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Ausschluss von BR Mitgliedern - wie muss das formell laufen?

B
borone2003
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns sollen zwei BRM aus dem BR durch eine Unterschriftenliste dazu gebracht werden aus dem BR gehen zu müssen oder sie sollen per Gericht durch diese Liste dazu gezwungen werden . Laut § 23 Abs 1 ist dies möglich , nur wie ? Muss jeder AN ( ein drittel der AN )persönlich Klagen beim Gericht oder sind Sammelklagen möglich ?

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Community-Antworten (7)

K
Kölner

03.08.2006 um 21:48 Uhr

@borone2003 Was haben diese beiden denn als grobe Pflichtverletzung verbrochen? Und was sagt denn Euer AG dazu? Was sagen die betroffenen BRM's dazu?

T
Thorsten

03.08.2006 um 22:13 Uhr

@borone2003 Wir haben das in der letzten Amtsperiode auch mal versucht... Leider sind wir kläglich gescheitert... denn wenn es keine grobe Pflichtverletzung wie z.B. Missbrauch der Verschwiegenheitspflicht ist kommt man nur sehr schwer raus... Und so einen Missbrauch kann man ganz einfach herbeiführen durch geschickte Verteilung durch Falschinformationen an die betroffen BRM... @Kölner: Mit dem AG würde ich nicht reden, da er dann merkt, dass es innerhalb des BR´s Probleme gibt... Diesen Vorteil könnte er ausnutzen...

R
Rollie

03.08.2006 um 22:20 Uhr

In der Regel funktioniert der Buschfunk gut genug, das der AG das sicherlich sehr bald erfahren wird.

K
Kölner

03.08.2006 um 22:25 Uhr

Zudem wird der AG es bei Einreichung der Klage gaaaaanz sicher auch bemerken!

L
Lotte

03.08.2006 um 22:29 Uhr

Dieser Buschfunk trägt meist in so einer Sache nicht sehr zum Vertrauenserhalt der Kollegen gegenüber dem BR insgesamt bei.

Irgendwie ist mir Eure Unterschriftensammlung suspekt, wenn sie eine grobe Pflichtverletzung gemacht haben, wozu dann die Unterschriften?

RI
Ramses II

04.08.2006 um 01:03 Uhr

"Und so einen Missbrauch kann man ganz einfach herbeiführen durch geschickte Verteilung durch Falschinformationen an die betroffen BRM."

Da möchte ich aber erhebliche Zweifel anmelden ob das dann gerichtsverwertbar wäre.

H
Heini

04.08.2006 um 01:21 Uhr

---Wir haben das in der letzten Amtsperiode auch mal versucht... Leider sind wir kläglich gescheitert...---

Ich könnte mir gut vorstellen, dass es wieder nichts wird. Die Kollegen die ihr aus dem BR ausschliessen wollt, müssten schon schwere Pflichtverletzungen begangen haben damit ihr Erfolg habt. Da verstehen die Gerichte keinen Spass. Vieleicht schon mal drüber nachgedacht ob die ganze Sache nicht vom AG gesteuert wird. Einen uneinigen BR und Mitarbeiter die nicht hinter "Ihrem" BR stehen, sehen die meisten Arbeitgeber gerne.

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