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Weiterleiten persönlicher Infos an BR

D
DieFlotte
Feb 2019 bearbeitet

Als SBV hatte ich ein Schreiben an einen Vorgesetzten geschickt. Es ging um einen Schwerbehinderten Mensch in seiner Abteilung. Dem Vorgesetzten gefiel nicht die Inhalte des Schreibens(weil er ihm unterstellte den Schwerbehinderten Mensch nicht korrekt behandelt zu haben). Nun hat er die Gesamthalte an BR weitergeleitet.

Darf er meinen Brief gesamt mit den vertraulichen Infos über den MA weiterleiten? Er war nicht mit "vertraulich" vermerkt aber es war ein Brief, der persönlich mit Empfangs-Unterschrift überreicht würde. Gibt es ein Paragraph bezüglich Weiterleiten von persönlicn Informationen eines schwerbehinderten MA?

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Community-Antworten (6)

B
BRHamburg

15.08.2018 um 13:38 Uhr

Nur mal angenommen: Der Empfänger des Briefes füllt sich durch diesen Brief von der SBV angegriffen und beleidigt. Dann hat er das Recht sich über ein solches Verhalten beim BR zu beschweren. Und um diese Beleigigungen auch beweisen zukönnen muss er den Inhalt weiter geben. Du solltes lieber überlegen warum es keinen sachlichen Ton gab in diesem Brief.

C
celestro

15.08.2018 um 13:56 Uhr

"Du solltes lieber überlegen warum es keinen sachlichen Ton gab in diesem Brief."

woraus nimmst Du die Erkenntnis, der Ton sei nicht sachlich gewesen ?

B
BRHamburg

15.08.2018 um 16:39 Uhr

Weil dieser Punkt in der Frage eingeräumt wurde. Aber meine Antwort war auch eine Vermutung warum der Brief an den BR weiter geleitet worden sein könnte und dies auch in Ordnung sein könnte. Um eine sichere Antwort geben zu können müsste man den Inhalt kennen.

C
celestro

15.08.2018 um 17:32 Uhr

"Weil dieser Punkt in der Frage eingeräumt wurde."

Das sehe ich nicht.

"Dem Vorgesetzten gefiel nicht die Inhalte des Schreibens(weil er ihm unterstellte den Schwerbehinderten Mensch nicht korrekt behandelt zu haben)."

Kann trotzdem sachlich gewesen sein.

Zur Frage ... gegen Brief-/Fernmeldegeheimnis wird hier jedenfalls nicht verstoßen. Und gegen die Persönlichkeitsrechte ... auch eher nicht (nur weil man sich beschwert).

D
DieFlotte

16.08.2018 um 00:37 Uhr

Der Ton war für mich sachlich:

"mir kommt es so rüber als würde Sie Durck auf Frau X ausüben. So ein Druck könnte die Gesundheit von ihr gefährden"

so ähnich war das.

Es gefällt dem Vorgesetzten nicht, weil ich dies schriftlich dokumentiert habe. Nun weiß der BR, dass Frau X schwerbehindert ist und, dass sie X und Y Probleme haben.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es erlaubt ist, solche Informationen weiterzugeben. (nur weil man beleidigt ist)

C
celestro

16.08.2018 um 12:18 Uhr

"mir kommt es so rüber als würde Sie Durck auf Frau X ausüben. So ein Druck könnte die Gesundheit von ihr gefährden"

so ähnich war das."

Ohne SBV zu sein und die Problematik zu kennen, finde ich eine solche Nachricht nicht in Ordnung. Weder sollte man sich dazu hinreißen lassen, so einen Verdacht zu äußern, noch ist die Anmerkung der Gesundheitsgefährdung (als nicht Mediziner) angezeigt.

"Ich kann mir nicht vorstellen, dass es erlaubt ist, solche Informationen weiterzugeben. (nur weil man beleidigt ist)"

Und ich kann mir nicht vorstellen, daß der Beschwerdeführer hier lediglich anonymisiert den Sachverhalt weiter geben darf.

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