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Unterschiedliche Bezahlung der Voll-/Teilzeitmitarbeiter bei internen Schulungen

A
Andy
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, zusammen, Ist es rechtens bei Schulungsmaßnahmen (keine BR-Mitglieder) die Arbeitnehmer (Vollzeit/Teilzeit) nach ihren individuellen Arbeitszeiten zu bezahlen? Ich erhielt vom Forum die Info, dass es hierzu ein BAG-Urteil gibt allerdings ohne NR. (übrigens gleiche Info vom Arbeitgeber) Allerdings finde ich nirgendwo ein solches Urteil und auch kein weitere Forums-Teilnehmer wußte die Antwort. Sollte dies eine Ente sein ? Ich würde zu gerne das Urteil nachlesen. Kann jemand helfen?

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Community-Antworten (4)

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Fayence

07.08.2006 um 14:58 Uhr

Andy,

geht es konkret darum, dass die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung die Arbeitszeit eines Teilzeitlers übersteigen kann?, ohne dass diese bezahlt oder ausgeglichen werden muss?

A
Andy

07.08.2006 um 15:14 Uhr

an Fayence: so ist es! der Vollzeitler erhält 7,5h, der Teilzeitler jeweils nur 3, 4,5 h je nach indiviuellem Vertrag

Wichtig wäre die Kennziffer der BAG-Entscheidung!

B
Bambi

07.08.2006 um 19:43 Uhr

Hallo Andy, Urteil vom Bundesarbeitsgericht vom 25.5.2005, 5 AZR 566/04. In diesem Urteil geht es um eine teilzeitbschäftigte Lehrkraft bei ganztägigen Ausflügen. Ich hoffe es hilft dir weiter.

F
Fayence

08.08.2006 um 00:45 Uhr

Andy,

ist die Schulungsteilnahme verpflichtend? Gibt es bei Euch diesbezügliche Regelungen im AV, BV, TV?

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