Erstellt am 16.08.2018 um 10:16 Uhr von Rexis
Wann und in welcher höhe Mehrarbeitsprozente bezahlt werden. Sonderurlaubstage...
Erstellt am 16.08.2018 um 10:19 Uhr von kratzbürste
Die Stundenzahl der Wochenarbeitszeit; die Länge des Urlaubs über das gesetzliche Maß hinaus, Schichtzulagen usw.
Am besten ihr besorgt euch die für eure Branche bestehenden Tarife (auch wenn sie bei euch nicht gelten). Dann wisst ihr, was bei euch unter den Tarifvorbehalt fallen kann.
Erstellt am 16.08.2018 um 12:30 Uhr von Mercyful
Interessante Frage, die uns auch sehr interessiert.
Wir sind ein nicht tarifgebundenes Unternehmen und müssten dann für den Abschluss einer BV über die %-ualen Zuschläge für z.B. Sonn- und Feiertagsarbeit sowie für Nachtarbeit uns an einen gültigen (M)TV orientieren, oder?
Also können wir die BV für diese Zuschläge nur gem. dem (M)TV planen, auch wenn dieser für uns in der Form nicht gilt, richtig?
Erstellt am 16.08.2018 um 18:21 Uhr von Catweazle
Zuschläge werden üblicherweise in Tarifverträgen geregelt. Deshalb sind sie für BRs tabu. Das gilt auch für nicht tarifgebundene Betriebe.
Erstellt am 16.08.2018 um 18:39 Uhr von UPK
Das Zuschläge über Tarifverträge geregelt werden ist richtig aber bei nicht tarifgebundenes Unternehmen gilt das nur wenn der Tarifvertrag auch als allgemeinverbindlich erklärt worden ist.
Es besteht aber auch die Möglichkeit einen HT zu machen, was aber wiederum nicht der BR macht.
Erstellt am 17.08.2018 um 08:29 Uhr von Mercyful
@ UPK = Hm, bisher hatten wir das so verstanden, dass wir als nicht tarifgebundenes Unternehmen generell keine Regelungen aus Tarifverträgen per BV treffen können. Da es in unserem Segment keinen allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag gibt, könnten wir demnach also in der Tag Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit per BV regeln?
Erstellt am 17.08.2018 um 16:26 Uhr von Minion
Hi, ich habe die Regelungssperre immer so verstanden, dass es einen TV gibt/gab und eine bestimmte Angelegenheit dort geregelt ist. Dann kann es keine BV zu dieser Angelegenheit geben. Ausn.: die Tarifparteien haben gesagt, dass sie das nicht tariflich regeln wollen.
Voraussetzung:
Gibt es / gab es einen TV für euch? Falls nein, dann auch keine Regelungssperre.
Gibt es / gab es einen TV, der diese bestimmte Angelegenheit regelt? Falls nein, dann auch keine Regelungssperre.
Schaut mal hier: Fitting, 29.Aufl., §77 Rdnr. 91: zu "tarifübliche Regelung": "Die Sperrwirkung des Abs. 3, S.1 kann frühestens mit der erstmaligen Regelung einer Angelegenheit durch TV eintreten."
Erstellt am 20.08.2018 um 08:13 Uhr von Mercyful
Jetzt sind wir verwirrt.
Also wie gesagt, wir sind nicht tarifgebunden, aber es gibt in der Tat einen Manteltarifvertrag, der Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit regelt.
@ Minion = Wenn wir Deine Ausführung richtig verstanden haben, dann gibt es bei uns eine Regelungssperre, da es ja auch für uns (als nicht tarifgebundenes Unternehmen) einen MTV gibt, der es regelt.
Erstellt am 20.08.2018 um 13:30 Uhr von Minion
Hi Mercyful,
richtig. Wenn es einen MTV gibt, der auch für euch gilt, dann ja. Es kommt nicht darauf an, ob ihr oder der AG tarifgebunden seid. Ich kenne jetzt den MTV nicht. Ggfs. lasst das über euren Anwalt prüfen, inwieweit ihr für eure Angelegenheiten eigenständige Regelungen vereinbaren könnt.