Erstellt am 02.08.2006 um 12:21 Uhr von Frank B.
Es kommt auf´s Geheimnis an.
Erstellt am 02.08.2006 um 12:31 Uhr von w-j-l
...... oder anders gesagt: Der Betriebsrat ist kein Geheimrat, und die Angelegenheiten, über die Stillschweigen zu wahren ist, sind im BetrVG abschließend benannt.