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Beschäftigungsgarantie nach Elternzeit - "gleichwertigen Arbeitsplatz" bei einer Mitarbeiterin, die nach der Elternzeit in Teilzeit zurückkehrt?

M
Mike
Jan 2018 bearbeitet

Wie definiert man einen "gleichwertigen Arbeitsplatz" bei einer Mitarbeiterin, die nach der Elternzeit in Teilzeit zurückkehrt? In der Zwischenzeit gibt es ihren "alten" Arbeitsplatz als EDV-Sachbearbeiterin nicht mehr (an einem Tochterunternehmen "outgesourced"). Muß sie bereit sein, andere Tätigkeiten (z.B. Dokumentation und Werbung) zu machen, solange Gehalt usw. gleichbleiben. Gibt es hierzu Urteile?

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Community-Antworten (1)

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Rollie

02.08.2006 um 23:10 Uhr

Die Gleichwertigkeit dürfte sicherlich in der gleichwertigen Eingruppierung /Entlohnung zu sehen sein, nach dem Motto, das gleiche Wert, wenn man den Lohn als Wert betrachten mag.

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