Wie ist zu verfahren, wenn es zu einer Verletzung der Geheimhaltungspflicht einzelner Gremiumsmitglieder gekommen ist ?
Erstellt am 02.08.2006 um 12:31 Uhr von w-j-l ...... oder anders gesagt: Der Betriebsrat ist kein Geheimrat, und die Angelegenheiten, über die Stillschweigen zu wahren ist, sind im BetrVG abschließend benannt.