Erstellt am 01.08.2006 um 18:17 Uhr von Fayence
RosKaa,
solange Du kein ppa. neben Deine Unterschrift setzt! :-)
Erstellt am 01.08.2006 um 19:19 Uhr von Mona-Lisa
und nicht mit dem Namen des BRV unterschreibst..........
Erstellt am 01.08.2006 um 19:30 Uhr von RosKaa
hahahaha ..... gut, dass Du es mir noch vor Versand der Einladung gesagt hast @ Mona-Lisa.
Hab auf Grund der Anregung von Fayence noch einen zusätzlichen TOP mit reingenommen:
* Antrag auf Erteilung von Prokura für den Schriftführer ;-D
Danke für eure (hmmm .. groß oder klein auf Grund der neuen Rechtschreibreform???) prompten Antworten
Erstellt am 02.08.2006 um 13:01 Uhr von hubibubi
Hallo,
ein anderes BR-Mitglied kann die Einladung nur unterschreiben wenn ihr einen Beschluss vorliegen habt nachdem weitere Vorsitzende und Stellvertreter im Gremium gewählt wurden und dies dem AG schriftlich mitgeteilt wurde.
Ansonsten ist die ganze Sitzung nichtig, soviel steht fest. Denn, wer soll den die Sitzung leiten?
Erstellt am 02.08.2006 um 13:05 Uhr von w-j-l
hubibubi
wer sagt denn, dass der BRV zur Sitzung nicht möglicherweise da ist. Es ging nur um die Einladung.
Erstellt am 02.08.2006 um 13:05 Uhr von Ramses II
"weitere Vorsitzende"?
Man kann also mehrere Vorsitzende wählen?
Wer leitet denn dann die Sitzung?
Hier geht es aber wohl, so scheint es mir, um eine Sitzung die zu einem Zeitpunkt stattfinden soll wo der BRV oder der Stellv wieder da ist.
Ansonsten: Selbstzusammentrittsrecht?