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Zustimmungsverweigerung bei Neueinstellung?

T
timo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, wir haben eine Frage. Bei uns im Betrieb hat jemand gekündigt. Die GL hat sofort eine interne Stellenausschreibung rausgegeben (noch am selben Tag) ohne Info an BR. Die GL möchte extern eine Neueinstellung durchsetzen. Wir sind jedoch der Meinung, dass durch Umstrukturierung der Tätigkeiten die Möglichkeit besteht mit vorhandenem Personal die Arbeit leisten zu können. Die betroffenen Abteilung steht auf dem Standpunkt ohne externen Ersatz geht es nicht. Die Leute zeigen keine Bereitschaft auch nur über eine Umstrukturierung nachzudenken. Eine interne Bewerbung wird die GL mit der Begründung ablehnen, dass das notwendige Fachwissen nicht vorhanden ist. In unserer Firma ist allerdings davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren durch Wegfall von Arbeiten auch Personal abgebaut werden soll. Zusätzlich sind derzeit 4 Leute in Elternzeit, die ebenfalls demnächst zurückkommen und für die bereits jetzt kein Arbeitsplatz vorhanden wäre. Können wir als Betriebsrat der Einstellung widersprechen?

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Community-Antworten (12)

P
paula

03.08.2006 um 18:58 Uhr

ihr könnt viel machen aber ich sehe hier große schwierigkeiten den widerspruch zu begründen

K
Kölner

03.08.2006 um 22:06 Uhr

@Timo Personelle Perspektiven zählen in dem von Dir beschriebenen Rahmen ü b e r h a u p t nicht. Und ich meine: Das ist auch gut so. Der BR sollte vieles können, vor allem seine BetrVG-rechtlichen Aufgaben wahrnehmen. Zu diesen zählt NICHT, sich gegen Neueinstellungen zu stellen oder die Arbeitskräfte und die Arbeitszeit einzelner Kollegen einzuteilen!

A
Angi1

04.08.2006 um 10:22 Uhr

Hallo Timo,

da die Neueinstellung vermutlich über Zeitvertrag läuft, sehe ich hier keine Probleme für euch. Zeitverträge laufen über 2 Jahre und können 3 mal verlängert werden. Also kann der Vertrag erst einmal für 1/2 Jahr abgeschlossen werden und in einem 1/2 Jahr sieht man wie es weitergeht.

MfG Angi1

K
Kölner

04.08.2006 um 10:51 Uhr

@Angi1 Es gehen natürlich auch ganz andere Befristungen. Zumal: Gerade wenn es Elternzeiten im Betrieb gibt, kann ich doch eine Befristung nach der anderen raushauen - über Jahre.

A
Angi1

04.08.2006 um 11:14 Uhr

@Kölner

hier geht es doch um 4 MAinnen die demnächst zurückkommen und nicht um solche die erst in Elterzeit gehen.

Das Problem das Timo sieht, ist Abbau von Arbeitsplätzen und diese können mit Zeitverträgen abgewehrt werden, egal ob Zeitverträge mit Grund oder ohne.

MfG Angi1

K
Kölner

04.08.2006 um 11:18 Uhr

@Angi1 Das sollte aber nur bedingt das Problem des BR sein.

A
Angi1

04.08.2006 um 11:39 Uhr

@Kölner dies ist doch hoffentlich eine "Scherzantwort".

Angi1

K
Kölner

04.08.2006 um 11:55 Uhr

Wieso meinst Du das?

A
Angi1

04.08.2006 um 12:06 Uhr

@Kölner § 80 Abs. 8

Angi1

T
timo

04.08.2006 um 12:06 Uhr

Hallo Leute, vielen Dank dass ihr euch da so reinkniet. Mit befristeten Verträgen ist uns nicht wirklich geholfen. Was wir eigentlich bezwecken möchten ist unsere GL dazu zu bringen nicht sofort mit einer externen Stellenausschreibung rauszugehen sondern mit internen Mitteln die freiwerdende Stelle abzufangen, dass wenn unsere Mädels zurückkommen, dass wir wenigstens eine Chance haben einen Arbeitsplatz anbieten zu können und nicht sagen müssen "sorry keine Arbeit da" und kurz zuvor wurde ein Neuer eingestellt. Das ist doch total unlogisch. Und ist es nicht Aufgabe des BR den vorhandenen Mitarbeitern beizustehen und nach allen Kräften die Arbeitsplätze zu sichern? Wir hätten eigentlich lediglich gerne gewußt in wie weit uns hierbei das Gesetz beiseite steht und welche Möglichkeiten wir haben unserer GL diese Sichtweise nahezubringen? Habt Ihr vielleicht dazu Infos für mich. Vielen Dank schon mal. Gruß Timo

A
Angi1

04.08.2006 um 12:14 Uhr

Hallo Timo,

MA in Elternzeit, sind weiterhin Arbeitnehmer des Betriebes und haben nach Rückkehr Anspruch auf einen Arbeitsplatz. Darum braucht Ihr euch keine Gedanken machen, dies muß euer AG berücksichtigen nicht ihr.

Und da eure zuständigen Abteilungen, die ja die Mehrarbeit einschätzen können, die Einstellung beführworten, muß eure Aufgabe sein die vorhandenen MA auch vor Überlastung durch Mehrarbeit wegen fehlender Neubesetzung zu schützen.

Und dafür ist ein ZV das sicherste Mittel!

MfG Angi1

K
Kölner

04.08.2006 um 12:21 Uhr

@Angi1 Du meinst hoffentlich § 80 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG... %-) Mein Problembewusstsein ist aber nach wie vor kaum vorhanden, da es m.E. kaum besser geschützte ArbVerhältnisse gibt als die der RückkehrerInnen (es soll ja auch Männer geben) zum Zeitpunkt der Rückkehr.

Was die Vermutungen von Timo für den Personalabbau in der (fernen) Zukunft angeht, sehe ich hier keinen Angriffspunkt, ausser vielleicht eine offene Diskussion mit dem AG.

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