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Kann jedes BRM stellvertretend eine Einladung zur Sitzung unterschreiben?

R
RosKaa
Jan 2018 bearbeitet

Ich mal wieder .. und mein Drang zur Vermeidung von Formfehlern :-)

Wenn sowohl der BRV als auch der stv. BRV wegen Urlaubsabwesenheit eine Einladung zur nächsten Sitzung nicht unterschreiben kann, kann ich das dann als Schriftführer machen?

Bedankt !!!

3.00106

Community-Antworten (6)

F
Fayence

01.08.2006 um 20:17 Uhr

RosKaa,

solange Du kein ppa. neben Deine Unterschrift setzt! :-)

M
Mona-Lisa

01.08.2006 um 21:19 Uhr

und nicht mit dem Namen des BRV unterschreibst..........

R
RosKaa

01.08.2006 um 21:30 Uhr

hahahaha ..... gut, dass Du es mir noch vor Versand der Einladung gesagt hast @ Mona-Lisa.

Hab auf Grund der Anregung von Fayence noch einen zusätzlichen TOP mit reingenommen:

  • Antrag auf Erteilung von Prokura für den Schriftführer ;-D

Danke für eure (hmmm .. groß oder klein auf Grund der neuen Rechtschreibreform???) prompten Antworten

H
hubibubi

02.08.2006 um 15:01 Uhr

Hallo,

ein anderes BR-Mitglied kann die Einladung nur unterschreiben wenn ihr einen Beschluss vorliegen habt nachdem weitere Vorsitzende und Stellvertreter im Gremium gewählt wurden und dies dem AG schriftlich mitgeteilt wurde.

Ansonsten ist die ganze Sitzung nichtig, soviel steht fest. Denn, wer soll den die Sitzung leiten?

W
w-j-l

02.08.2006 um 15:05 Uhr

hubibubi wer sagt denn, dass der BRV zur Sitzung nicht möglicherweise da ist. Es ging nur um die Einladung.

RI
Ramses II

02.08.2006 um 15:05 Uhr

"weitere Vorsitzende"?

Man kann also mehrere Vorsitzende wählen?

Wer leitet denn dann die Sitzung?

Hier geht es aber wohl, so scheint es mir, um eine Sitzung die zu einem Zeitpunkt stattfinden soll wo der BRV oder der Stellv wieder da ist. Ansonsten: Selbstzusammentrittsrecht?

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