Urlaubsgenehmigung BRV
Wer genehmigt eigentlich d. Urlaubsantrag eines freigestellten BRV?
Community-Antworten (21)
02.08.2006 um 17:03 Uhr
Hallo Holzifrank,
also bei mir ist das so geregelt, dass ich ihn mir selbst genehmige. Ist mit dem AG so geregelt. In etwa mit einer Formulierung wie "... im Sinne des Unternehmens und unter Berücksichtigung der Betriebsratsgesichtspunkte genehmigt sich Herr... seinen Urlaub im Rahmen der ihm lt. Tarif- und/oder Av zustehenden Tage selbst. Der Urlaubsschein ist bei der PA zur Abrechnung einzureichen..."
Wer hat ihn denn bei Euch bisher genehmigt ?
02.08.2006 um 17:28 Uhr
normalerweise die Personalleitung. Ihr seid keiner Abteilung mit einem "Chef" unterstellt!
@RolfH, diese Freiheit haben aber, glaube ich, nicht viel freigestellte BRler!
02.08.2006 um 17:28 Uhr
RolfH
wir haben zum ersten Mal einen freigestellten BRV. Kann AG verlangen selber zu entscheiden wann der BRV in den Urlaub geht ?
02.08.2006 um 17:31 Uhr
@ Mona - Lisa
da bin ich mir schon bewusst, habe ich mit der Freistellungsvereinbarung so ausgehandelt. Werden sicher enorm wenig AG darauf eigehen.
@holzifrank
Da hat im normalen Fall Mona - Lisa schon recht. Aber Deine zweite Frage:
"Kann AG verlangen selber zu entscheiden wann der BRV in den Urlaub geht ?"
versteh ich nun nicht ganz. Verlangt (!) Dein AG das von Dir? Wenn ja, was willst Du mehr?
02.08.2006 um 17:35 Uhr
RolfH was will ich mehr verstehe ich nicht !? Genauer bitte!
02.08.2006 um 17:40 Uhr
Naja, so wie Du schreibst, überlässt es Dein AG Dir zu bestimmen, wann Du in Urlaub gehst. Wenn das so ist - nochmals: Was willst Du dann noch mehr? Das ist doch totale Selbtsbestimmung wie bei mir.
02.08.2006 um 17:43 Uhr
Danke RolfH malsehen wie dasmit der Selbstbestimmung klappt.
02.08.2006 um 18:21 Uhr
Ein Blick ins Gesetz: § 7 BUrlG
Wo ist da noch das Problem?
02.08.2006 um 20:18 Uhr
Hi,
das klärst Du mit deine Kollegen im BR, es sei denn - ihr habt das per Geschäftsordnung geregelt. Die GO ist dem AG vorzulegen.
Rainer
02.08.2006 um 20:31 Uhr
@rainer, das entscheidet immer noch der AG, aber ganz sicher nicht eine GO!
02.08.2006 um 21:34 Uhr
Hallo,
dass die GO des BR dem AG vorzulegen sein soll, höre ich zum ersten Mal. Schliesslich ist die GO des BR eine rein BR-interne Angelegenheit und geht den AG gar nichts an!
Grüsse Nadja
02.08.2006 um 22:59 Uhr
@Nadja So intern, wie oft auch nützlich! Ich halte eine Mitteilung der GO an den AG und die Belegschaft für notwendig...
03.08.2006 um 10:59 Uhr
Kölner,
wahrscheinlich für notwendiger, als überhaupt, die GO zu erstellen ...;-)
holzifranki, gerade eben sprach ich mit meiner Verwaltung in der Einrichtung. Da ich teilzeitfreigestellt bin, ist das Problem noch etwas komplizierter, besonders, da ich jetzt nur noch 3 1/2 Tage arbeite und nicht mehr 4.
Dachte ich, ich könne meinen Urlaub nach dem alten Regeldienstplan beantragen und alles über meinen E-Leiter laufen lassen. Sagt sie geht nicht, nur Tage die ich in der Einrichtung wäre. Frag ich, na und wer genehmigt mir jetzt meinen Urlaub, sagt sie, die BR Tage müsse ich mir selbst genehmigen. Also auch bei uns so wie bei RolfH.
03.08.2006 um 11:05 Uhr
@Lotte Ich glaube ja, dass BR's niemals Urlaub haben...
03.08.2006 um 11:34 Uhr
Kölner,
das glaube ich, dass Du das glaubst....
03.08.2006 um 12:04 Uhr
Hat einer der werten Damen und Herren Diskutanten hier schon mal in den § 7 BUrlG geschaut?
Offensichtlich nicht..
03.08.2006 um 12:47 Uhr
Ramses II hat recht § 7 BUrlG regelt es genau. Da es keinen AN gibt der mit einem freigestellten BRV vergleichbar ist. Die sozialen Gesichtspunkte kann ich ja mit mir aus machen wie sozial ich mir gegenüber bin.
Danke Ramses II für den Tip und danke an alle.
03.08.2006 um 12:55 Uhr
Ramses, hau mich tot, aber da steht auch nicht, wer mir meinen Urlaubsschein unterschreibt oder ich bin blind...
03.08.2006 um 13:23 Uhr
Lotte,
wer den Urlaubsschein unterschreibt ist auch egal, das kann der Arbeitgeber festlegen wie er will. Das war aber auch nicht die Frage.
Es steht aber drin dass der Arbeitgeber abgesehen von Betriebsferien keine Möglichkeit hat von den Urlaubswünschen des freigestellten BRM abzuweichen.
Und wenn der AG meint er könne das freigestellte BRM durch Ignorieren des Urlaubs"antrages" disziplinieren, dann wird halt eine BV nach § 87 (1) Abs. 5 BetrVG unter Beachtung von § 87 (2) BetrVG angeleiert.
03.08.2006 um 13:46 Uhr
Ramses, dank Dir, aber die Frage ging schon darum, wer den Urlaub genehmigt. Hab ich jedenfalls so verstanden. Aber Du weißt ja... ;-)
03.08.2006 um 14:02 Uhr
Lotte,
wenn wir jetzt am Buchstaben kleben wollen, dann ist die einzig richtige Antwort: Niemand!
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