Dienstanweisung ohne Mitteilung an den BR.
In unserm Betrieb soll eine Dienstanweisung über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erfolgen. Ist dieses Mitbestimmungspflichtig oder sogar Mitteilungspflichtig. Der Geschäftsführer ließ ohne eine Mitteilung an den Betriebsrat ein Schreiben in jeder Abteilung abgeben,mit der Bitte um Unterschrift der einzelnen Arbeitnehmer.
Wie verhält sich der BR ?
Community-Antworten (24)
02.08.2006 um 00:06 Uhr
"In unserm Betrieb soll eine Dienstanweisung über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erfolgen..."
Mecki, ich hoffe doch sehr, dass es sich hier um eine irrtümliche Beschreibung Deinerseits handelt!
Nachtrag: § 75 BetrVG ; § 87 Abs.1 Nr.1 BetrVG
02.08.2006 um 00:08 Uhr
hab mir auch grad darüber den Kopf zerbrochen...... Mecki, erklär das doch mal genauer!
02.08.2006 um 00:13 Uhr
Der BR sollte dem AG mal ein BV vorschlagen in der geregelt wird wie oft die AN den Chef verprügeln dürfen. Dann sollte er merken das dies genau so unsinnig ist wie die Dienstanweisung. Den Schutz der AN vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz hat der Gesetzgeber schon geregelt. Das der AG den Gesetzestext und/oder Kommentierungen am Schwarzen Brett veröffentlicht ist m. M. nach in Ordnung.
Unterschreiben würde ich höchstens den selbstverfassten Text: "Ich darf meinen Chef hauen bis er lacht."
Den Vorschlag mit der BV meine ich ernst.
02.08.2006 um 00:22 Uhr
Mecki, dafür gibt es das Beschäftigtenschutzgesetz!
02.08.2006 um 00:24 Uhr
Hirnixxl,
voller Punktabzug für einen solchen Kommentar!
02.08.2006 um 00:33 Uhr
@Hirnixxl, ich bin normalerweise für jeden Blödsinn zu haben, aber das ist ein verdammt ernstes Thema, und muss nicht nur Frauen betreffen! Auch Männer sind davon betroffen!
02.08.2006 um 01:53 Uhr
@Mona-Lisa Ich fand das gar nicht sooooo schlimm von Hirnixxl...aber wenn Ihr meint. Wie wäre es mit einer BV zum "Partnerschaftlichen Umgang am Arbeitsplatz"?
02.08.2006 um 10:17 Uhr
hallo Mecki,
wir sind grad dabei eine BV über Mobbing abzuschließen - sind derzeit in der vorbereitungsphase - in dieser BV wird natürlich die sexuelle Belästigung aufgezählt.
bei dieser BV gehts im grunde darum daß alle aufgefordert sind sowas zu unterlassen und dass kollegen sensibilisiert werden - die "not" erkennen und mithelfen, daß niemand gemobbt (und/oder belästigt) wird. Wichtig ist auch, daß,daß die "täter" sanktionen erhalten ebenso diejenigen dies mitkriegen aber lieber nichts sagen...
niemand soll mehr sagen können - ich hab das ja nicht gewußt usw. oder wollte das nicht
vielleicht könnt ihr die "chance" beim schopfe ergreifen und macht gleich was handfestes daraus...
es gibt superviel im internet darüber zu lesen - diverse Mobbing-BVen können runtergeladen werden - natürlich muß das auf die einzelnen unternehmen zurechtgeschnitzt werden.
ich wünsch euch viel erfolg
vg Sprotte
02.08.2006 um 13:04 Uhr
@ sprotte212
ich würde aber an eurer Stelle den Begriff "Mobbing" im Titel vermeiden.
Ich finde z.B. den ganz gut, den der Kölner genannt hat (gelle Kölner ;-) ).
VW hat unter diesem Titel auch eine ganz gute Vereinbarung gemacht.
02.08.2006 um 13:06 Uhr
"Ich finde z.B. den ganz gut, den der Kölner genannt hat.
VW hat unter diesem Titel auch eine ganz gute Vereinbarung gemacht."
Bei VW wundert mich ein solch doppeldeutiger Titel nicht...
02.08.2006 um 13:13 Uhr
Hallo,
wir haben eine BV die da heißt: "Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz".
Gruß floh
02.08.2006 um 13:16 Uhr
@floh Darfst Du die Branche und die Stadt sagen? Wolfsburg, D'dorf?
02.08.2006 um 13:26 Uhr
Kölner,
in einer Nachbarstadt von Düsseldorf sollen Hochburgen des partnerschaftlichen Verhaltens am Arbeitsplatz liegen.
Deshalb tippe ich auf Medienbranche...
Ich glaube das TLA für "partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz" ist "CSD" :-)
02.08.2006 um 13:33 Uhr
@Ramses II Felix colonia! Warst Du denn als aktiver Teilnehmer beim "CSD" dabei, quasi als Liveerprobung der BV? ;-)
02.08.2006 um 14:04 Uhr
CSD = Arbeitsplatz? Für wen denn?
02.08.2006 um 14:23 Uhr
Räusper,
muss mich doch sehr wundern... war Euer Kaffee heute morgen nicht in Ordnung? ;-)
02.08.2006 um 14:28 Uhr
Ahhh Fayence, damit habe ich jetzt gar nicht gerechnet? EDV-technisch auch mobil gut angebunden!!?
02.08.2006 um 14:29 Uhr
Es ist doch immer wieder erstaunlich das eine Dienstanweisung über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz mit der Frage nach dem morgentlichen Kaffee beantwortet wird.
Ist dort beschrieben, wie man vorgehen soll? ;-)
02.08.2006 um 14:37 Uhr
Kannst Du im Kaffeesatz lesen!
02.08.2006 um 14:40 Uhr
w-j-l,
nö, eher stationär!
Frank B.,
hast Du jetzt eine neue Standardformulierung für Dich gefunden "Es ist doch immer wieder erstaunlich..." ? Vor allem erstaunt mich Deine Auslegung, da scheinst Du ja zum Thema beitragen zu können! :-))
02.08.2006 um 18:22 Uhr
@Kölner,
das Thema "sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz" wird (leider!) oft verharmlost oder bei Vorfällen nicht für ernst genommen.
Ich hab da bei uns im Betrieb schon so einiges erleben müssen. Mitarbeiterinnen, die bei Gesprächen mit mir bestätigten, dass sie belästigt wurden, aber nicht bereit waren, gegen den Verursacher, z.B. Vorgesetzter, auszusagen, und mir strikt verboten haben, etwas dagegen zu unternehmen, da sie ansonsten alles abstreiten würden. Begründung: sie wollen keine Ärger mit dem Vorgesetzten!!!
Oder Vorfälle, bei denen (natürlich!) keine Zeugen dabei waren, endeten damit, dass die Kollegin sich für ihre Beschwerde entschuldigen musste!
Deshalb meine Reaktion auf die Antwort von Hirnixxl.
@Hirnixxl, mir ist bei deiner Antwort eben ein wenig der Gaul durchgegangen....... aber vielleicht verstehst du mich jetzt ein wenig besser.
02.08.2006 um 20:03 Uhr
@Mona-Lisa Aber eine BV ändert dann auch nix daran!
02.08.2006 um 20:13 Uhr
@Kölner, eben... :-( !
02.08.2006 um 21:42 Uhr
Mona-Lisa,
ich gelobe Besserung. Ich habe auch mehr an die Dienstanweisung an sich gedacht. Eigentlich habe ich dem "Verursacher" auch Unrecht getan. Es passiert wohl nicht oft, dass ein AG sich Gedanken zu diesem Thema macht. Auch wenn eine Dienstanweisung völlig ungeeignet ist.
Irgendwo habe ich gelesen, dass selbst ein Fotokalender mit halbnackten Frauen entfernt werden muss, wenn ein ANin das verlangt. In der Praxis wird das wohl schwierig sein. Diese Kalender hängen ja nur dort wo Frauen in der absoluten Minderheit sind. Vermute ich jedenfalls. Welche Frau traut sich dann schon . . .
Ich halte an meinem Vorschlag mit dem Schwarzen Brett fest. Man sollte auch nicht alle Gesetze in BV pressen. Selbst eine BV "Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz" könnte doch nur Infowert haben. Könnte aber auch zum Nachdenken anregen. Es wäre interessant mal so ein BV zu lesen. Vielleicht revidiere ich dann meine Meinung.
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