Richtlinie zur obligatorischen Nutzung eines elektronischen Kalenders - Mitbestimmung des BR bei EDV?
Bei uns im Unternehmen soll eine Richtlinie zur obligatorischen Nutzung eines elektronischen Kalenders eingebracht werden. Meiner Meinung nach ist dies mitbestimmungspflichtig - oder?
Community-Antworten (2)
03.08.2006 um 18:28 Uhr
Sicher, das ist eine klassische Frage der Ordnung und des Verhaltens im Betrieb. Und es könnte noch eine Leistungskontrolle damit möglich sein.
04.08.2006 um 13:14 Uhr
Basis : § 87, Abs. 6, BetrVG
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