Geheimhaltungspflicht bei BR-Mitgliedern
Wie ist zu verfahren, wenn es zu einer Verletzung der Geheimhaltungspflicht einzelner Gremiumsmitglieder gekommen ist ?
Community-Antworten (2)
02.08.2006 um 14:21 Uhr
Es kommt auf´s Geheimnis an.
02.08.2006 um 14:31 Uhr
...... oder anders gesagt: Der Betriebsrat ist kein Geheimrat, und die Angelegenheiten, über die Stillschweigen zu wahren ist, sind im BetrVG abschließend benannt.
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