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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Auskunftspflicht des BR bei Entlassungen?

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RosKaa
Jan 2018 bearbeitet

Sachverhalt : Ein Azubi hat sowohl seine Zeugnisse als auch seine Einstellungsunterlagen gefälscht. Er hat das Unternehmen inzwischen verlassen "dürfen". Mitteilung der Firma an die Mitarbeiter, dass mit sofortiger Wirkung die Ausbildung beendet ist.

Frage : Darf der BR hierzu irgendwas über die wahren Hintergründe an die Belegschaft geben?

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Community-Antworten (6)

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Mona-Lisa

03.08.2006 um 18:47 Uhr

Roskaa, ist keine gute Idee.........

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RosKaa

03.08.2006 um 18:52 Uhr

@Mona-Lisa .... was antwortest Du denn, wenn Dich Deine Kollegen laufende Meter löchern?? Wir müssen uns eh immer anhören, dass der BR viel zu wenig Auskünfte über die Dinge gibt, die hinter verschlossenen Türen abgehandelt werden. Bei uns gibt es einige Sturköpfe, die partout nicht einsehen wollen, dass der BR zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Sie sind der Auffassung, dass wir alles ausplaudern müssen, womit wir uns befassen.

P
paula

03.08.2006 um 19:00 Uhr

hier geht aber um eine individualrechtliche angelegenheit eines mitarbeiters. da gibt es für den BR nichts zu berichten. sollen die mitarbeiter doch in der personalabteilung nachfragen aber ich bin mir sicher die gibt auch keine auskunft.

ihr seid doch nicht da um klatsch und tratsch zu verbreiten!

RI
Ramses II

03.08.2006 um 19:02 Uhr

Über personelle Angelegenehietn habt Ihr nunmal Stillschweigen zu bewahren. Es gibt genug anderes was ein BR kommunizieren kann.

Außerdem: Wozu muss der BR hier Informationen weitertragen, ich gehe jede Wette ein, dass die Buschtrommel das innerhalb von 14 Tagen auch in den letzten Winkel transportiert hat.

A
Akira

03.08.2006 um 20:29 Uhr

Hallo Ramses II Die Buschtrommel nicht in Ordnung? 14 Tage? Ist bestimmt schon einmal durchs Dorfund drum rum.

K
Kölner

03.08.2006 um 21:53 Uhr

@Akira Ich bin ja doch froh, dass so ein Verhalten in Köln undenkbar wäre!

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