.10.2020 um 12:34 Uhr

Naja, es schadet ja nicht mit dem Ag zu sprechen. Der Kollege wird ja auch von seiner "normalen" Tätigkeit weggeholt. Und manche AG oder Vorgesetzte sind dann sauer, wenn der BR einfach mal so auftaucht oder MA für Stunden nicht da ist. Für die Vertrauensvolle Zusammenarbeit schadet es nie.

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