Erstellt am 02.08.2006 um 15:03 Uhr von RolfH
Hallo Holzifrank,
also bei mir ist das so geregelt, dass ich ihn mir selbst genehmige. Ist mit dem AG so geregelt.
In etwa mit einer Formulierung wie "... im Sinne des Unternehmens und unter Berücksichtigung
der Betriebsratsgesichtspunkte genehmigt sich Herr... seinen Urlaub im Rahmen der ihm lt. Tarif-
und/oder Av zustehenden Tage selbst. Der Urlaubsschein ist bei der PA zur Abrechnung einzureichen..."
Wer hat ihn denn bei Euch bisher genehmigt ?
Erstellt am 02.08.2006 um 15:28 Uhr von Mona-Lisa
normalerweise die Personalleitung. Ihr seid keiner Abteilung mit einem "Chef"
unterstellt!
@RolfH,
diese Freiheit haben aber, glaube ich, nicht viel freigestellte BRler!
Erstellt am 02.08.2006 um 15:28 Uhr von holzifrank
RolfH
wir haben zum ersten Mal einen freigestellten BRV. Kann AG verlangen selber zu entscheiden wann der BRV in den Urlaub geht ?
Erstellt am 02.08.2006 um 15:31 Uhr von RolfH
@ Mona - Lisa
da bin ich mir schon bewusst, habe ich mit der Freistellungsvereinbarung so ausgehandelt. Werden sicher enorm wenig AG darauf eigehen.
@holzifrank
Da hat im normalen Fall Mona - Lisa schon recht. Aber Deine zweite Frage:
"Kann AG verlangen selber zu entscheiden wann der BRV in den Urlaub geht ?"
versteh ich nun nicht ganz. Verlangt (!) Dein AG das von Dir? Wenn ja, was willst Du mehr?
Erstellt am 02.08.2006 um 15:35 Uhr von holzifrank
RolfH
was will ich mehr verstehe ich nicht !? Genauer bitte!
Erstellt am 02.08.2006 um 15:40 Uhr von RolfH
Naja, so wie Du schreibst, überlässt es Dein AG Dir zu bestimmen, wann Du in Urlaub gehst.
Wenn das so ist - nochmals: Was willst Du dann noch mehr? Das ist doch totale Selbtsbestimmung wie bei mir.
Erstellt am 02.08.2006 um 15:43 Uhr von holzifrank
Danke RolfH
malsehen wie dasmit der Selbstbestimmung klappt.
Erstellt am 02.08.2006 um 16:21 Uhr von Ramses II
Ein Blick ins Gesetz: § 7 BUrlG
Wo ist da noch das Problem?
Erstellt am 02.08.2006 um 18:18 Uhr von rainer
Hi,
das klärst Du mit deine Kollegen im BR, es sei denn - ihr habt das
per Geschäftsordnung geregelt. Die GO ist dem AG vorzulegen.
Rainer
Erstellt am 02.08.2006 um 18:31 Uhr von Mona-Lisa
@rainer,
das entscheidet immer noch der AG, aber ganz sicher nicht eine GO!
Erstellt am 02.08.2006 um 19:34 Uhr von Nadja
Hallo,
dass die GO des BR dem AG vorzulegen sein soll, höre ich zum ersten Mal. Schliesslich ist die GO des BR eine rein BR-interne Angelegenheit und geht den AG gar nichts an!
Grüsse
Nadja
Erstellt am 02.08.2006 um 20:59 Uhr von Kölner
@Nadja
So intern, wie oft auch nützlich!
Ich halte eine Mitteilung der GO an den AG und die Belegschaft für notwendig...
Erstellt am 03.08.2006 um 08:59 Uhr von Lotte
Kölner,
wahrscheinlich für notwendiger, als überhaupt, die GO zu erstellen ...;-)
holzifranki,
gerade eben sprach ich mit meiner Verwaltung in der Einrichtung. Da ich teilzeitfreigestellt bin, ist das Problem noch etwas komplizierter, besonders, da ich jetzt nur noch 3 1/2 Tage arbeite und nicht mehr 4.
Dachte ich, ich könne meinen Urlaub nach dem alten Regeldienstplan beantragen und alles über meinen E-Leiter laufen lassen. Sagt sie geht nicht, nur Tage die ich in der Einrichtung wäre. Frag ich, na und wer genehmigt mir jetzt meinen Urlaub, sagt sie, die BR Tage müsse ich mir selbst genehmigen. Also auch bei uns so wie bei RolfH.
Erstellt am 03.08.2006 um 09:05 Uhr von Kölner
@Lotte
Ich glaube ja, dass BR's niemals Urlaub haben...
Erstellt am 03.08.2006 um 09:34 Uhr von Lotte
Kölner,
das glaube ich, dass Du das glaubst....
Erstellt am 03.08.2006 um 10:04 Uhr von Ramses II
Hat einer der werten Damen und Herren Diskutanten hier schon mal in den § 7 BUrlG geschaut?
Offensichtlich nicht..
Erstellt am 03.08.2006 um 10:47 Uhr von holzifrank
Ramses II hat recht
§ 7 BUrlG regelt es genau. Da es keinen AN gibt der mit einem freigestellten BRV vergleichbar ist. Die sozialen Gesichtspunkte kann ich ja mit mir aus machen wie sozial ich mir gegenüber bin.
Danke Ramses II für den Tip und danke an alle.
Erstellt am 03.08.2006 um 10:55 Uhr von Lotte
Ramses,
hau mich tot, aber da steht auch nicht, wer mir meinen Urlaubsschein unterschreibt oder ich bin blind...
Erstellt am 03.08.2006 um 11:23 Uhr von Ramses II
Lotte,
wer den Urlaubsschein unterschreibt ist auch egal, das kann der Arbeitgeber festlegen wie er will. Das war aber auch nicht die Frage.
Es steht aber drin dass der Arbeitgeber abgesehen von Betriebsferien keine Möglichkeit hat von den Urlaubswünschen des freigestellten BRM abzuweichen.
Und wenn der AG meint er könne das freigestellte BRM durch Ignorieren des Urlaubs"antrages" disziplinieren, dann wird halt eine BV nach § 87 (1) Abs. 5 BetrVG unter Beachtung von § 87 (2) BetrVG angeleiert.
Erstellt am 03.08.2006 um 11:46 Uhr von Lotte
Ramses,
dank Dir, aber die Frage ging schon darum, wer den Urlaub genehmigt. Hab ich jedenfalls so verstanden. Aber Du weißt ja... ;-)
Erstellt am 03.08.2006 um 12:02 Uhr von Ramses II
Lotte,
wenn wir jetzt am Buchstaben kleben wollen, dann ist die einzig richtige Antwort: Niemand!