Beschäftigungsgarantie nach Elternzeit - "gleichwertigen Arbeitsplatz" bei einer Mitarbeiterin, die nach der Elternzeit in Teilzeit zurückkehrt?
Wie definiert man einen "gleichwertigen Arbeitsplatz" bei einer Mitarbeiterin, die nach der Elternzeit in Teilzeit zurückkehrt? In der Zwischenzeit gibt es ihren "alten" Arbeitsplatz als EDV-Sachbearbeiterin nicht mehr (an einem Tochterunternehmen "outgesourced"). Muß sie bereit sein, andere Tätigkeiten (z.B. Dokumentation und Werbung) zu machen, solange Gehalt usw. gleichbleiben. Gibt es hierzu Urteile?
Community-Antworten (1)
02.08.2006 um 23:10 Uhr
Die Gleichwertigkeit dürfte sicherlich in der gleichwertigen Eingruppierung /Entlohnung zu sehen sein, nach dem Motto, das gleiche Wert, wenn man den Lohn als Wert betrachten mag.
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