Hallo meine Frage bezieht sich auf das weiterreichen von Dokumenten nach einer Kündigung an den zuständigen Anwalt des Kollegen, der eine Kündigungsschutz Klage erheben möchte.

Der Fall: AN wird zum ende der 6 monatigen probezeit zum 28.2.13 gekündigt. Am 25.2.13 bekommt der BR einen Anhörungsbogen, woraus die Kündigungsabsicht ersichtlich wird. Nun sieht jeder auf einen Blick, das kann nicht hinhauen, weil der BR eine Woche Zeit hat für die Anhörung. Also hat der BR erst eine Stellungnahme am 1.3.13 vorgenommen und natürlich der Kündigung nicht zugestimmt.

Nun hat der AN einen Anwalt beauftragt um eine kündigungsschutzklage zu erheben. Dieser Anwalt benötigt vom BR den Anhörungsbogen, woraus hervorgeht, das dieser erst am 25.2.13 eingegangen ist.

Darf der BR dieses Dokument an den Anwalt gefahrlos weiterleiten ? Muss die Personalabteilung zustimmen bzw. muss man sie in Kenntnis setzen. Wie geht man hier korrekt vor ? Eine offizielle Anfrage vom Anwalt an den BR ist erfolgt.

Danke und Gruß